Kennzeichenhalter seitlich

Seit wann muss man Kennzeichenhalter eintragen 🤔 hab den originalen an meinem Motorrad einfach abgesägt und was anderes dran geschraubt 🤷🏼‍♀️ interessiert keinen beim TÜV solange das Kennzeichen sichtbar dran ist und keine scharfen Kanten hat laut Gesetz 🙃
Kennzeichenhalter sind eintragungsfrei.
Ist wirklich so hat nichts mit abe zu tun beim Scooter oder Mofa oder was auch immer wird dir jede Polizei wache bestätigen arbeite selber ihn einer Werkstatt sonst müsstest du ja am auto auch die Kennzeichen Halterung eintragen lassen sobald es nicht die vom Werk aus ist ist also völliger Schwachsinn 😉
 
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Das steht in der Bedienungsanleitung von meinem S-Pedelec.
 
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Das steht in der Bedienungsanleitung von meinem S-Pedelec.
Zitat es ist ein s pedelec der Klasse l1e was eine tüv Zulassung braucht das hat nichts mit escooter oder Mofas oder andere kleinstkraftfahrzeuge zu tun bei escooter gibt es kein TÜV nur eine allgemeine betriebserlaubnis die vom Hersteller erwirkt wird genauso wird es auch mit Mofas und Roller bis 50ccm geregelt wird dort gibt es kein TÜV sondern nur die betriebserlaubnis kurz Abe und ein Kennzeichen hat mit der Abe an solchen Fahrzeugen nix zu tun deswegen gibt es auch keine Wartungs Intervalle die gegebenenfalls vom TÜV geprüfte werden müssen so wie es an Pkw etc der Fall ist escooter hingegen gelten als elektrokleinstfahrzeuge kurz ekf und nicht zu der Klasse l1e das ist wieder ne ganz andere Nummer davon ab steht es da schon die Halterung braucht eine Freigabe wenn es nicht die selbe ist! wie sie befestigt wird mit welchen Schrauben und Winkel und wo genau ist relativ egal solange keine scharfen kannten entstehen und die halterung fest sitzt so steht es ihn der allgemeinen StVO du darfst natürlich nur die Kennzeichen Halterung nutzen die ne Freigabe haben für die art Fahrzeug das betrifft aber nur die größe hab auch noch nie jemanden gesehen der sich nen auto Kennzeichenhalter an nem scooter oder Mofa drann zimmert ist ja selbst erklärend😁 mann kann auch mal google an schmeißen um sich selbst davon zu überzeugen fahrzeug ist nicht gleich Fahrzeug wir leben ihn Deutschland vergisst das nie 😜 😁
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Zitat es ist ein s pedelec der Klasse l1e was eine tüv Zulassung braucht das hat nichts mit escooter oder Mofas oder andere kleinstkraftfahrzeuge zu tun bei escooter gibt es kein TÜV nur eine allgemeine betriebserlaubnis die vom Hersteller erwirkt wird genauso wird es auch mit Mofas und Roller bis 50ccm geregelt wird dort gibt es kein TÜV sondern nur die betriebserlaubnis kurz Abe und ein Kennzeichen hat mit der Abe an solchen Fahrzeugen nix zu tun deswegen gibt es auch keine Wartungs Intervalle die gegebenenfalls vom TÜV geprüfte werden müssen so wie es an Pkw etc der Fall ist escooter hingegen gelten als elektrokleinstfahrzeuge kurz ekf und nicht zu der Klasse l1e das ist wieder ne ganz andere Nummer davon ab steht es da schon die Halterung braucht eine Freigabe wenn es nicht die selbe ist! wie sie befestigt wird mit welchen Schrauben und Winkel und wo genau ist relativ egal solange keine scharfen kannten entstehen und die halterung fest sitzt so steht es ihn der allgemeinen StVO du darfst natürlich nur die Kennzeichen Halterung nutzen die ne Freigabe haben für die art Fahrzeug das betrifft aber nur die größe hab auch noch nie jemanden gesehen der sich nen auto Kennzeichenhalter an nem scooter oder Mofa drann zimmert ist ja selbst erklärend😁 mann kann auch mal google an schmeißen um sich selbst davon zu überzeugen fahrzeug ist nicht gleich Fahrzeug wir leben ihn Deutschland vergisst das nie 😜 😁
Davon ab ist es ein s pedelec was fahrerlaubnis Pflichtig ist und dort auch wieder ganz andere teilweise härtere Gesetze gelten als für Elektro kleinste Fahrzeuge die ihn Deutschland Führerschein frei mit 14jahren gefahren werden dürfen da sie nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20kmh erreichen
 
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Geb auch mal meinen Senf dazu.
In der ABE Bescheinigung steht die Fahrzeughöhe, Fahrzeuglänge und Fahrzeugbreite.
Wenn ich das Kennzeichen, an einem Halter neben der Achse hinten befestige, stimmt die Fahrzeugbreite nicht mehr, oder.
Das wiederum bedeutet, falls es einer genau nimmt, Erlöschen der Betriebsergebnis, da das Fahrzeug eine andere Breite hat als in der ABE Angegeben.🤷🏼‍♂️
 
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Geb auch mal meinen Senf dazu.
In der ABE Bescheinigung steht die Fahrzeughöhe, Fahrzeuglänge und Fahrzeugbreite.
Wenn ich das Kennzeichen, an einem Halter neben der Achse hinten befestige, stimmt die Fahrzeugbreite nicht mehr, oder.
Das wiederum bedeutet, falls es einer genau nimmt, Erlöschen der Betriebsergebnis, da das Fahrzeug eine andere Breite hat als in der ABE Angegeben.🤷🏼‍♂️
Nein das stimmt so nicht da die Breite immer am breitesten teil gemessen wird und dies ist am lenkrad und an Pkw die außenspiegel da wird das Fahrzeug durch die halterung nicht breiter da der lenker das breiteste Bauteil ist 😉
 
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Nein das stimmt so nicht da die Breite immer am breitesten teil gemessen wird und dies ist am lenkrad und an Pkw die außenspiegel da wird das Fahrzeug durch die halterung nicht breiter da der lenker das breiteste Bauteil ist 😉
Ok, geb ich zu, da hast du auch wieder Recht.👍🏻
Bin aber der Meinung mal Irgendwo gelesen zu haben das es da bestimmte Richtlinien gibt die eingehalten werden müssen zu Abstand zur Fahrbahn und Neigungswinkel.🤔

Edit:
Hab's gefunden, § 29a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
 

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Davon ab ist es ein s pedelec was fahrerlaubnis Pflichtig ist und dort auch wieder ganz andere teilweise härtere Gesetze gelten als für Elektro kleinste Fahrzeuge die ihn Deutschland Führerschein frei mit 14jahren gefahren werden dürfen da sie nur eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20kmh erreichen
Nö, das ist die Bedienungsanleitung von meinem nicht fahrerlaubnispflichtigen S-Pedelec mit eingetragener bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. :p
 
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Ok, geb ich zu, da hast du auch wieder Recht.👍🏻
Bin aber der Meinung mal Irgendwo gelesen zu haben das es da bestimmte Richtlinien gibt die eingehalten werden müssen zu Abstand zur Fahrbahn und Neigungswinkel.🤔

Edit:
Hab's gefunden, § 29a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
Genauso kenne ich es auch aber es hat trotzdem nix mit der Abe zu tun Kennzeichen sind und bleiben Eintragung frei wo du es hinten befestigst ist letztendlich deine Entscheidung sollange die Vorgaben eingehalten werden da steht es schon quasi das es hinten seitlich erlaubt ist wenn die Maße und Winkel stimmen
 
Ich kenne serienmäßig seitlich angebrachte Kennzeichen von 45er Scooter, aber gibt es auch 20er Elektrokleinstfahrzeuge mit serienmäßig seitlichen Kennzeichenhalter?
Hintergrund meiner Frage ist das in dem von Heiko S. Heiko S. verlinkten § 29a FZV steht: (3) Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen.
 
Ich kenne serienmäßig seitlich angebrachte Kennzeichen von 45er Scooter, aber gibt es auch 20er Elektrokleinstfahrzeuge mit serienmäßig seitlichen Kennzeichenhalter?
Hintergrund meiner Frage ist das in dem von Heiko S. Heiko S. verlinkten § 29a FZV steht: (3) Die Versicherungsplakette ist an der Rückseite des Fahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen.
Ja wenn es möglich ist sollte es natürlich unter die schluss leuchte ist dies aber nicht oder (nicht mehr) (möglich kann mann es dementsprechend auch daneben anbringen wenn es die Kriterien wie Winkel und Abstand zur Fahrbahn einhält kenne das problem sehr gut da zum beispiel soflow dafür bekannt ist das hinten das Schutzblech nach ner zeit bricht und ebend an diesem das Kennzeichen befestigt wird fällt die möglichkeit weg kann mann es auch so an der seite anbringen solange das kennzeichen von weiten aus gut erkennbar und den Abstand zur Fahrbahn einhält ist es ihm zulässigen Bereich deswegen wird auch das möglichst extra betont
 
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