§3 (3) Auf Antrag können die nach Absatz 2 von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren ausgenommenen Fahrzeuge zugelassen werden.
ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 20 der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) in der Fassung vom 26.04.2012 (BGBl I S. 679)
Nummer der ABE: P119
Fahrzeugart: Elektrokleinstfahrzeug Typ: Mi Electric Scooter Pro 2
Inhaber der ABE: Hersteller: Axdia International GmbH DE-47877 Willich Ninebot (Changzhou) Tech Co., Ltd. CN-213161 Changzhou, Jiangsu
Steht ja da:ABE als Elektrokleinstfahrzeug, NICHT als Mofa, Roller, Moped, etc.Meiner hat ein echte / richtige ABE, da brauchst du dir keine Sorgen machen.
P.S. das 180x200 Schild seitlich zu verbauen wäre a) nicht erlaubt und b) würde es extrem stören
Genau, Elektrokleinstfahrzeug, und das bleibt auch so und wird nicht geändert, man kann jederzeit wieder abmelden und ein Versicherungsklebeschild kaufen.Steht ja da:ABE als Elektrokleinstfahrzeug, NICHT als Mofa, Roller, Moped, etc.
Eine Zulassung mit großem Nummernschild ist somit gesetzlich nicht zulässig, unabhängig davon, ob es die Versicherung mitmacht oder nicht.
Gehören ja auch weitere Auflagen dazu wie Spiegel, Blinker, Sitz, Mindestabstände, Bremsweg, etc. Dafür benötigt es ein eigenes Gutachten und eine EBE, was Kosten im mittleren fünfstelligen Bereich zur Folge hat
Nicht böse gemeint, haben schon viele versucht, sind damit aber nicht durchgekommen.