Zero Start und Anfahrverhalten des G3

26 Juli 2026
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E-Scooter
SoFlow SO4 Pro Max
Servus,
bin gerade am überlegen einen Max G3 D anzuschaffen.
Was mich ein bisschen stört ist der Abzug im Vergleich zum ZT3. Der G3 kommt da nicht hinterher.
Daher die Frage, ob es einen Weg gibt nur die zwei Einstellungen zu beeinflussen, ohne Firmwareänderungen durchführen zu müssen.
LG
 
Da beides von der Software/Firmware gesteuert wird und vor allem der Zero Start von Ninebot in D nicht vorhanden ist, gibts keine andere Möglichkeit ausser "Firmwareänderungen"
Danke dür die Info. Eine Firmwareänderung als solches ist aber nicht gleich ein Problem mit der Rennleitung oder?
Speziell jetzt für Zero Start und mehr NM beim anfahren, ohne Geschwindigkeitsveränderung?
 
Eine Firmwareänderung als solches ist aber nicht gleich ein Problem mit der Rennleitung oder?

Eine Firmwareänderung ist und bleibt eine Veränderung der für D zulässigen und zugelassenen Software.
Die "NM" beim Anfahren wird ein Kontrolleur vermutlich nicht direkt erkennen. Aber ein gut geschulter oder interessierter Kontrolleur, der Internet und Forensuche bedienen kann, könnte aber wissen oder nachsehen ob Zero Start bei Segway Ninebot Modell XY vorgesehen ist oder nicht. Gleiches gilt für etwaige FW Versionen und Seriennr Abgleich.
 
Danke dür die Info. Eine Firmwareänderung als solches ist aber nicht gleich ein Problem mit der Rennleitung oder?
Nö ist sie nicht, brauchst aber Nachweise das sie sich in der Zulassung befinden. Weder gibt es Änderungen die sich darin befinden und erst recht keine Nachweise die du als privater nachweisen kannst. Schon die Möglichkeit ist rein Zulassungs technisch nicht vorgesehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
.... brauchst aber Nachweise das sie sich in der Zulassung befinden. Weder gibt es Änderungen die sich darin befinden und erst recht keine Nachweise die du als privater nachweisen kannst. Schon die Möglichkeit ist rein Zulassungs technisch nicht vorgesehen.
Ergo ist eine Firmware-Änderung defacto definitiv ein Problem mit der Rennleitung durch den Verlust der ABE.
Da muss man nicht erst "Nein, ist es nicht" sagen.
 
Nö ist sie nicht das Problem ist die rechtsichere Umsetzung und nicht die Änderung. Das Ergebnis ist das gleiche.
 
Nö ist sie nicht das Problem ist die rechtsichere Umsetzung und nicht die Änderung. Das Ergebnis ist das gleiche.
Kann man sich schönreden, ist trotzdem falsch. Es gibt nur eine rechtssichere Umsetzung und die obliegt den Herstellern und der abschließenden Genehmigung durch das KBA, niemals den Usern.

Die Software ist Bestandteil der ABE. Die Hersteller müssen z.b.unter anderem nachweisen, dass eine Firmware nicht einfach manipuliert werden kann. Dazu wird genauso ein Gutachten erstellt wie zu zahlreichen anderen Faktoren eines Scooters.
Da es also für Otto Normal keine "rechtssichere Umsetzung" gibt und nie geben wird, bleibt die korrekte Antwort: Ja, eine Änderung der Firmware ist nicht erlaubt. Punkt.
 
Theorie: der Hersteller muss dafür Sorge tragen, dass keine Änderung möglich ist.

Was heißt das für Lizenzcode. Es ist ja möglich diesen einzuspielen. Heißt der Hersteller lässt diese Änderung zu. Wenn man nun nicht die zulässige Geschwindigkeit verändert, sondern nur Zerostart aktiviert?
 
Wenn man nun nicht die zulässige Geschwindigkeit verändert, sondern nur Zerostart aktiviert?
frei nach P.L. "ich mach mir die Welt widewide wie sie mir gefällt...."

nochmals, NEIN!
Auch der LC verändert die SW und ist damit eine illegale Veränderung.
Er funktioniert im Moment, aber nur bis der Hersteller auch diese "Hintertür" dicht macht.

Nur weil Du die Geschwindigkeit nicht veränderst, könntest Du dies aber, da die SW manipuliert wurde.
 
frei nach P.L. "ich mach mir die Welt widewide wie sie mir gefällt...."

nochmals, NEIN!
Auch der LC verändert die SW und ist damit eine illegale Veränderung.
Er funktioniert im Moment, aber nur bis der Hersteller auch diese "Hintertür" dicht macht.

Nur weil Du die Geschwindigkeit nicht veränderst, könntest Du dies aber, da die SW manipuliert wurde.
Danke!!