30km/h Modus zulässig?

Das ist kein vergleichbarer Fall, aber ließ deinen eigenen Text einfach nochmal:
Golem.de: Sie ziehen auch E-Bikes aus dem Verkehr, deren Geschwindigkeit per App auf mehr als 25 km/h erhöht werden kann. Die Firma Cowboy bietet mit dem V3 ein Pedelec an, das auf 25 km/h beschränkt ist. Der Vorgänger kann per App auf einen US-Modus umgestellt werden, die beiden Modelle sehen sich sehr ähnlich. Kann die Polizei die beiden Modelle unterscheiden?

Biewald: Ja, wir finden das leicht heraus, unter dem Rahmen ist die Modellnummer verzeichnet.
TLDR; es gab Modelle die einfach per herstellerapp in den us Modus versetzt werden können, diese haben in DE keine Betriebserlaubnis mehr und können anhand der Seriennummer erkannt werden.

Unterschied zu ninebot Scootern: German maneuver ist kein Herstellerfeature sondern ein exploit. Man kann es auch nicht anhand der Seriennummer nachweisen, da diese ja nur für ein paar Sekunden vor dem losfahren verändert wurde.

Klar könnte jetzt ein Gericht oder das KBA feststellen das ninebots dieses exploit nicht schliesst und es zu einfach auszunutzen ist, und damit allen ninebots scootern die Betriebserlaubnis entziehen. das ist aber bisher nicht passiert, insofern ist es natürlich nicht illegal mit ihnen zu fahren...
 
D driest Es geht bei den VanMoofs und Cowboys darum das man die Möglichkeit hat per einfachen umschalten in der App die Geschwindigkeit zu erhöhen, das führt völlig unabhängig davon ob man es tatsächlich getan hat zum erlöschen der Betriebserlaubnis. ist es auch noch mal beschrieben.
Und das gilt natürlich auch für versicherte E-Scooter, wobei man da nicht automatisch im Strafrecht ist wenn man einen passenden Führerschein besitzt. Da bleibt dann nur die OWI "fahren ohne Betriebserlaubnis" und ggf. "fahren ohne Helm".
 
Wie gesagt, du vergleichst hier Aepfel mit Birnen...

Ein Pedelec ist kein Kraftfahrzeug, hat daher keine Betriebserlaubnis und braucht diese auch nicht ... es sei denn man kann ihn einfach (zb. ueber eine app) zu einem Kraftfahrzeug machen. Das war bei den Vanmoofs der Fall, die wurden durch die Existenz der App zum Kraftfahrzeug, hatten aber keine Betriebserlaubnis. Und wenn ein Polizist ein Kraftfahrzeug ohne Betriebserlaubnis im Strassenverkehr findet darf er es offensichtlich sicherstellen, das ist ja klar.

Ein e-scooter ist ein Kraftfahrzeug und hat eine Betriebserlaubnis. Die relevanten Parameter wurden bei der Erteilung der ABE vom KBA geprueft und fuer gut befunden, und zwar mit der Software die eben erwaehnte Sicherheitsluecke hat die GM ermoeglicht. Damit kann ein Polizist eben NICHT nach Lust und Laune Ninebots aus dem Verkehr ziehen nur weil mit deren Software GM moeglich ist, denn diese haben in genau diesem Zustand eine Betriebserlaubnis.

Was moeglich waere ist dass das KBA den Scootern die ABE entzieht weil es der Meinung ist das die Existenz dieser Sicherheitsluecke es zu einfach macht die bauartbedingte Hoechstgeschwindigkeit anzuheben. Dann koennte die Polizei alle betroffenen Scooter sicherstellen die im Strassenverkehr bewegt werden. Da das aber offensichtlich nicht passiert ist gibt es auch keinen Grund seine Zeit damit zu verschwenden darueber zu diskutieren ;).

PS: Wenn nachgewiesen werden kann das man mit mehr als den 20 +10% im Strassenverkehr unterwegs ist wird der Scooter natuerlich auch eingezogen. Aber genau das ist quasi unmoeglich, weil die Polizei eben weder mit geeichten Tachos an ihren Raedern neben dir auf einer Messstrecke faehrt, noch e-scooter zuverlaessig mit Lasern gemessen werden koennen weil diese eine plane Reflexionsflaeche gewisser Groesse erfordern (zb. ein Kennzeichen). Und mit Augenmass zuverlaessig 22 von 25 km/h unterscheiden kann eben auch niemand, und das waere in Deutschland auch nicht zulaessig (anders als in Oestereich).
 
Mich würde wirklich mal die Sicht eines fachkundigen Anwaltes zum Thema Strafrecht interessieren. Die OWIs wären mir ziemlich Latte.

Das ist halt Risiko. Die Frage wäre: was passiert, wenn ich das Tuning bestätige? Führerscheine sind vorhanden. Versicherung auch. Datenbestätigung auch.

Wenn ich sicher wäre, dass strafrechtlich nix passiert, dürfte das der einfachste Weg sein. Ich rufe mir im Beisein des Polizisten ein Taxi und lasse mich mit Scooter nach Hause bringen. Es besteht also kein Grund für eine Beschlagnahme wegen wieder Inverkehrbringen.

Ich kann das dann auch belegen (Quittung). Nach Rückbau kann ich den Scooter auch vorführen. Kein Problem.

Nächste Frage: wo muss ich das Ding vorführen? Ist der Tüv dafür überhaupt zuständig? Die Polizei kann doch prüfen ob der Scooter der BE entspricht, sonst würden ja die Kontrollen keinen Sinn machen.
 
Die OWIs wären mir ziemlich Latte.
Mir auch, und ich hab mir auch nur einen Scooter gekauft wegen der Versicherungspflicht. Denn dadurch ist man als Führerscheinbesitzer trotz tunen ü20 fein raus. ;)
Ansonsten bin ich ganz auf deiner Linie, wenn das abstreiten nicht mehr hilft weil sie z.B. in Zivil hinterhergefahren sind dann alles zugeben. Wenn man freundlich ist lassen sie einen vielleicht sogar gegen eine kleine Spende an den Staat einfach weiter fahren, denn bei einer OWI hat die Rennleitung Ermessensspielraum.
 
Das Problem ist das es dazu noch keine Urteile gibt. Dh. selbst ein Anwalt mit Spezialisierung auf Verkehrsrecht wird dir da nicht wirklich weiterhelfen koennen. Recht haben und Recht bekommen sind immer zwei Paar Schuhe. Du kannst dich hoechstens mal beschaeftigen, wo hauptsaechlich das Fahren ohne Fuehrerschein sowie Verstoesse gegen das Pflichtversicherungsgesetz problematisch sind. Die sind aber zb. beim Thema GM egal, weil man nicht Fuehrerscheinpflichtig wird, und der Scooter ja versichert ist.
 
D driest Es geht bei den VanMoofs und Cowboys darum das man die Möglichkeit hat per einfachen umschalten in der App die Geschwindigkeit zu erhöhen, das führt völlig unabhängig davon ob man es tatsächlich getan hat zum erlöschen der Betriebserlaubnis. ist es auch noch mal beschrieben.
Und das gilt natürlich auch für versicherte E-Scooter, wobei man da nicht automatisch im Strafrecht ist wenn man einen passenden Führerschein besitzt. Da bleibt dann nur die OWI "fahren ohne Betriebserlaubnis" und ggf. "fahren ohne Helm".
Interessant. Nun stellt sich mir die Frage, wo ist geregelt, dass Pedelecs eine BE benötigen? (nicht falsch verstehen, ich hab von den Dingern wirklich keine Ahnung). Die Bauvorschriften für einfache Fahrräder sind recht einfach gehalten :D Da kann man fast alles als "Fahrrad" deklarieren was keinen Antrieb aber Räder hat.

Was den Rest angeht wird auch ein Anwalt oder gar ein Richter keine klaren Angaben machen können. Natürlich kann er die Gesetze und Möglichkeiten runterbeten, aber ich kann euch aus eigener Erfahrung sagen, wenn man kommunikativ die Kirche im Dorf lässt und nicht 20 mal an der Grundschule vorbeigeballert ist, dann halten die Rennleitung und auch der Staatsanwalt bei so einigen Dingen die Füße still.

Da fließt natürlich alles mit ein, wo und in welcher sit. hat man euch erwischt, wie "sauber" ist eure Weste etc. und merke, auch Verdachtsfälle stehen im Zentralregister erstmal drin, ohne dem Ergebnis des weiteren Verfahrens (je nach Themenlage mal kürzer mal länger). Sowas kann, wenn es in den passenden Bereich fällt auch ein Grund sein mal genauer hinzusehen bzw. eben kein Auge mehr zuzudrücken.
 
Nun stellt sich mir die Frage, wo ist geregelt, dass Pedelecs eine BE benötigen?
Saubere Pedelecs benötigen keine BE, wenn sie aber durch einfaches switchen noch über 25km/h motorunterstützt werden dann sind sie betriebserlaubnispflichtig.
Und bei E-Scooter führt dieses switchen über die erlaubten 20km/h zum erlöschen der Betriebserlaubnis und ebenfalls zum Wechsel in eine andere Fahrzeugklasse.
 
Genau das ist der Knackpunkt: Ein e-Scooter hat mit exakt diesem Hard und Softwarstand eine Betriebserlaubnis. Diese kann nur durch Veraenderungen am Fahrzeug erloeschen ( ). Was passiert wenn das KBA die ABE zurueckzieht weis ich nicht, waere natuerlich interessant wenn jemand da ein Beispiel zu kennt, aber fuer einen eScooter ist das meines Wissens nach noch nie vorgekommen. Aber solange die ABE gilt und man das Fahrzeug nicht veraendert hat der Scooter natuerlich noch eine gueltige Betriebserlaubnis, wie sollte er sie auch sonst verlieren?

Wenn man natuerlich nachweisen kann das jemand GM benutzt hat ist die Betriebserlaubnis weg da das eine Veraenderung darstellt. Aber das die blosse Existenz der GM app dazu fuehrt das alle Ninebot scooter ihre Betriebserlaubnis verloren haben halte ich fuer Unfug.

Bei Pedelecs ist das anders, die hatten nie eine Betriebserlaubnis, benoetigen aber durch die Existenz der Regionsumschaltung in der Herstellerapp eine.
 
Bei Pedelecs ist das anders, die hatten nie eine Betriebserlaubnis, benoetigen aber durch die Existenz der Regionsumschaltung in der Herstellerapp eine.

Meines Erachtens ist das der Knackpunkt: Der Hersteller liefert die App zum tunen, anstatt das zu erschweren/unterbinden, wie es seine Aufgabe ist.

Wenn wir die Scooter modifizieren, kann man dem Hersteller keinen Vorwurf draus machen. Spätestens beim Umbau auf 13S dürfte der Hersteller raus sein.