Zwar nehme ich an, dass die Vorlage auch so wie eingebracht beschlossen wurde, aber im RIS ist der ab 01. Mail gültige Text eben noch nicht abrufbar. Da allerdings mehrmals auf die Gleichstellung der E-Scooter mit den Fahrrädern hingewiesen wurde, gehe ich jetzt einmal davon aus, dass die Sicherheitshardware der E-Scooter die selben Voraussetzungen wie jene für Fahrräder erfüllen muss. Wo dafür die technischen Details nachzulesen sind, müsste ich erst einmal in Erfahrung bringen. Dass die diversen Reflektionsfolien, insbesondere jene die im Bereich der Achsstummelabdeckungen ab Werk Verwendung finden, nahezu nie die offiziellen Bestimmungen erfüllen, sollte jedem klar sein. Immerhin wurden die diversen in DE zugelassenen Xiaomi-Klone ja nicht umsonst mit zusätzlichen gelben Seitenreflektoren am Akkukasten ausgestattet.