Übersicht: Mitnahmeverbot in öffentlichen Verkehrsmitteln nach Bundesländern

5 März 2024
5
9
E-Scooter
Xiaomi 1S
Ein Versuch, alle Mitnahmeverbote in öffentlichen Verkehrsmitteln nach Bundesländern sortiert zu sammeln.

Seit diesem Jahr (2024) verbieten leider immer mehr Verkehrsbetriebe die Mitnahme von E-Rollern. Da es in Deutschland Verkehrsbetriebe wie Sand am Meer gibt, dachte ich mir, dass eine Mitnahmeverbotsübersicht für mich und euch ganz sinnvoll wäre.

Was ist passiert?
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hat eine Empfehlung für ein allgemeines Mitnahmeverbot von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln ausgesprochen. Das Brand- und Explosionsrisiko der Akkus sei zu hoch. Deutschlandweit folgen jetzt leider immer mehr Verkehrsbetriebe der Empfehlung.

Übersicht (Stand: 8. März 2024)

Überregional
Deutsche Bahn: Erlaubt
Flixbus: Verboten
Flixtrain: Verboten

Baden-Württemberg: Kein Verbot bekannt

Bayern: Teilweise verboten
- Münchner Verkehrsgesellschaft MVG: Verboten ab 2. April 2024

Berlin: Kein Verbot bekannt

Brandenburg: Kein Verbot bekannt

Bremen: Kein Verbot bekannt

Hamburg: Fast komplett verboten
- Hamburger Hochbahn AG: Verboten seit 2023

Hessen: Kein Verbot bekannt

Mecklenburg-Vorpommern: Kein Verbot bekannt

Niedersachsen: Kein Verbot bekannt

Nordrhein-Westfalen: Teilweise verboten
- KVB (Köln): Verboten seit 1. März 2024
- Rheinbahn (Düsseldorf): Verboten seit 1. März 2024
- DSW21 (Dortmund): Verboten seit 1. März 2024
- DVG (Duisburg): Verboten seit 1. März 2024
- Wuppertaler Stadtwerke: Verboten ab 18. März 2024
- Bogestra (Bochum): Verboten ab 1. April 2024

Rheinland-Pfalz: Kein Verbot bekannt

Saarland: Kein Verbot bekannt

Sachsen: Kein Verbot bekannt

Sachsen-Anhalt: Kein Verbot bekannt

Schleswig-Holstein: Teilweise verboten
- Aktiv Bus Flensburg: Verboten seit 1. März 2024

Thüringen: Kein Verbot bekannt


Da sich das Ganze im akuten Wandel befindet, gibt es kein Garant auf Richtig- oder Vollständigkeit.
Bitte schreibt einen Kommentar, wenn ein Verkehrsbetrieb fehlt oder seine Richtlinien angepasst hat!
 
Nordrhein-Westfalen :
Stadtwerke (Münster): verboten ab 11. März

 
Berlin:

Die BVG verbietet nicht nur die Mitnahme in Bussen und Bahnen ab 1.Mai, sondern auch auf den Bahnhöfen.

Dagegen erlaubt die S-Bahn Berlin die Mitnahme und plant auch kein Verbot (Stand der Nachfrage: 18.04.). Auf den gemeinsamen Bahnhöfen dürfte somit gelten: oben ja, unten nein.