- 31 Juli 2022
- 33
- 5
- E-Scooter
- Ninebot G30D II
Moinsen,
Ich plane meinen G30DII mit eine Federung von Monorim zu versehen. Generell gilt ja: (soweit ich das verstanden habe) wenn ich etwas nachrüste muss dies auch eingetragen werden. Ich habe in meiner ABE nix zur Federung gefunden bzw. habe nichts dazu erkannt was beschreibt die und die Federung ist verbaut. Sprich es kann also nicht nachgewiesen werden das die Monorim Federung nicht von Ninebot verbaut wurde (Mal abgesehen von Produktfotos aus dem Netz).
Sprich ich kann genauso gut vor der Rennleitung behaupten: Es steht nix zum Punkt Federung drinne also kann man mir auch kein erlöschen der ABE vorwerfen, weil nichts zu diesem Punkt vermerkt ist. Sehe ich das richtig?
Ich plane meinen G30DII mit eine Federung von Monorim zu versehen. Generell gilt ja: (soweit ich das verstanden habe) wenn ich etwas nachrüste muss dies auch eingetragen werden. Ich habe in meiner ABE nix zur Federung gefunden bzw. habe nichts dazu erkannt was beschreibt die und die Federung ist verbaut. Sprich es kann also nicht nachgewiesen werden das die Monorim Federung nicht von Ninebot verbaut wurde (Mal abgesehen von Produktfotos aus dem Netz).
Sprich ich kann genauso gut vor der Rennleitung behaupten: Es steht nix zum Punkt Federung drinne also kann man mir auch kein erlöschen der ABE vorwerfen, weil nichts zu diesem Punkt vermerkt ist. Sehe ich das richtig?