Welche Maximalstrafe kann man bekommen, wenn man an seinem Scooter die Federgabel getauscht hat und sich Drehgasgriffe installierte ?

6 März 2024
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E-Scooter
xiaomi scooter pro 2
Hallo, ich habe mir in meinen Xiaomi Scooter Pro 2 schon eine Federgabel von Amazon eingebaut und ich bin sehr zufrieden mit dieser.
Bei einer Polizeikontrolle hat das die Polizisten nicht interessiert, sie haben nur auf das Nummerschild geschaut und gefragt ob ich Alkohol getrunken habe.

Was mich am Roller neuerdings auch stört, dass ist das Daumengas, hier tut mir der Daumen bei längeren Fahrten weh. Deshalb möchte ich auch das Daumengas noch ausbauen und mir solche Drehgasgriffe einbauen, wie sie eben auch jeder Motorroller hat. Ich müsste dazu nur drei Kabel umlöten, ein Tutorial habe ich auch schon gefunden.
Ich glaube das wird bei längeren Fahrten angenehmer sein.


Doch welche Maximalstrafe kann man denn nun eigentlich bekommen, wenn man mit diesen zwei Veränderungen (andere Griffe plus Federgabel) von der Polizei erwischt wird ? Ich würde nach einer Beanstandung den Roller natürlich nicht weiterverwenden.

An der Geschwindichkeit von ca. 18 km/h will ich nichts ändern, das Dashbord bleibt natürlich original. Also zu schnell werde ich nicht unterwegs sein.


Was glaubt ihr ?
 
Hallo, ich habe mir in meinen Xiaomi Scooter Pro 2 schon eine Federgabel von Amazon eingebaut und ich bin sehr zufrieden mit dieser.
Bei einer Polizeikontrolle hat das die Polizisten nicht interessiert, sie haben nur auf das Nummerschild geschaut und gefragt ob ich Alkohol getrunken habe.

Was mich am Roller neuerdings auch stört, dass ist das Daumengas, hier tut mir der Daumen bei längeren Fahrten weh. Deshalb möchte ich auch das Daumengas noch ausbauen und mir solche Drehgasgriffe einbauen, wie sie eben auch jeder Motorroller hat. Ich müsste dazu nur drei Kabel umlöten, ein Tutorial habe ich auch schon gefunden.
Ich glaube das wird bei längeren Fahrten angenehmer sein.


Doch welche Maximalstrafe kann man denn nun eigentlich bekommen, wenn man mit diesen zwei Veränderungen (andere Griffe plus Federgabel) von der Polizei erwischt wird ? Ich würde nach einer Beanstandung den Roller natürlich nicht weiterverwenden.

An der Geschwindichkeit von ca. 18 km/h will ich nichts ändern, das Dashbord bleibt natürlich original. Also zu schnell werde ich nicht unterwegs sein.


Was glaubt ihr ?
Fahren ohne ABE = 70, - Euro.
 
Sie könnten ein Gutachten erstellen lassen, etwa 2000-5000 Euro Kosten möglich.
Bei einem Unfall könnte die Haftpfichtversicherung dich mit 5000 Euro an dem Schaden beteiligen.
 
Doch welche Maximalstrafe kann man denn nun eigentlich bekommen, wenn man mit diesen zwei Veränderungen (andere Griffe plus Federgabel) von der Polizei erwischt wird ?
Ich geh mal von 30€ aus, Tatbestand: EKF in Betrieb genommen obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Du mußt natürlich auch zurückbauen und wieder vorführen.
 
je nach dem...Federgabel gibts ja bei einigen Modellen und auch den Leihscootern, könnte also, wenn der Streckenposten nicht genauer hinschaut, nicht auffallen. Ein Gasdrehgriff fällt da eventuell schon eher auf, da mW das keines der Serienmodelle hat.
 
je nach dem...Federgabel gibts ja bei einigen Modellen und auch den Leihscootern, könnte also, wenn der Streckenposten nicht genauer hinschaut, nicht auffallen. Ein Gasdrehgriff fällt da eventuell schon eher auf, da mW das keines der Serienmodelle hat.
Ja also die Federgabel scheint überhaupt nicht aufzufallen, es ist eine normale schwarze, wie sie auch manche Roller haben, die noch viel teurer sind.
Die Griffe sind noch nicht da, hoffe aber die sehen aus wie normale, nur etwas dicker. Ob der Polizist jetzt das Daumengas sucht, das weiß ich nicht.

Sie könnten ein Gutachten erstellen lassen, etwa 2000-5000 Euro Kosten möglich.
Bei einem Unfall könnte die Haftpfichtversicherung dich mit 5000 Euro an dem Schaden beteiligen.
Ich könnte mir nur vorstellen, dass ich an den Unfallkosten beteiligt werden, wenn ich aufgrund der Umbauten schlechter reagieren kann. Doch die Federgabel sitzt absolut fest, ich stehe mit dieser sogar etwas höher auf dem Roller, was eine bessere Sicht und Kontrolle des Fahrzeuges ermöglicht. Ich kann natürlich genauso gut bremsen wie ohne Federgabel.
Klar, wenn die Federgabel brechen sollte, dann ist das was anderes, bis jetzt macht die aber einen soliden Eindruck.

In welchen Fall die Versicherung sich Geld von mir zurückholen will weiß ich nicht.

Die E-Bike Griffe nutze ich natürlich nur, wenn diese auch absolut fest sitzen und ich genauso gut reagieren kann wie mit normalen.


Versichert bin ich natürlich, nur ohne Federgabel macht der E-Scooter echt keinen Spaß, ich kann mir nicht mehr vorstellen ohne zu fahren ;)
 
Wenn sich ein Kontolleur auskennt dann kanns so laufen https://rollerplausch.com/threads/nachweis-der-beseitigung-eines-mangels-maengelbericht.10747/
Versichert bin ich natürlich, nur ohne Federgabel macht das E-Scooter echt keinen Spaß.
nur halb richtig. Versichert bist Du. Kommt es aber zB zu einem Unfall mit allem Pipapo (Geschädigte, Gutachter, Haftung etc) dann zahlt die Versicherung zwar erst mal, nimmt Dich aber in Regress, wenn bauliche Veränderung ohne ABE etc festgestellt wird.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Michaelsscooter
Ok, danke also ich fasse mal zusammen.
Die Strafen scheinen sich also noch im Rahmen zu halten, für eine neu eingebaute Federung und eventuell einen anderen Gasmechanismus.

Bei einem Unfall kann mir das aber zum Nachteil ausgelegt werden, teure Gutachten drohen und eventuell nimmt die Versicherung auch Regress.
Ja dann hoffe ich mal das nichts passiert.

Ich meine, jetzt ist die Federung eh schon lange dran und damit habe ich eine bauliche Veränderung, wodurch die Versicherung Regress nehmen kann, wenn ich jetzt auch noch einen Drehgrasgriff dran mache, dann wird das wohl eh bei einer möglichen Strafe keinen unterschied machen.

Baulicheveränderung ist bauliche Veränderung.


Eine noch höhere Strafe würde ich wahrscheinlich nur bekommen, wenn ich den Roller auch noch tunen würde und der dann schneller als 20 km/h fahren kann.
 
Bei Personenschaden kann es auch noch eine Straftat (Körperverletzung) werden, aber sonst hast du es wohl richtig zusammengefasst.