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Bisher wurde ja erst das KFG (das die Nutzer "elektrisch betriebener Klein- und Miniroller" gemäß § 88b der StVO ja nicht betrifft) im Hinblick auf die EU-Richtlinie angepasst, aber sollte auch in der StVO die für PLEV (aka E-Scooter) erlaubte Nenndauerleistung auf die selben lausigen 250 W wie für die Elektrofahrräder reduziert werden, betrifft das in Österreich mit einem Schlag gefühlt 100.000 E-Scooter die dann von einem Tag auf den anderen nicht mehr im öffentlichen Verkehr genutzt werden dürf(t)en. Damit wären die bisherigen E-Scooter-Nutzer in einer ähnlichen Situation wie jene in Deutschland im Juli 2019. Irgendwie scheint man nichts aus der Vergangenheit zu lernen, und das obwohl die EU den gesamten Personenverkehr schon in wenigen Jahren auf Elektroantrieb umgestellt sehen will.