Wenn zur Federung in der ABE nix steht...

31 Juli 2022
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E-Scooter
Ninebot G30D II
Moinsen,

Ich plane meinen G30DII mit eine Federung von Monorim zu versehen. Generell gilt ja: (soweit ich das verstanden habe) wenn ich etwas nachrüste muss dies auch eingetragen werden. Ich habe in meiner ABE nix zur Federung gefunden bzw. habe nichts dazu erkannt was beschreibt die und die Federung ist verbaut. Sprich es kann also nicht nachgewiesen werden das die Monorim Federung nicht von Ninebot verbaut wurde (Mal abgesehen von Produktfotos aus dem Netz).

Sprich ich kann genauso gut vor der Rennleitung behaupten: Es steht nix zum Punkt Federung drinne also kann man mir auch kein erlöschen der ABE vorwerfen, weil nichts zu diesem Punkt vermerkt ist. Sehe ich das richtig?
 
Hatte diesbezüglich nur was beim TÜV Hessen gefunden. Der TÜV Rheinland wäre aber bei mir zuständig. Email ist auch schon verschickt nur ich versuche mir auch Erfahrungen von anderen einzuholen.
 
Vergiss die Idee einer Einzelabnahme oder Zusatztypsierung! Bist ja nicht der erste der auf eine solche Idee kommt, doch das klappt nicht. Schlicht, weil Du die Papiere vom Hersteller des Zubehörs usw. nicht bekommst, aber eben auch aus finanziellen Gründen. Ein E-Scooter ist nun mal kein reguläres KFZ!
 
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Wenn der Gesetzgeber schläft muss man manchmal nur ordentlich die "Auf die Nuss geh" Karte ausspielen 😅 vielleicht ändert sich dann mal das Denken in den Behörden. War doch klar das Zubehör Teile erscheinen werden. Behörden so: "Das konnten wir ja nicht ahnen... Das Problem einfach ignorieren. Die Leute werdens sowieso anbringen und wenn sie dann erwischt werden gibt's nen bisschen Kleingeld für die Staatskasse." Is zwar nur so dahin gesponnen, könnte mir aber durchaus vorstellen das es so in etwa abläuft. Ja ja Deutschland und deine Gesetze...
 
nee eigentlich nicht. Ein Hersteller der Interessiert ist, sein Produkte "legal" in D zu vermarkten, wird auch entsprechend in die Vorleistung gehen und diese entprechend prüfen und zertifizieren zu lassen um für D eine E-Nummer (geprüftes Zubehör ohne Eintragung) oder ABE zur Eintragung zu bekommen.
Ein Hersteller der sein "billiges Zubehör" hauptsächlich in CN und übers Internet verkauft, dem ist das egal was im Zielland gilt und da ist der User verantwortlich. Gleiches gilt doch für Garantie. Das ist vielen CN Händlern doch auch egal, das Geld ist im Fall eines Defekts oft "Lehrgeld"
 
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