CFW (Grundsatzfrage)

24 Dezember 2020
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E-Scooter
MAX G30D II
Hallo allerseits, ich richte gerade meinen ersten eigenen E-Scooter ein und habe eine Frage. Nach intensivem Einlesen hier im Forum ist mir eine Sache noch immer nicht ganz klar: Ist es grundsätzlich illegal E-Scooter mit CFW zu betreiben oder ist es legal, solange sich deren Einstellungen im legalen Rahmen bewegen?
 
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Solange alles im legalen Rahmen ist, ist also also gut. 😁
Dürfen die den Roller mitnehmen, und technisch prüfen lassen, und bekomme ich auch einen mit der Pfanne, von wegen: „ja, hätte schneller sein können der Esel“...?
Oder müssen die mich erst mit 55km/h(😂) blitzen, damit die das dürfen.
(Das die Rennleitung zu zweit unterwegs ist, und eh erzählen was sie wollen, steht ja auf einem anderen Blatt Papier 🤬...)
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Gm natürlich geflasht, wie 95% der User hier auch...
 
Solange alles 22 km/h ist erlischt die ABE nicht. Egal welche Einstellungen CFW-mäßig eingestellt werden.

Also: Wenn alles im legalen Rahmen ist, ist alles gut. 😁
Hy,
Mit der Geschwindigkeit hast du Recht,
es zählt aber auch die Leistung.
Wenn diese die Gesetzlichen Bestimmungen in DE für Elektrokleinstfahrzeuge, (350? oder 300 Watt nominal, max. 700 Watt in der Spitze) Überschreiten, ist die ABE auch selbstverständlich Futsch.🤷
Des weiteren geh ich auch mal davon aus das das Flashen einer CWF ein Eingriff/Änderung der Originalen Fahrzeugelektronik darstellt, was ebenfalls zur Erlöschung der ABE führen würde.
Das zu Beweisen ist natürlich eine andere Sache.😁
Für eine Leistungsmessung wird eine Einheitliche Prüfstrecke Abgefahren, bei der dann die Zeit gemessen wird, soweit ich weiß.
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Dürfen die den Roller mitnehmen, und technisch prüfen lassen, und bekomme ich auch einen mit der Pfanne, von wegen: „ja, hätte schneller sein können der Esel“...?
Oder müssen die mich erst mit 55km/h(😂) blitzen, damit die das dürfen.
(Das die Rennleitung zu zweit unterwegs ist, und eh erzählen was sie wollen, steht ja auf einem anderen Blatt Papier 🤬...)
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Gm natürlich geflasht, wie 95% der User hier auch...
So den Scooter Einkassieren geht auch nicht so Einfach.
Da muss schon ein Begründeter Verdacht vorliegen, 2 simple Aussagen und eine Vermutung reichen da nicht.
Das ganze sieht natürlich anders aus wenn das Beweiskräftig Dokumentiert ist.
(zb. Lasermessung, Prüfstandsmessung....)
Am besten immer unauffällig Normal fahren, nur da Vollgas wo's nicht so Auffällt und man keine andere Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Wenn sie dich doch mal Anhalten, immer Freundlich sein und nur auf die Fragen Antworten, die machen auch nur ihren Job.😉
 
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Die Eingangsfrage habe ich mir heute auch gestellt. OK, die Garantie für den e-Scooter wird vermutlich verloren gehen was ich jedoch in Kauf nehmen würde. Dennoch würde ich meinen Xioami Mi S1 gerne auf 22km/h flashen ohne damit ein Risiko in Hinblick auf die ABE einzugehen. Mir geht es nicht um mehr Leistung oder andere Dinge (blinkendes Bremslicht ausgenommen), sondern ausschließlich um die Geschwindigkeit, auch wenn die 2km/h nicht sonderlich spürbar sind. Leider gibt es trotz der ganzen Anleitungen zu den unterschiedlichen CFW Generatoren so viele Einstellungen die mir nichts sagen, dass ich das Thema wohl erst einmal zurückstellen muss :(.
 
Ich zitiere mich mal selber ...
Wie willst du denn meinen G30D der Manipulation überführen ?

Wie rechtfertigen wir 18kmh mit minimalem Reifendruck, 20 mit maximalen ?
Also du siehst, selbst ohne vermeintliche Softwarehacks kann ich die Geschwindigkeit beeinflussen. Für Tests gibt es klare Richtlinien, real treffen die selten aber überein, also dehnbar, Klima usw.

Des weiteren, wer meint, dass die Anzeige genau ist ? 20 auf dem G30D Display sind meist per GPS 18/19 km/h.
Du siehst, da ist viel Spielraum.
Es gab bisher noch keinen, der deswegen Ärger bekommen hat.
Ja in Wien lasern sie im Fußgängerbereich. 2 User kenne ich, einer zb. auf dem Prüfstand dauerhaft ü20 mit saftiger Strafe.

Selbst ein GM 22 wäre nie zu überführen, Hersteller- Seit's ist die Software für jedermann offen zum flashen. Muss mir erstmal jemand nachweisen das ich das war. Der Xiaomi Hack ist bei YouTube, Reddit und hier Thema gewesen.

Wir schreiben hier ja keine 42 sondern 22 ... da muss man die verhältnissmäßige Kirche auch mal im Dorf lassen... Denken wir Jungs, Rechtlich schreib ich immer, "ein Blick in die Foren und als Gutachter bin ich bestens informiert :)"
 
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Ja, denke da ähnlich wie Du. Wobei dann immer noch das Problem wäre, die CWF zu erstellen. Mich überfordert selbst dieses Tutorial. So habe ich bei den 17 Punkten meist keinen Plan was ich da einstellen soll :rolleyes:
 
Wenn ich ehrlich bin,... dann lass es.

Es sind nicht nur 17 Punkte oder einmaliges Glück, auch die Gefahr was zu zerstören oder den nächsten Zusammenhang nicht zu verstehen, viel zu groß.

Es steht alles hier, bei Scooterhacking in der Wiki und beim Generator selber alles erklärt. Ich habe auch mal wie du angefangen, hat mir auch keiner geholfen. Was denkst wie aufgeregt ich war beim ersten Flash, bzw piep als sich ** Bezahlsoftware ** verbunden hat.

Dann ging es Schritt für Schritt weiter, Bremslicht, bissl MPC jetzt Current usw...

Denke das braucht auch Zeit und Nerven sowie auch Mut und Fleiß.

Ab Minute 30 hier was zum anschauen.
 
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Alles was fest verbunden ist, sind dauerhafte Änderungen ... der Hacken spießt sich in den Bauch, würde der TÜV argumentieren, wenn's ich's eh Serie ist wie bei allen anderen Scootern, die durchdachter sind.
 
Selbst ein GM 22 wäre nie zu überführen, Hersteller- Seit's ist die Software für jedermann offen zum flashen. Muss mir erstmal jemand nachweisen das ich das war. Der Xiaomi Hack ist bei YouTube, Reddit und hier Thema gewesen.
gutes argument, auch wenn es mir sorge bereitet, was wenn jemand boeswilliges mal eben deine elektronische bremse komplett softwareseitig abschaltet waehrend du dein roller vorm aldi geparkt hast? finde es merkwuerdig, dass das immer noch nicht technisch abgesichert ist!

in solch gelagerten faellen wuerde juristisch wahrscheinlich ein gutachter/sachverstaendiger vom gericht bestellt werden, der dann die software des rollers ausliest und vor gericht darlegen kann, wann und was genau geflasht worden ist.
 
Im Rechtsfalle muss nicht 100%ig nachgewiesen werden wer geflasht hat. Es widerspricht der allgemeinen Lebenserfahrung, dass jemand von Fremden die Scooter tunt. Und wenn bei einer CFW die ABE erlöschen würde, dann ist es so, egal wer das vorgenommen hat. Übrigens kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einer CFW die ABE erhalten bleibt, wenn man so etwas Wesentliches wie die Software, die alles steuert, am Fahrzeug ändert.
 
Wenn man schon derart genau argumentiert, dann beachte bitte auch, dass die ABE ganz sicher nicht erlischt, nur weil die Software eines einzelnes Fahrzeuges verändert wurde! Aber es könnte die Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug erlöschen. ;)
 
Das ist nun Haarspalterei. Die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), die in diesem Fall auch die Betriebslerlaubnis für den speziell veränderten Roller darstellt, ist nur für dieses Fahrzeug erlöschen und natürlich nicht für alle Fahrzeuge. Wenn ich jetzt alle Forenbeiträge so auf die Goldwaage lege, haben wir hier tolle Diskussionen. Kern meiner Aussage war doch, dass weiter oben davon ausgegangen wurde, dass eine CFW, die den Roller nicht schneller macht, rechtlich unproblematisch sein soll, ich das aber anders sehe. Ebenso ist es aus meiner Sicht unerheblich, wer wann flasht, sondern es zählt meiner Meinung nach ob der Scooter in dem speziellen Zustand noch eine Betriebserlaubnis hat oder nicht.
 
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Endlich hast Du es verstanden, oder zumindest deutlich zum Ausdruck gebracht: Eine abgeänderte Software (gleich ob nun nur gepatcht oder gleich eine CFW) ist nicht per se "illegal", sondern eben nur dann, wenn damit bestimmte Grenzen durchbrochen werden!
 
Eine abgeänderte Software (gleich ob nun nur gepatcht oder gleich eine CFW) ist nicht per se "illegal", sondern eben nur dann, wenn damit bestimmte Grenzen durchbrochen werden!
Falsch! Denn: Die ABE gilt ausschließlich für die vom Hersteller und KBA freigegebene Software. X xenio hat das schon richtig beschrieben in seinen zwei Posts.
 
ausschließlich für die vom Hersteller und KBA freigegebene Software
Glaube allerdings nicht das Ninebot jedesmal die Software von KBA abnehmen lässt wenn sie ein neuen Patch raus bringt, denke da gibt es überall einfach Grenzwerte die vorgegeben sind die nicht überschritten werden dürfen.
 
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass jeder Patch vom KBA genehmigt werden muss. Daraus kann man aber im Umkehrschluss nicht schließen, dass jetzt jeder an der Software seines Rollers so basteln darf wie er lustig ist. Beim Benzin-Roller kannst Du nicht irgendeinen x-beliebigen Auspuff ohne ABE runterschrauben, beim Auto nicht mal eine nicht ausdrücklich zugelassene LED Lampe anstatt serienmäßiger H4 oder H7 Lampen, bei einem Roller darf jeder eine komplett ungeprüfte Software nach Belieben draufziehen? Wofür durchlaufen die escooter dann ein Zulassungsverfahren, dass scheinbar auch nicht gerade schnell geht. Wie ist den formal sichergestellt, dass eine CFW nicht Fehler enthält, die einer Zulassung grundsätzlich entgegenstehen.... Ich weiß nicht wie es wirklich rechtlich ist, kann es mir aber bei meinem Rechtsverständnis so nicht vorstellen.
 
Ich bin da ganz bei Xenio. Ich kann nur für Xiaomi sprechen, aber in den letzten anderthalb Jahren kam grad mal ein Firmware- Update, wenn ich richtig gezählt habe- in so einem Zeitrahmen kann man sich das als Hersteller durchaus erlauben, es sich genehmigen zu lassen/lassen zu müssen . BLE und BMS wurden ebenfalls je 1x aktualisiert, die haben meiner Meinung nach aber keinen Einfluß auf das Fahrverhalten/die rechtlichen Vorgaben.
 
So blöde sich das anhört, jede Veränderung fürs zum Verlust der Zulassung.
Neue Griffe- Zulassung weg.
Keine Orginal reifen- Zulassung weg.
Das benutzen einer app, die nicht vom Hersteller ist- Zulassung weg.
Sobald du auch nur die Möglichkeit hättest, den Roller außerhalb seiner Spezifikation zu benutzen- Zulassung weg…
Wobei der Nachweis einer „illegalen“ Firmware, zum Glück nicht so einfach ist….
 
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