Abnehmbare Scooter Blinker und ABE

23 Dezember 2024
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E-Scooter
Joyor S5
Da mein guter Joyor S5 keine Blinker hat dachte ich mir zu solchen abnehmbaren zu greifen. Aber wie sieht es mit der ABE dann aus.


Auf der einen Seite dürfen ja Zubehörteile an den scooter gebaut werden, wenn diese ohne Werkzeug abmontiert werden können. Aber auf der anderen Seite gibt sich der Gesetzgeber ja recht strikt was extra Beleuchtung und LED Kram angeht.

Als Notlösung dachte ich mir das Teil einfach hinten an meinen Rucksack zu machen. Hab dann ja außer der kleinen Amatur am Lenkrad, die mit nem Gummi montiert wird ja nix an den Scooter gemacht was die ABE beinträchtigt. Damit dürfte ich ja das Problem dass die ABE erlischt umgehen, da die Blinker am Rucksack sind. Oder ist schon diese kleine Fernsteuerung am Lenker Grund genug?

Meinungen?
 

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offiziel erlaubt sein wirds nicht. ABE wird nicht gleich erllöschen, "Anbauteil".
Wenns gut läuft, sagt niemand was. Wenns dumm läuft kriegt man eine mündliche Verwarnung oder Hinweis und man solls abmontieren.
Wenn der Streckenposten nen schlechten Tag hat, dann ggf eine OWi

Bei solchen Themen bekommt man in einem Forum immer sieben Meinungen und ist danach oft wenig schlauer als vorher...
 
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Als Notlösung dachte ich mir das Teil einfach hinten an meinen Rucksack zu machen. Hab dann ja außer der kleinen Amatur am Lenkrad, die mit nem Gummi montiert wird ja nix an den Scooter gemacht was die ABE beinträchtigt. Damit dürfte ich ja das Problem dass die ABE erlischt umgehen, da die Blinker am Rucksack sind.
Genau, man selber darf auf dem Scooter rumfahren wie ein Weihnachtsbaum, das Licht darf nur nicht blenden. Handzeichen muss man aber trotzdem noch geben.

Wenn es was legales sein soll was fest am Scooter montiert wird dann kann ich Lauflichtblinker empfehlen, die sind zugelassen, hell und benötigen kein Blinkrelais.
 
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Genau, man selber darf auf dem Scooter rumfahren wie ein Weihnachtsbaum, das Licht darf nur nicht blenden. Handzeichen muss man aber trotzdem noch geben.
Nope, mit zugelassenen Blinkern ist kein Handzeichen mehr notwendig, musste ich auch erst lernen, siehe unten 😇
Wenn es was legales sein soll was fest am Scooter montiert wird dann kann ich Lauflichtblinker empfehlen, die sind zugelassen, hell und benötigen kein Blinkrelais.
Nur solange dafür eine separate Stromversorgung existiert, ein Eingriff in die Elektrik des Scooters führt zum Erlöschen der ABE.

Genauere Erläuterungen zu dem Thema findet man ab hier in den folgenden 4-5 Beiträgen :

Beitrag im Thema 'Winglights für den G30D (inklusive Adapter)' https://rollerplausch.com/threads/winglights-fuer-den-g30d-inklusive-adapter.3880/post-41910
 
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Nur solange dafür eine separate Stromversorgung existiert, ein Eingriff in die Elektrik des Scooters führt zum Erlöschen der ABE.
Das macht ja keinen Sinn wenn man Blinker nachrüsten aber nicht den Strom dazu vom Akku verwenden darf, wo kann man es nachlesen das dadurch die ABE erlöscht?
 
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Das macht ja keinen Sinn wenn man Blinker nachrüsten aber nicht den Strom dazu vom Akku verwenden darf, wo kann man es nachlesen das dadurch die ABE erlöscht?
Vieles macht keinen Sinn, ist aber nun mal so.
Wenn du zusätzliche Verbraucher an den Akku anschliesst, verändern sich die Ströme im System, diese sind nicht Bestandteil in dem (einen von vielen) Gutachten, die für eine ABE notwendig sind, ergo erlischt diese.
Das galt übrigens generell auch für Blinker als Anbauteil, bevor diese mit in die EKFV aufgenommen wurden.

Daher sind reguläre Nachrüstblinker (Lenkerendenblinker) auch von Haus aus akkubetrieben, bei den anderen umgeht man den ABE-Verlust mit einem kleinen Zusatzakku und daher haben die Original Akkus im Scooter i.d.Regel auch ein Siegel, um "Manipulationen" nachzuweisen.
 
Nix für ungut, aber ich halte es für eine Ente das durch das anschließen eines Verbrauchers an den Akku die ABE erlischt. Mag ja sogar sein das Hersteller im Rahmen der Garantie so etwas verbieten weil das System überlastet werden könnte, das hat dann aber keine Auswirkung auf die ABE.
Das ein Eingriff in die Bordelektronik um das Fahrzeug schneller zu machen verboten ist versteht sich von selbst, wenn es aber um den bestimmungsgemäßen Gebrauch eben nicht.

Btw, wenn ein abgreifen des Strom generell verboten ist, wieso ist dann mein Viron mit einem Akku abgenommen worden der eine USB Buchse zum Anschluß eines Verbrauchers hat?
 
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Nix für ungut, aber ich halte es für eine Ente das durch das anschließen eines Verbrauchers an den Akku die ABE erlischt. Mag ja sogar sein das Hersteller im Rahmen der Garantie so etwas verbieten weil das System überlastet werden könnte, das hat dann aber keine Auswirkung auf die ABE.
Das ein Eingriff in die Bordelektronik um das Fahrzeug schneller zu machen verboten ist versteht sich von selbst, wenn es aber um den bestimmungsgemäßen Gebrauch eben nicht.
Das kannst du halten wie ein Dachdecker, ist aber trotzdem so. Ein Eingriff in die Elektrik ist verboten, da gibt es keine Ausnahmen 😏

Btw, wenn ein abgreifen des Strom generell verboten ist, wieso ist dann mein Viron mit einem Akku abgenommen worden der eine USB Buchse zum Anschluß eines Verbrauchers hat?
Wenn ein Hersteller einen Scooter mit Blinker auf den Markt bringt, sind die auch direkt am Akku dran - das wurde begutachtet, freigegeben und ist somit Bestandteil der ABE.
Genauso mit deinem USB-Anschluß, der ist in der verfügbaren Stromstärke limitiert, die Elektrik darauf angepasst, das Ganze ebenfalls geprüft, per Gutachten bestätigt und somit-genau, Bestandteil der ABE.

Das heisst aber nicht, dass jeder selber an den Akku anklemmen darf, was er will. Man muß einfach auch gedanklich davon wegkommen, dass es eben nicht so ist wie beim Pedelec, wo man im Prinzip machen kann, was man will (ausser Speed- Tuning), da eben dort keine ABE zugrunde liegt.
Genau das ist ja die "Doppelmoral" in DE, die einem das Leben schwer macht und die auch nicht nachvollziehbar ist.