Blinker

  • Liebe Community,
    am 12.4. April ist vollig unerwartet unser lieber Jerome verstorben. Den Nachruf findet ihr hier.
    Ruhe in Frieden, Jerome!
G

Gast

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Falls jemand eine Inspiration benötigt, wie er dies realisieren könnte, hier mal ein Projektvorschlag. Einfachere Alternativen oder andere Vorschläge sind herzlich willkommen.

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Quelle vom Bild (Gabscooter)
 
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Ist nur die Frage, ob es letztendlich erlaubt ist.. oder nicht. Hab dazu auch noch nichts handfestes gefunden...
 
Rechtlich nein. Sie ersetzen auch kein Handzeichen.

Jein - wenn nicht fest verbunden und mit eigener Stromversorgung betreiben werden. Helm/Lenker zb.

Ich hoffe da tut sich noch was in Deutschland. Wenn dann aber brauchen sie sicher ein "E"
 
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Hatten wir doch schon im Blinker Thread, ja ist erlaubt, solange die Blinker eine Zulassung besitzen, man sie nicht direkt mit der Fahrzeugelektronik verbindet und sich an die Montagevorgaben (Höhe hinten, Breite vorne (am besten Lenkerenden)) hält.
 
Ja der war für den G30(D) und Ich erhoffte mir, dass mal einer auch für die 365er bastelt.

Rechtlich klar doof, ist das in Österreich auch so ? Sind ja nicht nur Deutschländer hier.
4) Bei Elektrokleinstfahrzeugen ist die Ausrüstung mit nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern entsprechend § 67 Absatz 5 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zulässig. Zusätzlich 1.
dürfen auch die hinteren Fahrtrichtungsanzeiger mit der Lenkung mitschwenken,
2.
darf der Abstand vom hintersten Punkt des Fahrzeugs zu den Fahrtrichtungsanzeigern mehr als 300 mm betragen,
3.
darf die maximale Anbauhöhe der vorderen und hinteren Fahrtrichtungsanzeiger 1400 mm betragen,
4.
darf bei den hinteren Fahrtrichtungsanzeigern die minimale Anbauhöhe 150 mm betragen, wenn der Vertikalwinkel der geometrischen Sichtbarkeit mindestens 25 Grad über der Horizontalen beträgt.

Satz 6:
6) Schlussleuchte und Scheinwerfer dürfen nur gemeinsam einzuschalten sein, wenn sie mit Hilfe einer Lichtmaschine betrieben werden. Bei eingeschalteter Standlichtfunktion darf auch die Schlussleuchte allein leuchten. In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Leuchtmittel verwendet werden.
 
Ich bin für hinten nicht wirklich weiter. Höhe des Trittbretts ist nur 14,5cm, bleibt also nur die Strebe vom Schutzblech oder direkt oben am Schutzblech was draufbasteln. Strebe vom Schutzblech habe ich mir schon eine komplett verbogen, das Material ist einfach zu weich, wenn man kurz hängenbleibt und verzieht sich durch zusätzliches vibrierendes Gewicht sehr schnell.
 
Mit nem zusätzlichem Board bin ich ja wieder raus aus der eKfV... Mein Ziel ist ja das Ding äusserlich konform zu haben.