GT3pro verkaufen

6 März 2025
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E-Scooter
Navee GT3pro
Hallo, ich habe mir ende letztes Jahr einen GT3pro gekauft weil ich, genau wie ihr alle hier, großen Spaß am E-Scooter-fahren habe. Auch, weil er in mein Auto passt und mir auf meinen Erkundungsfahrten durch fremde Städte eine große Hilfe ist.

Jedoch habe ich festgestellt, das ich doch lieber mit dem Fahrrad unterwegs bin, einerseits, weil ich mich beim fortbewegen auch körperlich bewegen will, beim Scooterfahren kommt das ja wirklich zu kurz. Andererseits setzt der Gesetzgeber viele Beschränkungen dem Scooter-Fahrer entgegen, z.b. die strikte Geschwindigkeitsbeschränkung, die Versicherungspflicht und nicht zuletzt das Alkoholverbot (ist nicht so, das ich ständig betrunken fahren will, aber in Summe zählt es schon, ob man erwischt wird, doch mal bei der Party ein Glas Wein oder ne Flasche Bier getrunken zu haben).
Deshal möchte ich meinen Scooter wieder verkaufen und auf ein minimal zusammenklappbares (E)-Bike umzusatteln. Welches, weiß ich noch nicht genau.

Nun kommt der Verkauf. Mein GT3pro ist noch ein Modell mit der alten Firmware, er fährt also durch einfaches Trennen des weißen Kabels sofort 32 km/h. Ich habe einen versteckten (unauffindbaren)Schalter eingebaut, mit dem man problemlos völlig legal mit max 22 oder aber mit 32km/h unterwegs sein kann. Im Fall des Falles schaltet man den Scooter aus (geht auch während der Fahrt) und nach dem Neustart ist er sofort wieder legal auf 22km/h eingestellt - ohne weiteres zutun.

Die Frage ist nun, wenn der Käufer seinen Account an den Scooter koppeln will, wird er dann gezwungen, die neue Firmware zu installieren? Ich konnte in meinem Account dieses Update bisher verhindern ("wieder erinnern? - Nein"). Hat damit jemand Erfahrungen gesammelt?
 
Moin, vorweg.... für den Scooter gelten die selben Alkoholgrenzwerte wie fürs Fahrrad. ;) Ich kenne leute die haben Punkte bekommen oder den Lappen verloren mit dem Fahrrad.
anyway.... :-) Das mit dem Schalter ist echt ne schicke Idee. (y)

Also wenn der Käufer das Teil neu koppelt sollte er auch wieder eine Aufforderung zum Update bekommen, die er ablehnen kann. Ich denke nicht dass er die FW einfach übergebügelt bekommt.
 
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Problem ist nur, wenn man einen Fahrfehler macht wird dies ab 0,3 Promille dem Alkoholgenuss zugerechnet - meines Wissens egal ob KFz oder Fahrrad.
 
Problem ist nur, wenn man einen Fahrfehler macht wird dies ab 0,3 Promille dem Alkoholgenuss zugerechnet - meines Wissens egal ob KFz oder Fahrrad.
Korrekt.
Ab 0,3 ‰ + Ausfallerscheinungen (Schlangenlinien, Unfall etc.) ist es strafbar – egal ob Fahrrad oder E-Scooter.

Ohne Ausfallerscheinungen ist 's bei E-Scootern strenger.
E-Scooter: ab 0,5 ‰ automatisch Bußgeld (Ordnungswidrigkeit), ab 1,1 ‰ automatisch Straftat
Fahrrad: erst ab 1,6 ‰ automatisch Straftat – darunter gibt's ohne Ausfallerscheinungen gar keine feste Grenze.

Deswegen aber von Scooter auf Fahrrad umsteigen wollen.... dazu sag ich mal lieber nichts...
 
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Deswegen aber von Scooter auf Fahrrad umsteigen wollen.... dazu sag ich mal lieber nichts...
Genauso habe ich es eben nicht gemeint. Es ist nur ein Punkt von mehreren. Man fährt durch die Stadt, geht zu einer Vernissage, dort wird ein Glas Wein gereicht, vielleicht auch 2. Das wars mit der Rückfahrt. Mit dem Fahrrad kann ich ohne gleich direkt eine Straftat zu begehen problemlos nach Hause radeln, mit dem Scooter muss ich schieben. Das man bei beiden schiebt, wenn es dann 4 Glas geworden sind, versteht sich von selbst.

Für die Anderen: Danke für eure Meinungen zum Verkauf/neu-Koppeln.