Nachdem hier einige, fast würde ich behaupten sagen, dass es eine Mindestlänge für die Lenkstange gäbe oder das die Blinker von hinten sichtbar sein müssen ... Stelle ich mal den orginalen Gesetzestext rein, Abschnitt VI §68a ist für Roller relevant. Hoffe der Link geht in Ordnung, sonst eben löschen. Dort steht z.B. "Fahrtrichtungsanzeigern auf den Enden der Lenkgriffe, die gelbes Licht nach vorne und nach hinten mit einer Blinkfrequenz von 90 ± 30 Impulsen pro Minute ausstrahlen" nicht aber das diese auch von vorne oder hinten auch sichtbar sein müssten. Geht bei mir als 100kg Mann allein von der Körperbreite her nicht.