Custom CFW, German Maneuver & Kontrolle

23 Juli 2020
38
22
E-Scooter
Xiaomi e-scooter pro 2
(Beiträge aus dem Xiaomi-Thread verschoben & teils wiederhergestellt)


Was für große Probleme sollten das denn sein?

Gehe mal von fahren ohne Betriebserlaubnis aus?

oder siehe diesen Artikel


" Wird man des illegalen Tunings überführt, ist mit saftigen Bußgeldern zu rechnen. Paragraf 134 des Kraftfahrgesetzes definiert hier eine Geldstrafe von bis zu 5.000 Euro. Sollte sich diese nicht einbringen lassen, drohen alternativ bis zu sechs Wochen Haft."
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
  • Hilfreich!
Reaktionen: Lausitzer und Qiuone
Was für große Probleme sollten das denn sein?
Fährt der Roller 30 km/h und du wirst erwischt:

-zählst du in einer neuen Fahrzeugklasse (Roller 50ccm) weil die 25 kmh grenze überschritten ist
- Fahren ohne helm
- Fahren ohne Straßenzulassung
- Fahren ohne Versicherung
- Nichteinhaltung der Ausstattungsvorschriften für 50ccm maschinen
- Fahren auf Radweg
- etc.
- und natürlich Punkte in Flensburg und Fahrverbot inklusive

macht dann übern Daumen so 5000 €

Wenn der Roller einfach nur blinkt und piept, aber sonst eben 20 fährt

- Verdacht auf CFW
- Wenn bestätigt, dann entzug der ABE und fahren ohne Versicherung

macht dann in Summe 200-500€
 
Fährt der Roller 30 km/h und du wirst erwischt:

-zählst du in einer neuen Fahrzeugklasse (Roller 50ccm) weil die 25 kmh grenze überschritten ist
- Fahren ohne helm
- Fahren ohne Straßenzulassung
- Fahren ohne Versicherung
- Nichteinhaltung der Ausstattungsvorschriften für 50ccm maschinen
- Fahren auf Radweg
- etc.
- und natürlich Punkte in Flensburg und Fahrverbot inklusive

macht dann übern Daumen so 5000 €

Wenn der Roller einfach nur blinkt und piept, aber sonst eben 20 fährt

- Verdacht auf CFW
- Wenn bestätigt, dann entzug der ABE und fahren ohne Versicherung

macht dann in Summe 200-500€

Wenn du dich rechtlich nicht auskennst, lass es bleiben und verbreite nicht dein gefährliches Halbwissen.
 
Ich hatte auch schonmal die Rote 15 bei ausgeschaltetem Bremstrick, wenn ich ihn mit angezogener Bremse an mache aber glaube dafür musste ich auch einige Sekunden Anschaltknopf und Bremse gedrückt halten. Bin mir übrigens auch net sicher ob die Stock Firmware nicht genauso reagieren würde bei der Tastenkombi. Das gilt es glaub ich erstmal heraus zu finden bevor man das als Indikator für ne CFW wertet.

Da hast du Recht, das werde ich gleich morgen überprüfen.
Post automatically merged:

Wenn du dich rechtlich nicht auskennst, lass es bleiben und verbreite nicht dein gefährliches Halbwissen.

Dann gib uns doch mal Bescheid, wie die rechtliche Lage aussieht. Eine Quelle wäre schön. Ich finde Z1mmb0 Auflistung macht Sinn. Selber habe ich ja auch schon eine Quelle genannt, die die 5000€ bestätigen.
 
Fährt der Roller 30 km/h und du wirst erwischt:

-zählst du in einer neuen Fahrzeugklasse (Roller 50ccm) weil die 25 kmh grenze überschritten ist
- Fahren ohne helm
- Fahren ohne Straßenzulassung
- Fahren ohne Versicherung
- Nichteinhaltung der Ausstattungsvorschriften für 50ccm maschinen
- Fahren auf Radweg
- etc.
- und natürlich Punkte in Flensburg und Fahrverbot inklusive

macht dann übern Daumen so 5000 €

Wenn der Roller einfach nur blinkt und piept, aber sonst eben 20 fährt

- Verdacht auf CFW
- Wenn bestätigt, dann entzug der ABE und fahren ohne Versicherung

macht dann in Summe 200-500€


1. Richtig, der E-Scooter zählt in eine neue Fahrzeugklasse, man benötigt sogar die. Fahrerlaubnis Klasse AM.

2. Richtig, es besteht eine Helmpflicht (Quelle StVO §21a)

3. Falsch, das Mofa (Kleinstkraftrad 25kmh) und das Kleinkraftrad (bis 45kmh und 50ccm) sind vom Zulassungverfahren gem. §3I FZV ausgenommen, fällt aber unter §4I FZV. Deshalb kann KEIN Zulassungverstoß vorliegen. (Quelle §3I und 4I FEV)

4. Falsch, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgestz liegt nicht vor, da der Roller versichert ist. Er ist als Elektrokleinstfahrzeug versichert, im Falle einer Schädigung zahlt die Versicherung, kann dich jedoch in Regress nehmen da du Veränderungen vorgenommen hast. (Quelle PflVG und eKFW)

5. kann ich nicht beurteilen da ich mich in der STVZO nicht auskenne.

6. Richtig!

7. Falsch, der Bußgeldkatalog sieht für keine der oben genannten Verstöße ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg vor. Dazu bitte ich Z1mmb0 die passenden Stellen im Bußgeldkatalog zu zeigen. Dort ist auch das Bußgeld oder Verwahrend aufgeführt. Bitte mal mit Quelle Zeigen wie man auf 5000 Euro kommt.

Zum letzten Teil:

FALSCH

Eine ABE kann nicht entzogen werden. Eine ABE kann nur erlischen. Das tut sie in dem Moment, wo man Veränderungen am Fahrzeug vornimmt und es keinem "genehmigtem Typ" (siehe §4I FZV) entspricht.

Deshalb kostete es keine "200-500 Euro" sondern lediglich 30 Euro. Ich frage mich wo du diese Beträge hernimmst.

Quelle:

Bußgeldkennzahl: 602148
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße
in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die
Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).
Verletzte Vorschrift:
§§ § 2 Abs. 3, § 14 eKFV; § 24 StVG; 236 BKat
Verwarnungsgeld: 30 Euro
 
1. Richtig, der E-Scooter zählt in eine neue Fahrzeugklasse, man benötigt sogar die. Fahrerlaubnis Klasse AM.

2. Richtig, es besteht eine Helmpflicht (Quelle StVO §21a)

3. Falsch, das Mofa (Kleinstkraftrad 25kmh) und das Kleinkraftrad (bis 45kmh und 50ccm) sind vom Zulassungverfahren gem. §3I FZV ausgenommen, fällt aber unter §4I FZV. Deshalb kann KEIN Zulassungverstoß vorliegen. (Quelle §3I und 4I FEV)

4. Falsch, ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgestz liegt nicht vor, da der Roller versichert ist. Er ist als Elektrokleinstfahrzeug versichert, im Falle einer Schädigung zahlt die Versicherung, kann dich jedoch in Regress nehmen da du Veränderungen vorgenommen hast. (Quelle PflVG und eKFW)

5. kann ich nicht beurteilen da ich mich in der STVZO nicht auskenne.

6. Richtig!

7. Falsch, der Bußgeldkatalog sieht für keine der oben genannten Verstöße ein Fahrverbot oder Punkte in Flensburg vor. Dazu bitte ich Z1mmb0 die passenden Stellen im Bußgeldkatalog zu zeigen. Dort ist auch das Bußgeld oder Verwahrend aufgeführt. Bitte mal mit Quelle Zeigen wie man auf 5000 Euro kommt.

Zum letzten Teil:

FALSCH

Eine ABE kann nicht entzogen werden. Eine ABE kann nur erlischen. Das tut sie in dem Moment, wo man Veränderungen am Fahrzeug vornimmt und es keinem "genehmigtem Typ" (siehe §4I FZV) entspricht.

Deshalb kostete es keine "200-500 Euro" sondern lediglich 30 Euro. Ich frage mich wo du diese Beträge hernimmst.

Quelle:

Bußgeldkennzahl: 602148
Verkehrsordnungswidrigkeit:
Sie setzten das Elektrokleinstfahrzeug auf einer öffentlichen Straße
in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die
Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich beeinträchtigt *).
Verletzte Vorschrift:
§§ § 2 Abs. 3, § 14 eKFV; § 24 StVG; 236 BKat
Verwarnungsgeld: 30 Euro

Musst du nicht die ABE wiederherstellen oder ne Einzelabnahme machen?
 
Musst du nicht die ABE wiederherstellen oder ne Einzelabnahme machen?

Die ABE hast du wieder wenn du ihn auf die Original Firmware zurücksetzt. Wenn du das vorort machst darfst du weiter fahren. Ansonsten ist die Weiterfahrt untersagt und du musst tragen.

Solltest du Bemerkungen machen wie: Wenn ihr weg seid fahre ich wieder, stellen die Beamten den Roller nach dem PAG zur Gefahrenabwehr sicher. (Präventive Maßnahme)

Eine Einzelabhnahme ist wenn du zb. selber einen Scooter baust und einen ABE haben möchtest um ihn im Straßenverkehr zu benutzen. Dann gehst du zum TÜV zahlst Geld und lässt ihn abnehmen. Wenn er den Kriterien entspricht bekommst du auf dein Gefährt ABE wenn nicht dann ist das TÜV Geld futsch und hast keine ABE.

Hersteller wie Xiaomi geben ihren fertigen Pro 2 zum TÜV und erhalten eine ABE. Der Roller wird nun genau so tausende Male gebaut. Diese Exemplare entsprechen einem genehmigten TYP und müssen nicht einzeln abgenommen werden.

Wenn du ihn jetzt schneller machst entspricht er keinem genehmigten Typ mehr und die ABE erlischt.
 
Fährt der Roller 30 km/h und du wirst erwischt:

-zählst du in einer neuen Fahrzeugklasse (Roller 50ccm) weil die 25 kmh grenze überschritten ist
- Fahren ohne helm
- Fahren ohne Straßenzulassung
- Fahren ohne Versicherung
- Nichteinhaltung der Ausstattungsvorschriften für 50ccm maschinen
- Fahren auf Radweg
- etc.
- und natürlich Punkte in Flensburg und Fahrverbot inklusive

macht dann übern Daumen so 5000 €

Wenn der Roller einfach nur blinkt und piept, aber sonst eben 20 fährt

- Verdacht auf CFW
- Wenn bestätigt, dann entzug der ABE und fahren ohne Versicherung

macht dann in Summe 200-500€

Gibt es bei Regionswechsel zb. German Maneuver (nach neustart)auch irgendwelche Anhaltspunkte für die Polizei ?
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Scooter Joe
Da hast du Recht, das werde ich gleich morgen überprüfen.
Post automatically merged:



Dann gib uns doch mal Bescheid, wie die rechtliche Lage aussieht. Eine Quelle wäre schön. Ich finde Z1mmb0 Auflistung macht Sinn. Selber habe ich ja auch schon eine Quelle genannt, die die 5000€ bestätigen.

Also mein Nachbar wurde vor 2 Tagen mit CFW auf dem Pro 2 mit ca. 30kmh erwischt. Er musste den Roller fortan schieben/ tragen und hat ca. 70 € Strafe und Bearbeitungsgebühren bekommen wegen fahren ohne gültige Betriebserlaubnis. Wenn er den Roller zurücksetzt, dürfen er wieder im Straßenverkehr fahren.
Ich weiss aber nicht, ob das alles im Ermessen der Beamten ist.
Wenn ich etwas stehle kann ich auch mit Gefängnis bestraft werden... aber das passiert ja normal nicht...
Theorie und Praxis liegen dabei immer sehr weit auseinander
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Alter Mann