Deutsche Roller in Frankreich

12 August 2020
13
21
E-Scooter
G30D
Da ich nur 10 Rollerminuten von Frankreich entfernt wurde, ist die Möglichkeit, legal in Frankreich fahren zu können, ein wichtiges Kriterium für mich.
Hier im Forum wurde ja schon ein Artikel des ADAC [1] verinkt, in dem es heißt, dass man mit einem deutschen Scooter nicht in Frankreich fahren kann. Auf der Seite des Zentrums für europäischen Verbraucherschutz [2] heißt es allerdings, man könne problemlos in Frankreich fahren; nur umgekehrt gehe es nicht.
Irritiert durch diesen Widerspruch habe ich sowohl beim Zentrum für europäischen Verbraucherschutz als auch bei der HUK nachgefragt. Das Ergebnis: In Deutschland versicherte Roller dürfen in Frankreich fahren, wenn sie auch während des Auslandsaufenthalts versichert sind, was bei der HUK der Fall ist.

Wenn ihr in Frankreich fahren wollt, stellt also sicher, dass eure Versicherung auch im europäischen Ausland gilt.

[1] https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-ausland/e-scooter-regeln-ausland/
[2] https://www.cec-zev.eu/de/themen/al...elungen-in-deutschland-und-frankreich-gelten/

(Zur Sicherheit: Ich gebe hier nur weiter, was man mir gesagt hat. Ihr fahrt natürlich auf eigene Gefahr. Ich dachte nur, das könnte für den ein oder anderen hilfreich sein.)
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Natürlich wurde ich nicht entfernt, sondern wohne 10 Minuten entfernt. Ich kann den ersten Beitrag allerdings nicht editieren. Würde mich freuen, wenn ein Mod das übernehmen und diesen Beitrag löschen könnte.
 
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Ich hoffe, du wurdest nicht aus Frankreich 10 minuten weit nach Deutschland entfernt weil du in Frankreich mit einem frisierten e-roller erwischt wurdest.
Ich stelle meinen immer an der grenze von 20 auf 25 km/h um, bzw. umgekehrt. Das geht auch im laufenden betrieb. Ich steige aber ab, weil man ja die hände nicht vom lenkrad nehmen soll.

Ah, jetzt habe ich deinen ergänzungstext gelesen. Alles klar.
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Unterhalb meines textes lese ich die zeile "Melden Bearbeiten Löschen". Also kann man doch editieren !

Braucht man das hier noch?


"Mit der neuesten ** Bezahlsoftware ** App Version kann man nun den Xiaomi 1S und Xiaomi Pro2 von der 20-Km/h-Grenze befreien. ...
Nach und nach werden wohl neue Features eingefügt, bislang kann man beide Xiaomi E-Scooter (Xiaomi 1S und Xiaomi Pro2) aber bereits auf 25 Km/h optimieren."
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Ich stelle das in der Xiaomi Home app immer hier um:
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Ich stelle meinen immer an der grenze von 20 auf 25 km/h um, bzw. umgekehrt. Das geht auch im laufenden betrieb.

Also jetzt mal rein rechtlich betrachtet dürfte das zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen, da der Roller immer noch an die deutsche ABE und Versicherung gebunden ist.

Keine Ahnung, ob das für jemand relevant ist, aber wenn man schon bei der HUK anfragt, sollte das der Vollständigkeit halber erwähnt werden.
 
Also jetzt mal rein rechtlich betrachtet dürfte das zum Erlöschen des Versicherungsschutzes führen, da der Roller immer noch an die deutsche ABE und Versicherung gebunden ist.
Ja, genau das ist das Verrückte daran. In Frankreich darf ein deutscher Roller nur fahren, weil er (in Deutschland) versichert ist. Obwohl man in Frankreich eigentlich 25 km/h fahren darf, hat ein deutscher Roller, der 25 fährt keine ABE und damit keine Versicherung mehr. Man ist also unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit im Ausland von deutscher Seite aus an die 20 km/h gebunden...
 
Dies dürfte bald in die sammlung "kuriose gesetze frankreich" aufgenommen werden.
Ja, was sieht denn die französische gesetzeslage genau vor? Wie die in InnerFrankreich aussieht, weiss ich als elsässer in Baden-Elsaß nicht ansatzweise. Vielleicht haben wir auch hier eine ausnahmeregelung wie für andere bereiche in Elsaß-Lothringen.
 
Dies dürfte bald in die sammlung "kuriose gesetze frankreich" aufgenommen werden.

Nein, leider wird das unsere neue Normalität werden und bleiben. Wir sind zwar in der EU und uns wird erzählt, es würde Vorteile bringen alles zu standardisieren, aber unsere Politiker halten sich nicht dran.

Wir bekommen immer die weichgespülte Alte-Leute-Variante als Lösung. Überall werden die E-Scooter anders behandelt als bei uns.

Und dann schreiben unsere besorgten Politiker sogar noch in die eKFV rein, dass wir mit unseren Scootern schnellerem Radverkehr Platz machen müssen.

Sorry, aber irgendwo muss ich mal meinen Frust ablassen. Es nervt einfach, was die Politik macht und sich dabei noch feiert.
 
Ich hatte die möglichkeit zu begutachten, was e-roller für den französischen markt, ausgeliefert in Deutschland, sind.

Roller n°1 kam von "BackToMarket" zu 499,99 € und ohne vorderradbremse (d.h. auch ohne energie-rückgewinnung), halt nur mit einer hinterradbremse, aber mit französischer strassenzulassung.
Roller n°2 kam von "JACOB Elektronik GmbH" zu 487,04 € mit genau denselben produkteigenschaften.
Roller n° 3 und n° 4 kamen von MediaMarkt als aktion "sonderangebot ohne 16% MWSt" zu 473,28 €, mit vorderradbremse und energie-rückgewinnung.

Die rückerstattungen zu n°1 und n°2 befinden sich derzeit noch in rückabwicklung, die inanspruchnahme von TrustedShops war im fall n°2 nötig und erfolgreich, im fall n°1 reichten zwei telefonate. Beide, n°1 und n°2, mauerten zunächst.