Nein, leider falsch. Es gibt auch einen originalen Sitz von Ninebot für den G30, trotzdem ist der in DE nicht erlaubt, da eKfz.
Ähnlich bei diesen (und anderen) Blinkern, neben der ECE Prüfnummer (E11/E12) gelten die Vorgaben von §54 StVZO:
"... Der Abstand des inneren Randes der Lichtaustrittsfläche der Blinkleuchten muss von der durch die Längsachse des Kraftrades verlaufenden senkrechten Ebene bei den an der Rückseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 120 mm, bei den an der Vorderseite angebrachten Blinkleuchten mindestens 170 mm und vom Rand der Lichtaustrittsfläche des Scheinwerfers mindestens 100 mm betragen. Der untere Rand der Lichtaustrittsfläche von Blinkleuchten an Krafträdern muß mindestens 350 mm über der Fahrbahn liegen....
Hier scheitert es also meist an den 35cm Höhe hinten, bei den Ninebot Blinkern definitiv.
Das aber nur als gesetzliche Grundlage, sollten Blinker für eKfz eines Tages Vorschrift werden, wird es auch hier sicher eine separate Vorschrift mit angepassten Vorgaben geben.
Hier wird, und da stimme ich zu, kein Streckenposten mit dem Lineal nachmessen und es eher wohlwollend durchwinken, denn der zusätzliche Beitrag zur Verkehrssicherheit ist nicht von der Hand zu weisen.
Vlt. noch ein Punkt: sollten die vorgegebenen Maße eingehalten werden, ersetzen die Blinker sogar legal das vorgeschriebene Handzeichen - wenn nicht, muss es trotz Blinker gegeben werden (kommt bei einem Unfall dann zum Tragen).