EUC (Elektrisches Einrad) - neuer Versuch

Hi zusammen,

da ich leider nicht viel Neues höre, poste ich mal wieder was. Ich versuche, alles zusammenzutragen, was ich zur Benutzung von EUCs im Straßenverkehr finden kann... mal schauen, ob ich das verständlich und übersichtlich aufbereitet bekomme...


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EU-Verordnung Nr.168/2013 […] über die Marktüberwachung von zwei- oder drei- und vierrädrigen Fahrzeugen:

Schließt selbstbalancierende (einrädrige) Fahrzeuge aus

Somit sind diese ausschließlich der Maschinenrichtlinie unterworfen und FREI von Versicherungs- und Zulassungspflichten!



Maschinenrichtlinie:

"Die Mitgliedstaaten dürfen in Bezug auf die unter diese Richtlinie fallenden Aspekte die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln auf dem Markt, die dieser Richtlinie entsprechen, nicht behindern.” Quelle: RICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014, Artikel 4



Zulassungsfreie Kleinkrafträder (L-Category) fallen unter die Richtlinie 2002/24/EC und unterliegen damit auch der Typgenehmigung.

Zulassungsfreie selbstbalancierende Fahrzeuge unterliegen nur Maschinenrichtlinien (2006/42/EC und 2014/35/EU) und deshalb nicht der Typgenehmigung!


EU-Kommission: “…they are therefore not required to comply with the ECWVTA” (European Community Whole Vehicle Type Approval)


Für selbstbalancierende Fahrzeuge ist deshalb die CE-Konformitätsbescheinigung der Ersatz für die nicht erforderliche EG-Typgenehmigung. Gemäß den Maschinenrichtlinien dürfen EU-Mitgliedstaaten für selbstbalancierende Fahrzeuge auch keine zusätzlichen Erschwernisse, Restriktionen oder Verbote erlassen (Das Argument ist von ).



=> auch nach Verständnis von Prof. Dr. Grosskopf (NZV - Neue Zeitung für Verkehrsrecht Nr28 von 11/2015)

=> Antwort auf die schriftliche Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Diane Dodds vom 29.10.2012, OJ C 277 E, 26/09/2013 => EU-Kommission: “…they are therefore not required to comply with the ECWVTA” (European Community Whole Vehicle Type Approval)

Question for written answer E-008363/12
to the Commission
Diane Dodds (NI)
(24 September 2012)

Self balancing vehicles do not fall in the scope of the framework Directive 2002/24/EC (1) on the approval of L-
category vehicles nor in the scope of the Commission proposal (2) regarding the approval and market surveillance of
L-category vehicles. ‘L-category’ is the family name of light vehicles (3). The proposal is currently under scrutiny by the
European Parliament and the Council. It aims at replacing the framework Directive on 1 January 2016. As these
vehicles are not covered by the above legislation, they are therefore not required to comply with the ECWVTA (4).
Consequently, they do fall in the scope of the Machinery Directive (5)
whose harmonised rules may be complemented
with national requirements for the approval of such vehicles. The reason for excluding self balancing vehicles from
the type-approval legislation is that they are equipped with an entirely different propulsion control than L-category
vehicle types, which would require the development of dedicated and cost effective rules.




Das entspricht auch der allgemeine Auffassung von Gerichten, die regelmäßig Verfahren zum Benutzen von EUC im öffentlichen Straßenverkehr eingestellt und alle Kosten der Staatskasse auferlegt haben.


Staatsanwaltschaft und Ordnungsbehörde folgen in vielen Fällen Prof Dr Grosskopfs Einordnung und stellten Verfahren ein:

- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 74 Js 101027/17 am 18.12.2017 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt

- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 67 Js 49482/19 am 24.05.2018 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt

- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 61 Js 92273/19 am 07.10.2019 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt

- Bußgeldstelle Stuttgart: AZ 505.28.133719.4 am 12.11.2019 gemäß § 47 OWiG eingestellt.

- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 60 Js 36765/21 am 20.04.2021 gemäß § 170 (2) StPO eingestellt.

- Bußgeldstelle Stuttgart: AZ 505.28.156321.6 am 30.04.2021 "Verwarnung ohne Verwarnungsgeld". Nach einer Erwiderung am 08.05.2021 mit Hinweis auf Prof. Dr. Grosskopf wurde die Verwarnung zurückgenommen und stattdessen das Verfahren am 17.05.2021 gemäß § 47 OWiG eingestellt
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Hier waren auf jeden Fall Erfahrungsberichte interessant, wie ihr z.B. bei Polizeikontrollen behandelt wurdet und was diese Kontrolle für Folgen hatte.
 
Ich wurde kurz vor Ende des letzten Jahres auch im Wald erwischt, Ordnungswidrigkeit gemäss §28 Abs 2 HAGBNatSchG: "Ordnungswidrig handelt, wer auf Wegen im Wald unbefugt mit Fahrzeugen mit Motorkraft, ausgenommen Krankenfahrstühlen, fährt oder parkt."
Auf meine Bemerkung hin dass Pedelecs ja auch "mit Motorkraft" fahren und nicht ermahnt werden, wurde ich nur verwarnt.
Die Gesetzgebung ist immer schneller immer weiter weg von der Realität, und es scheint dass die Vollstrecker auch lieber den Wortlaut als die Intention dahinter gegen dich verwenden wollen.
 
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Ich habe das zum Thema Straftat / Ordnungswidrigkeit im Netz gefunden:


Und schaut euch auch mal das „Onkel Wheele“ Video an, am Schluss postet er den Strafbefehl:
Onkel Wheely
 
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Hey, bin heute zufällig auf diesen Beitrag gestossen und wollte mich auch mal zu Wort melden.

Meine Freundin und ich sind schon seit 2015 mit MonoWheels in Rheinhessen (Nähe Mainz) unterwegs.
Inzwischen sind wir Beim King Song KS-22 und Inmotion V11 angelangt, da es immer ein bisschen mehr Leistung sein durfte.
Cool, dass es quasi ums Eck (Bingen) noch Gleichgesinnte gibt (y), wir dachten immer wir wären alleine hier.

Die rechtliche Lage ist ein Graus und absolut nicht zeitgemäß, es will halt nicht jeder ein Lastenfahrrad haben!
Ich bin kürzlich über Electric Empire (Bundesverband für Elektrokleinsfahrzeuge) gestoßen und habe mich direkt dort angemeldet.
Die machen politische Lobbyarbeit und setzen sich für die Änderung der STVO ein.
Vielleicht hat der eine oder andere ja auch interesse, je mehr sich einsezten desto besser.
 
Hi zusammen,

da ich leider nicht viel Neues höre, poste ich mal wieder was. Ich versuche, alles zusammenzutragen, was ich zur Benutzung von EUCs im Straßenverkehr finden kann... mal schauen, ob ich das verständlich und übersichtlich aufbereitet bekomme...


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EU-Verordnung Nr.168/2013 […] über die Marktüberwachung von zwei- oder drei- und vierrädrigen Fahrzeugen:

Schließt selbstbalancierende (einrädrige) Fahrzeuge aus

Somit sind diese ausschließlich der Maschinenrichtlinie unterworfen und FREI von Versicherungs- und Zulassungspflichten!



Maschinenrichtlinie:

"Die Mitgliedstaaten dürfen in Bezug auf die unter diese Richtlinie fallenden Aspekte die Bereitstellung von elektrischen Betriebsmitteln auf dem Markt, die dieser Richtlinie entsprechen, nicht behindern.” Quelle: RICHTLINIE 2014/35/EU DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 26. Februar 2014, Artikel 4



Zulassungsfreie Kleinkrafträder (L-Category) fallen unter die Richtlinie 2002/24/EC und unterliegen damit auch der Typgenehmigung.

Zulassungsfreie selbstbalancierende Fahrzeuge unterliegen nur Maschinenrichtlinien (2006/42/EC und 2014/35/EU) und deshalb nicht der Typgenehmigung!


EU-Kommission: “…they are therefore not required to comply with the ECWVTA” (European Community Whole Vehicle Type Approval)


Für selbstbalancierende Fahrzeuge ist deshalb die CE-Konformitätsbescheinigung der Ersatz für die nicht erforderliche EG-Typgenehmigung. Gemäß den Maschinenrichtlinien dürfen EU-Mitgliedstaaten für selbstbalancierende Fahrzeuge auch keine zusätzlichen Erschwernisse, Restriktionen oder Verbote erlassen (Das Argument ist von ).



=> auch nach Verständnis von Prof. Dr. Grosskopf (NZV - Neue Zeitung für Verkehrsrecht Nr28 von 11/2015)

=> Antwort auf die schriftliche Anfrage des Mitglieds des Europäischen Parlaments Diane Dodds vom 29.10.2012, OJ C 277 E, 26/09/2013 => EU-Kommission: “…they are therefore not required to comply with the ECWVTA” (European Community Whole Vehicle Type Approval)

Question for written answer E-008363/12
to the Commission
Diane Dodds (NI)
(24 September 2012)

Self balancing vehicles do not fall in the scope of the framework Directive 2002/24/EC (1) on the approval of L-
category vehicles nor in the scope of the Commission proposal (2) regarding the approval and market surveillance of
L-category vehicles. ‘L-category’ is the family name of light vehicles (3). The proposal is currently under scrutiny by the
European Parliament and the Council. It aims at replacing the framework Directive on 1 January 2016. As these
vehicles are not covered by the above legislation, they are therefore not required to comply with the ECWVTA (4).
Consequently, they do fall in the scope of the Machinery Directive (5)
whose harmonised rules may be complemented
with national requirements for the approval of such vehicles. The reason for excluding self balancing vehicles from
the type-approval legislation is that they are equipped with an entirely different propulsion control than L-category
vehicle types, which would require the development of dedicated and cost effective rules.




Das entspricht auch der allgemeine Auffassung von Gerichten, die regelmäßig Verfahren zum Benutzen von EUC im öffentlichen Straßenverkehr eingestellt und alle Kosten der Staatskasse auferlegt haben.


Staatsanwaltschaft und Ordnungsbehörde folgen in vielen Fällen Prof Dr Grosskopfs Einordnung und stellten Verfahren ein:

- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 74 Js 101027/17 am 18.12.2017 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt

- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 67 Js 49482/19 am 24.05.2018 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt

- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 61 Js 92273/19 am 07.10.2019 gemäß § 153 (1) StPO eingestellt

- Bußgeldstelle Stuttgart: AZ 505.28.133719.4 am 12.11.2019 gemäß § 47 OWiG eingestellt.

- Staatsanwaltschaft Stuttgart: AZ 60 Js 36765/21 am 20.04.2021 gemäß § 170 (2) StPO eingestellt.

- Bußgeldstelle Stuttgart: AZ 505.28.156321.6 am 30.04.2021 "Verwarnung ohne Verwarnungsgeld". Nach einer Erwiderung am 08.05.2021 mit Hinweis auf Prof. Dr. Grosskopf wurde die Verwarnung zurückgenommen und stattdessen das Verfahren am 17.05.2021 gemäß § 47 OWiG eingestellt
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Hier waren auf jeden Fall Erfahrungsberichte interessant, wie ihr z.B. bei Polizeikontrollen behandelt wurdet und was diese Kontrolle für Folgen hatte.
Ich kann diese Expertise von Prof. Dr. Grosskopf nicht finden. Ich bräuchte die als PDF.
Hat die Jemand, oder nen Link?

Ausserdem brauche ich eine CoC für mein Kingsong S18. Wo bekomme ich denn so eine CoC her?

Danke im Voraus!

LG SilbernerSurfer
 
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Wenn noch jemand die von mir erwähnten Docs als PDF benötigt, kann ich die per MAil zur Verfügung stellen, Darf leider über das Forum keine PDFs posten. Gibt es hier sowas wie ne Knowledge-base, wo man so etwas durch nen Admin hinterlegen lassen könnte?

Ich wäre sehr dankbar, wenn jemand etwas zum Status für die Benutztung von EUCs hört, oder auch zu laufenden/abgeschlossenen Gerichtsverfahren und mir (hier oder per PM) ne Info dalassen könnte. Ich sammele nämlich alles wie ein Hamster, nur für den Fall des Falles (hilft uns im Zweifel allen).

Ich hoffe, dass es bald was gibt, damit wir alle friedlich und entspannt offiziell fahren können...

LG
 
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Hallo Allerseits. Schön, dass es dieses Forum gibt, auch wenn es irgendwie nicht sooo viel Teilnehmende in Deutschland zu geben scheint.
Ich bin absoluter Anfänger und vor 2Jahren auf Instagram über elektrische Einräder gestolpert. Hat mich irgendwie sofort fasziniert und ich habe mir ein gebrauchtes Airwheel x3 zum ausprobieren gekauft. Nach ein wenig Internetrecherche habe ich etwas Indoor-geübt und dann ist es liegen geblieben. Jetzt bei einer Wohnmobilreise habe ich es mitgenommen und zum ersten Mal draußen benutzt. Da ging es viel besser (etwas mehr Geradeausfahrt und auch etwas mehr Geschwindigkeit haben mir sofort mehr Sicherheit gegeben), leider hält die Batterie nur noch 5 Minuten und auch für Warnpiepser und einen verlangsamten Fahr-Mode bleibt nicht mehr genügend Saft 🤭, stattdessen bleibt das Ding stehen und ich steige spontan ab (hab natürlich Fahrradhelm und viele Schoner an, nix passiert).
jetzt habe ich mir ein (wieder gebrauchtes) V8 besorgt und freue mich auf nächste Woche, wenn es ankommt. viel Auswahl gibt es bei diversen Plattformen nicht, neue sind mir zu teuer und irgendwie schien mir das V8 nach etwas Recherche als passendes Update. Für das alte X3 habe ich noch für 20,- einen neuen Akku bestellt, den möchte ich noch austauschen und es wieder für kleines Geld verkaufen, vielleicht findet sich noch jemand, der das mal ausprobieren mag.
jetzt lese ich mich erst einmal hier ein, das Thema Recht und Versicherung ist natürlich nicht ohne.
viele Grüße an alle 😊
 
Herzlich willkommen beim RP!

Die wenigen User aus Deuschland liegen wohl daran, dass die rechtliche Stellung von EUCs noch bescheidener is als die der E-Scooter - AFAIK nur auf Privatgelände verwendbar, alles andere zieht zumindest in der Theorie mehr oder minder horrende Strafen hinter sich her (selbst bei uns in AT werden die <AFAIK> als Spielzeug geführt </AFAIK> und dürfen nur am Gehsteig in Schrittgeschwindigkeit (!!!) bewegt werden - interessiert nur (noch fast) niemanden hier.
 
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Herzlich willkommen beim RP!

Die wenigen User aus Deuschland liegen wohl daran, dass die rechtliche Stellung von EUCs noch bescheidener is als die der E-Scooter - AFAIK nur auf Privatgelände verwendbar, alles andere zieht zumindest in der Theorie mehr oder minder horrende Strafen hinter sich her (selbst bei uns in AT werden die <AFAIK> als Spielzeug geführt </AFAIK> und dürfen nur am Gehsteig in Schrittgeschwindigkeit (!!!) bewegt werden - interessiert nur (noch fast) niemanden hier.
Privatgelände ist richtig.
Zusätzlich muß es umzäunt sein und gegen unerlaubtes Betreten gesichert sein.
Also eine Türe oder Schranke haben, die geschlossen sein muß.
 
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Hi,
ich wohne auch in der Mainzer Gegend und bin heimlich mit dem EUC unterwegs. Hatte auch schon mit der Rennleitung zu tun. Strafanzeige etc. Das Verfahren wurde gegen eine Spende eingestellt. Ich find‘s toll, was die Kollegen von Electric Empire auf die Füße stellen. Ich würde mich gerne mal mit Gleichgesinnten hier in RLP austauschen. Eventuell bekommen wir ja eine Aktion im Rahmen des Rheinradelns 2025 auf die Reihe? Wär‘ doch cool 20km entspannt mit dem Einrad…
 
Hallo Einradfahrer,
es gibt gute Neuigkeiten: Ich habe mit den Veranstaltern des gesprochen, wie sie zu der Teilnahme von EUCs, elektrischen Skateboards etc. stehen, und ob man fürchten muss, von der Polizei angezeigt zu werden. Wer das Rheinradeln nicht kennt: Es handelt sich um ein Event, bei dem eine rund 25 km lange Strecke entlang des Rheins zwischen Oppenheim und Worms für den öffentlichen Verkehr gesperrt wird. Hier die Antwort des Orga-Teams auf meine Anfrage:

„…die Teilnahme mit so einem Fortbewegungsmittel sollte kein Problem darstellen, da die komplette Route für den normalen öffentlichen Verkehr gesperrt wird - für die Dauer der Veranstaltung.
Solange das Fortbewegungsmittel keinen Verbrennungsmotor hat und eine bestimme Geschwindigkeit nicht überschreitet (ähnlich wie beim E-Bike) passt das.

Wir hatten auch schon Segways, Liegeräder, Fatbikes, Inlineskates dabei. Damit darf man auch nicht unbedingt überall im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein.

Wir sind der Veranstalter und die Straße ist von 10:00 bis 18:00 UhrVeranstaltungsfläche. „

Das hört sich doch gut an, oder? Der Termin ist der 18. Mai 2025. Ich denke, wir sollten versuchen, dort Sichtbarkeit für unsere Fahrzeuge herzustellen :) . Ich trage mir das auf jeden Fall schon mal in den Kalender ein. Wichtig ist nur, dass dort sinnvoll gefahren wird (siehe Anmerkung über „bestimmte Geschwindigkeit“). Eine freiwillige Begrenzung auf 25 km/h in Anwesenheit von Mitfahrern und der Rennleitung hielte ich für sinnvoll. So kann man das Miteinander mit den Fahrrädern und anderen Fahrzeugen demonstrieren.

Vielleicht sieht man sich ja

Christoph
 
Ich will auf jeden Fall teilnehmen! Wenn ich es organisiert bekomme, kommt meine komplette Family mit dem Fahrrädern mit, aber zumindest ich MUSS mit dem EUC dabeisein 😀
 
Das Folgende bezieht sich auf Deutschland. Keine Ahnung wie es in der Schweiz, oder in Österreich ist!
Das ist keine Rechtsberatung, alle Angaben ohne Gewähr!



Bei uns im eScooter Forum hat ein Besitzer eines eScooters der keine ABE hat angedeutet, daß das Fahren im Wald nur eine Ordnungswidrigkeit ist!
Das würde 70€ und einen Punkt in Flensburg kosten.
Würde dann auch für EUCs gelten, schätze ich.

Ich habe ein wenig recherchiert und ja, da könnte was dran sein!

Kurz zusammengefasst ist die StVZO im Wald, auf Grünflächen, in Parks nicht gültig.
Wald, Grünflächen und Parks sind öffentliche Räume.

Geregelt ist das im Bundeswaldgesetz und zum Teil auch im jeweiligen Landeswaldgesetz.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
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Hallo Zusammen. Ich fahre seit Anfang des Jahres ein Begode Master und habe mega Spaß damit. Ich versuche immer Abseits der Straßen zu bleiben und falls ich doch mal die freundlichen Helfer in blau sehe geb ich ordentlich Gas. Da kommt keiner hinterher. In CZ kann ich immer richtig entspannt unterwegs sein. Nächstes Jahr plane ich einen mehrtägigen Trip in die Slowakei mit meinem Wheely. Liebe Grüße aus Dresden