COC/ Declaration of conformity

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Minderbemitteltes Bauernkind

Gast
Das Thema wurde sicherlich schon ein paar mal hier angeschnitten, habe aber leider per Suchfunktion nichts zu COC noch zu Certificate of conformity hier gefunden.

Wenn ein Scooter mit COC/ Certificate of Conformity versehen ist aber keine VIN drauf hat (Seriennnummer ist da) und somit keine deutsche ABE, muss ( müsste) man zum legalen Betrieb immer noch eine Einzelbetriebserlaubnis holen oder kann man dann einfach die analoge Modellnummer des deuschen Modells anwenden, selber eine "unveränderliche" Fahrgestellnummer anbringen ( beim Auto erlaubt wenn die Werksseitige fehlt, Plakette ist nur optisch schöner aber nicht vorgeschrieben, ebenso die Zusatzinfos ausser der Nummer selber auf der Plakette) und das dann so versichern ?

Ich vermute mal nein, aber da es mein erstes "EU-Modell" ist ( davor nur "world" und dann eine deutsche Version gehabt) ist es das erste mal, dass ich diesen Papierkram vor mir liegen habe.

Weiss jemand genauer Bescheid ob die COC in D für irgendwas gut ist ?
 
Habe gerade bei der Rennleitung angerufen und gefragt, die Beamting wusste es "leider auch nicht genau" und der Kollege welcher es wissen müsste ist gerade nicht im Dienst.
Sie sagte dass es "schon in Ordnung sein sollte", ich habe das bezweifelt da ich ja zumindest die Firmware auf 20Km/h ändern müsste ( neuer tacho mit alter firmware ist seit heute früh in der packstation, SHU website auf chrome im alten android aufgerufen und die hacking utitlity, 11 versionen älter als aktuell, ist auch noch drauf :)
 
Das Thema wurde sicherlich schon ein paar mal hier angeschnitten, habe aber leider per Suchfunktion nichts zu COC noch zu Certificate of conformity hier gefunden.

Wenn ein Scooter mit COC/ Certificate of Conformity versehen ist aber keine VIN drauf hat (Seriennnummer ist da) und somit keine deutsche ABE, muss ( müsste) man zum legalen Betrieb immer noch eine Einzelbetriebserlaubnis holen oder kann man dann einfach die analoge Modellnummer des deuschen Modells anwenden, selber eine "unveränderliche" Fahrgestellnummer anbringen ( beim Auto erlaubt wenn die Werksseitige fehlt, Plakette ist nur optisch schöner aber nicht vorgeschrieben, ebenso die Zusatzinfos ausser der Nummer selber auf der Plakette) und das dann so versichern ?

Ich vermute mal nein, aber da es mein erstes "EU-Modell" ist ( davor nur "world" und dann eine deutsche Version gehabt) ist es das erste mal, dass ich diesen Papierkram vor mir liegen habe.

Weiss jemand genauer Bescheid ob die COC in D für irgendwas gut ist ?
Du kannst keinen EU-Scooter ohne FIN in DE anmelden, Punkt - und da ist jede weitere Diskussion bzgl. einer Umgehung dieser gesetzlichen Vorschrift überflüssig. Alles was du genannt hast, fällt unter Versicherungsbetrug, würde man das versuchen/durchziehen.
 
Du kannst keinen EU-Scooter ohne FIN in DE anmelden, Punkt - und da ist jede weitere Diskussion bzgl. einer Umgehung dieser gesetzlichen Vorschrift überflüssig. Alles was du genannt hast, fällt unter Versicherungsbetrug, würde man das versuchen/durchziehen.
Das dies sachlich flach ist kann ich schon aus meiner Erfahrung aus der Mofa-Tuning Zeit sagen - da man den Scooter lediglich versichert und die "Zulassung" formal nicht als solche und durch die Versicherung selber erfolgt ist man selbst nicht für Zulassungsbezogene Verstösse haftbar ( keine Rechtsgrundlage) haftbar, nicht mal bei Vorsatz der Täuschung.

Ohne Vorsatz der Täuschung (oder grober Arglist) gibt es auch keinen Versicherungsbetrug, in der Konstellation von "Fehlender Zulassung" gleich zweimal nicht da erstens die Versicherung selber die Inverkehrsnahme ermöglicht hat und zweitens die von mir frei Gewählte VIN, welche der Seriennummer entprechen darf, als FIN/ Vin akzeptiert hat und zweitens da durch EU recht und die COC eine Konformität zu allen Vorgabenm aller Länder innerhalb der EU bestätigt wird.

Unionsrecht hat Anwendungsvorrang vor deutschem Recht.
 
Ohne COC währe Deine Antwort Richtig, die Regeln wegen Höchstgeschwindigkeit undsoweiter darf in der Tat jedes Land selber Festlegen und man muss sich daran halten.

Das Scooter ohne doitsche Plakette mit dem Wort Kleinstfahrzeugverordnung die Konformität bescheiningt werden kann ( zum Beispiel vom TÜV im Rahmen einer prüfung zur Erlangung einer Einzelbetriebserlaubnis - oder halt von TÜV Rheinland die Konformität zu EU/ EC Direktiven) zeigt auch schon auf, dass es eben kein solches "Prinzip" gibt wie die Antwort es suggerieren will.
 
dann sprich doch beim TÜV mal vor und erklär ihm Dein Vorhaben und lass Dir was bescheinigen, dass es möglich ist und was es kostet.

Glaub dem Forum, Du wärst nicht der Erste mit dieser Idee.
 
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Bin mal gespannt ob die Polizei noch zurück ruft, die Bamting hat mich eher motiviert zu glauben das es oK ist als ich selber.
Es kann sein das es wegen EU-Recht oK ist aber das man dies ungern zugeben will, auch da nun die meisten Scooter eben nicht mehr vom Benutzer im Tempolimit justiert werden können und damit eine Angleichung an die 20Km/ h nicht mehr vom Endverbraucher einfach möglich ist, auch wenn es legal wäre und man auch keine EBE zur Bestätigung der Konformität mehr bräuchte ( COC scheint zu reichen).

Es zählt das Tempo bei und während der jeweiligen Inbetriebnahme, nicht das Höchsttempo bei dem Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung oder der Erlangung der COC ( sofern das Tempo im Rahmen der EU Direktiven oK ist, also 25Km/h).
 
den "Rückruf" der Polizei kannst Du Dir mMn sparen. Der ist Grundlage für nichts.
Willst Du damit zum TÜV oder Zulassungsstelle oder Versicherung und "Polizeistation XY Frau Müller hat gesagt, das geht so....."

Wie oben gesagt: mach Termin bei TÜV und besprich FAKTEN
 
den "Rückruf" der Polizei kannst Du Dir mMn sparen. Der ist Grundlage für nichts.
Willst Du damit zum TÜV oder Zulassungsstelle oder Versicherung und "Polizeistation XY Frau Müller hat gesagt, das geht so....."
Weder noch.
DIe COC liegt vor, laut Versicherungsbedingungen ist die COC als Zulassung anerkannt ( WGV).

Ich würde also einfach nur die Seriennummer vom Aufkleber als Fahrgestellnummer aussuchen, diese nochmals einritzen (eigentlich unnötig), und die Nummer des COC Zertifikates im Scrolldown-Menu neben dem Namen des Modells ( Mehrfach vorhanden mit verschiedenen Versionen der Zulassung im Menu) auswählen und dann abschliessen.
 
Das dies sachlich flach ist kann ich schon aus meiner Erfahrung
Was gibt's da zu Sinnien, überlegen, etc.?
Ich such dir jetzt den richtigen Deutschen Gesetzestext nicht raus, aber da steht Wortwörtlich ein zulassungsfähiger Scooter muss eine fest angebrachte Plakette haben mit:
VIN (die muss auch noch zusätzlich fest unmanipulierbat im Rahmen sein),
Höchstgeschwindigkeit,
KBA Nummer der Abnahme,
und Modell sowie Hersteller.
Hat er das nicht, nicht Zulassungsfähig, Punkt fertig aus.
Da gibt's auch kein Schlupfloch, ausser einer Einzelabnahme beim Tüv, dessen Ausgang ich aber auch nicht Positiv sehe.
 
Was gibt's da zu Sinnien, überlegen, etc.?
Ich such dir jetzt den richtigen Deutschen Gesetzestext nicht raus, aber da steht Wortwörtlich ein zulassungsfähiger Scooter muss eine fest angebrachte Plakette haben mit:
VIN (die muss auch noch zusätzlich fest unmanipulierbat im Rahmen sein),
Höchstgeschwindigkeit,
KBA Nummer der Abnahme,
und Modell sowie Hersteller.
Hat er das nicht, nicht Zulassungsfähig, Punkt fertig aus.
Da gibt's auch kein Schlupfloch, ausser einer Einzelabnahme beim Tüv, dessen Ausgang ich aber auch nicht Positiv sehe.
Da steht nichts von "Plakette", lediglich "unveränderlich".
Es gibt kein Gesetz oder Verwaltungsvorschrift welches die Kennzeichungspflicht für Kraftfahrzeuge allgemein (nicht mal beim Auto, sind alles Industrie-Standards (IS) und keine gesetzliche Vorgabe) auf mehr als "eine" ( muss nicht die des Hersteller sein) Fahrgestellidentifikationsnummer erweitert.
Diese muss "unveränderlich und zugänglich" angebracht sein und mit den Fz-Papieren übereinstimmen (daher meine Wahl der Seriennummer als Fahrgestellnummer und daher auch das Einritzen ins Fahrgestell bzw. den Batteriekasten), von einer Plakette steht da gar nichts.

Falls es einen deutschen Gesetzestext gibt welcher mehr oder von der EU Direktive abweichende Anforderungen stellt ist dieser unbeachtlich, da Unionsrecht prinzipiell und immer Anwendungsvorrang zu nationalem Recht hat.


Wenn man "ungefähr, ich scheue das jetzt nicht nach, ein Gesetz" zitiert sollte das Folgende idealweise nicht völlig frei Erfunden sein und ohne Bezug zu einer Verordnung oder Gesetz stehen.


Gibt es hier evenuell jemanden der mehr als nichtmalganz Halbwissen und "ich schaue das Gesetz jetzt nicht nach sondern Erfinde mal Frei was ich denke das da meinem Bauch nach stehen sollte, glaubt mir einfach" -Seemannsgarn zur Frage Antworten kann ?
(Ich schliesse mich von der Gruppe der "Halbwissenden" übrigens keineswegs aus, bin aber gewillt auch mal was nachzuschauen und nicht dem Hörensagen plus Bauchgefühl nach zu entscheiden).
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Da gibt's auch kein Schlupfloch, ausser einer Einzelabnahme beim Tüv, dessen Ausgang ich aber auch nicht Positiv sehe.

EInzelbetriebserlaubnis. Aus kindlicher Neugier, warum würdest Du "den Ausgang auch nicht positiv" vorherorakeln wenn man einen Pro2 mit nachgerüstetem rechten Bremshebel und anderem Vorderlicht, eingeritzer Fahrgestellnummer, der COC und auf Deutscher Firmware dort vorführt?

Die Antwort interessiert mich nweniger wegen des Themas, sondern mehr deshalb weil ich gerne wissen würde wie oft Du Deinen Fuss um den eigenen Mund wickeln willst um das zu begründen.
 
Rückruf der Rennleitung vor rund 30 Minuten, leider verpasst und es nimmt bei Rückruf keiner auf der Durchwahl-Nummer ab.

Werde es Morgen und falls keiner dran geht Montag nochmal versuchen, die Antwort könnte zumindest Betreffs der Anwendung der Vorgaben in der Praxis, also bei einer Kontrolle, informativ sein.

Falls die Antwort nicht mit Bezugnahme auf ein Gesetz oder Verordnung kommt und pauschal negativ ausfällt, kann ich mir dank Rechtsschutz eine schriftliche Ersteinschätzung von einem Fachanwalt erstellen lassen, welcher das unter Bezugnahme auf solche Beantworten wird. Dann kann man zumindest relativ seicher sein, ist aber nur notwendig falls die COC und das Einstellen auf 20Km/h (ich hoffe auf Unkenntniss/ Kulanz bei Licht und zweitem Bremshebel) zusammen mit der Versicherung und einem nüchternen Fahrer über 14 (deutlich) nicht ausreiched sein sollten.
 
Laut Händler Star-Bike in Deutschland ist das COC Ausreichend und damit versehene Fahrzeuge zulassungsfähig:


Falls es nicht zulassungfähig ist wäre es auch nicht so wichtig, ich hatte bei Kauf die Erwartung das es ein EU-Modell sein wird und habe es lediglich hier in D gekauft weil die Dinger um Malaga herum mehr kosten und in wenig genutztem Zustand kaum bis gar nicht erhältlich sind.

Für mein Plätzchen hier hatte ich als Refresh zum 3 einen 4-er bestellt, wäre halt cool gewesen wenn der Mi2 Pro, da per App mit Tachowechsel "umstellbar", sowohl in D mit 20 als auch in ES mit 25 Km/h legal brauchbar sein würde.
iii.webp
 
Gibt es hier evenuell jemanden der mehr als nichtmalganz Halbwissen...

...sondern mehr deshalb weil ich gerne wissen würde wie oft Du Deinen Fuss um den eigenen Mund wickeln willst um das zu begründen.
Paragraph 2 Absatz 3

Und

Hat mich nun 5 min gekostet das im Netz zu Googlen, warum kann ich das und andere Diskutieren hier Stundenlang rum, sind Beratungsresistent das es Kracht und
meinen andere erzählen Märchen und ziehen sich das aus der Nase.
Die Argumentation war auch nicht gerade Freundlich, nur zur Info.

Btw.
Schon 5 Jahre Angemeldet hier, das Thema war auch schon etliche male Niedergeschrieben und Breitgetreten worden, muss man halt nur mal Suchen und Nachlesen.
Nein, lieber unnötig rum diskutieren und anderen noch frech Unwissenheit etc. vorwerfen, toll sowas.👍🏻
 
Paragraph 2 Absatz 3

Und

Hat mich nun 5 min gekostet das im Netz zu Googlen, warum kann ich das und andere Diskutieren hier Stundenlang rum, sind Beratungsresistent das es Kracht und
meinen andere erzählen Märchen und ziehen sich das aus der Nase.
Die Argumentation war auch nicht gerade Freundlich, nur zur Info.

Btw.
Schon 5 Jahre Angemeldet hier, das Thema war auch schon etliche male Niedergeschrieben und Breitgetreten worden, muss man halt nur mal Suchen und Nachlesen.
Nein, lieber unnötig rum diskutieren und anderen noch frech Unwissenheit etc. vorwerfen, toll sowas.👍🏻
Gibt jedes Jahr diese Pfosten, die meinen, es besser wissen zu müssen. Wenn ich schon lese "... ich mache mir meine VIN selber, ich nehm einfach die Seriennummer..." 🤣🤦🤦

Dann bei der Versicherung falsche Angaben machen wollen und allen Ernstes behaupten, das wäre kein Vorsatz oder arglistige Täuschung, sondern legal - und wenn es doch nicht legal ist, dann ist es natürlich die Schuld der Versicherung, weil DIE ja Falschangaben akzeptieren, man man, man,....

"Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt"
 
Habs nun erklärt bekommen, offenbar sind die COC`s für Farzeugkategorien unterschiedlich anerkannt, spezifisch wenn es für einzelne Fahrzeugklassen nationale Sonderregeln gibt.

Deuschland schreibt die ABE oder eine EBE vor.

Als dann neue Fahrzeugformen kamen hat sich D natürlich nicht lumpen lassen und die eKFV aufgelegt.

Nun muss ein Scooter also eine ABE oder EBE haben und konform zur eKFV sein, um im öffentlichen Verkehrsraum bewegt werden zu dürfen.

Die Versicherung schert das fehlen einer ABE/ EBE nicht, da sie das Fahrzeug nur bei Gesetzkonformen Betrieb versichert, also auf Privatgelände ( abgesperrt vom öffentlichen Verkehrsraum, Faustregel ohne EInfahrtsmöglichkeit für Streifenwagen) und ausserdem im Rest der EU (liegt also kein Betrug vor und auch keine Kündigung zu befürchten).
 
eins gleich vorweg, die COC (Konformitätserklärung) sagt lediglich aus, dass das Fahrzeug dem EU Produktrecht entspricht und in der EU verkauft werden darf. Nicht mehr und nicht weniger. Die COC hat nichts mit einer EU weiten Straßenzulassung zu tun.
E-Scooter fallen unter die eKFV und diese Verordnung regelt in Deutschland die Zulassung. Keine EU oder sonst irgendwer, in DE ist es die eKFV.
Wenn ein Hersteller einen Scooter auf den deutschen Markt bringen will, beantragt er beim KBA eine ABE, das KBA führt daraufhin eine technische Prüfung des Fahrzeugs durch und erteilt die ABE. In diesem Zuge vergibt der Hersteller eine FIN.
Findet das alles nicht statt, gibt es weder eine FIN noch eine ABE.


bevor ich mir hier einen abbrechen, hab ich Mal ne KI bemüht die das etwas runder formuliert: 😬

Die eKFV steht nicht über dem EU-Recht, sondern regelt in Deutschland die Voraussetzungen für die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr.
Soweit das EU-Recht einen Bereich nicht vollständig harmonisiert, dürfen die Mitgliedstaaten eigene nationale Zulassungsvorschriften erlassen, solange diese nicht gegen EU-Recht verstoßen.
Bei E-Scootern gibt es zwar EU-Produktsicherheitsrecht (CE), aber keine einheitliche EU-Straßenzulassung. Deshalb darf Deutschland zusätzliche Anforderungen wie ABE und FIN verlangen.

unterm Strich bleibt also nur eine Einzel-Abnahme, alles andere hat noch nie und wird auch nicht funktionieren.
 
Gibt jedes Jahr diese Pfosten, die meinen, es besser wissen zu müssen. Wenn ich schon lese "... ich mache mir meine VIN selber, ich nehm einfach die Seriennummer..." 🤣🤦🤦

Dann bei der Versicherung falsche Angaben machen wollen und allen Ernstes behaupten, das wäre kein Vorsatz oder arglistige Täuschung, sondern legal - und wenn es doch nicht legal ist, dann ist es natürlich die Schuld der Versicherung, weil DIE ja Falschangaben akzeptieren, man man, man,....

"Zwei mal drei macht vier, widewidewitt und drei macht neune, ich mach mir die Welt, widewide wie sie mir gefällt"
Es ist immer wieder scjhön und tragisch leute zu sehen, die von in eigener ahnungslosigkeit gefassten bauchentscheidungen der eigenen person so gut unterhalten zu sein dass diese es in einem post teilen müssen.

Nochmal für die die nicht lesen können:
Die COC reicht zum Versichern aus. Weder in der StVO noch in der ekFV steht was anderes drin.
Betrieb im öffentlichen Verkehrsbereich im Wirkungsraum der StVO ist aber ohne ABE leider nicht erlaubt.
Die WGV erlaubt COC als Zulassung sogar ausdrücklich.
Man darf seinen Roller zum Beispiel in D Versichern und damit in Spanien fahren. Mit 25.

Ich schätze mal auf Übergewicht und einen job nahe dem aber nicht im
öffentlichen dienst ?
 
Die Versicherung schert das fehlen einer ABE/ EBE nicht, da sie das Fahrzeug nur bei Gesetzkonformen Betrieb versichert, also auf Privatgelände ( abgesperrt vom öffentlichen Verkehrsraum, Faustregel ohne EInfahrtsmöglichkeit für Streifenwagen) und ausserdem im Rest der EU (liegt also kein Betrug vor und auch keine Kündigung zu befürchten).
doch interessiert sie, schließlich brauchst du für den Abschluss einer Versicherung die FIN und die gibt es nur wenn das ABE Prozedere durchlaufen würde.
Davon Mal abgesehen wüßte ich auch nicht wieso man ein E-Scooter versichern sollte wenn man nur auf Privatgelände oder im EU Ausland fährt.
 
  • Hilfreich!
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