RP ✔️ Aus Presse und Medien

Beim Fahrrad darf eine Person ebenfalls den Bürgersteig benutzen.
StVO, § 2 Absatz 5 falls fragen aufkommen.
 
Ja gut kann sein, aber es ging ja hier um eine deutsche Gesetzesänderung.
Und in Österreich sind sie auch schon dabei an den Regelungen zu schrauben.
Da besteht ja eine Begleitpflicht der man gar nicht nachkommen kann wenn man 3m weiter weg ist und lauter parkende Autos dazwischen sind.
 
naja die fahrerlaubnis am gehsteig gilt ja auch nur für "spielzeug" mit max 5 kmh, das schafft mensch zu fuss.
in ö gilt halt alle fahrräder -> fahrbahn/radweg

das wäre halt die gesetzeslage, in real ist hier sowieso wildwest, die handvoll fahrradpolizei bringt nix und die anderen machen nur beim planquadrat mal was, als fussgänger is es in wien echt anstrengend.
 
Ja aber bis 8 dürfen sie ja nicht auf die Straße? Ein 8 jähriger auf nem 12zoll Rad ist mir auch so ein Unding und Escooter haben überhaupt keine Altersbeschränkung alles verwirrend für mich.
 
bis 9 dürfen sie nicht ohne mindestens 16jährige aufsichtsperson auf die straße *augenverdreh*

also in österreich haben escooter dieselben beschränkungen wie fahrräder, da ja dem fahrrad gleichgestellt...

d.h. mit fahrradprüfung und helm ab 9 ohne aufsicht nutzbar

steht aber alles im und wenns leichter verdaulich sein soll, auch vorgekaut auf diversen verkehrsseiten
 
Bild testet E-Roller. (Est steht aber auch Blödsinn und falsche Informationen in diesem Artikel.......)


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