Ärger mit den Blauen

Verkauf deinen Roller und hole dir einen Pro 2 und gut ist.

Hättest dich darauf einstellen müssen, da sowas seit über einem Jahr nicht legal ist.

Wir können den ganzen Tag über ABE und 6 km/h reden, der Entschluss wird entweder am Ende sein, das du den Roller nicht mehr nutzen willst oder einen ABE-konformen Roller holen wirst. (Oder dich juckt das rein gar nicht ;))

#nichtschonwieder
Danke . Wie sieht es aus mit dem Pro1. Habe den über eBay Kleinanzeige angemeldet mit Kennzeichen gekauft. Das Kennzeichen habe ich den Jungs überlassen, ich könnte ja mit dem Roller im Anschluss eine Bank überfallen ;)

Dazu habe ich ein ladekabel und den Roller bekommen.
Die Polizei meine was von ABE usw
ob ich Papiere für den Roller habe .
Ich sagte Nein ,,habe nur den Roller die Versicherung und das ladekabel erhalten, wobei ich das Kennzeichen nicht haben wollte , aus Datenschutz Gründen zu Gunsten des Käufers . Weil ein Motorrad verkaufe ich ja auch nicht mit mein Kennzeichen .
Er steht jetzt bei eBay drin, und wie garantiere ich den Käufer das er nicht geklaut bist ?
Hat der pro 1 irgendwelche Papiere ?
 
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Reaktionen: Noel
Danke . Wie sieht es aus mit dem Pro1. Habe den über eBay Kleinanzeige angemeldet mit Kennzeichen gekauft. Das Kennzeichen habe ich den Jungs überlassen, ich könnte ja mit dem Roller im Anschluss eine Bank überfallen ;)

Dazu habe ich ein ladekabel und den Roller bekommen.
Die Polizei meine was von ABE usw
ob ich Papiere für den Roller habe .
Ich sagte Nein ,,habe nur den Roller die Versicherung und das ladekabel erhalten, wobei ich das Kennzeichen nicht haben wollte , aus Datenschutz Gründen zu Gunsten des Käufers . Weil ein Motorrad verkaufe ich ja auch nicht mit mein Kennzeichen .
Er steht jetzt bei eBay drin, und wie garantiere ich den Käufer das er nicht geklaut bist ?
Hat der pro 1 irgendwelche Papiere ?
Rechnung oder Lieferumfang mit reinnehmen, du solltest, wenn du noch die OVP bei dir hast das alles haben.

Ansonsten "auf gut Glück" verkaufen, sollte auch gehen.

Papiere braucht er in Österreich z. B. nicht, da keine ABE vonnöten ist, da wäre eher die Zielgruppe, wo dein Roller verkauft werden sollte. (Oder andere Länder, wo 25 km/h von der EU für E-Roller durchgesetzt wurde)
 
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btw: Das ist eine Versicherungsplakette und kein Kennzeichen wie bei Zulassungspflichtigen Fahrzeugen. Die Gehören zum Fahrzeug und können daher übertragen werden. Das Kennzeichen an KFZ mit Zulassungspflicht ist Haltergebunden.
 
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1.
Hat der Roller eine ABE, d.h. steht auf dem Typenschild „Elektrokleinstfahrzeug“, 20 km/h und eine FahrzeugIdentifizierungsNummer (FIN oder VIN)?

2.
Für den Fall, dass er eine ABE haben sollte:

Bei der Versicherungsplakette geht die Versicherung automatisch auf den Käufer über.
„Veräußern Sie Ihr Fahrzeug, geht die Versicherung auf den Erwerber über.“

§97 VVG Anzeige der Veräußerung greift wegen dem letzten Halbsatz wohl nicht:
(1) Die Veräußerung ist dem Versicherer vom Veräußerer oder Erwerber unverzüglich anzuzeigen. Ist die Anzeige unterblieben, ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsfall später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugehen müssen, und der Versicherer den mit dem Veräußerer bestehenden Vertrag mit dem Erwerber nicht geschlossen hätte.

Hat der Verkäufer den Versicherungsvertrag gekündigt, nachdem du die Versicherungsplakette nicht mitgenommen hast?
 
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Bei unseren Rennern klebt das Kennzeichen hinten, da kannste lange auf Blitzer-Post warten...

aber zwei mal ohne Kennzeichen erwischen lassen(Respekt), da wird dir der Staatsanwalt noch zusätzlich Beratungsresistenz vorwerfen..
Außerdem ist es billiger den Roller vors Polizeiauto zu werfen und schnell wegzulaufen, als sich mit dem Richter rumzuärgern...
Sach ich doch, kack auf die geturnte 25er Mofa die jetzt 85sachen fährt...
#wir Ware alle mal jung🤣