E-Scooter ohne Zulassung/Versicherung Wiederholungstat

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11 September 2023
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E-Scooter
Neo
Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen mit meinem nicht zugelassenen E-Scooter erwischt. Das Verfahren wurde glücklicherweise eingestellt. Jetzt bin ich dummerweise wieder mit dem Scooter angehalten worden. Wird die Tat nun als Wiederholungstat gewertet oder als erstes Vergehen, weil das vorige eingestellt wurde? Welche Strafe droht mir?
LG
 
Rechtsberatung gibt´s hier keine, das mal vorweg.
Nachdem ich mich mit den deutschen Gesetzen noch weniger als mit den österreichischen auskenne - keine Ahnung. Kann von Erstvergehen bis Wiederholung (ggf. mit Vorsatz) alles sein denk ich. Bei Letzterem wird´s sicher "lustig".

Spass bei Seite - wär trotzdem cool wenn du uns auf dem Laufenden hältst.
 
Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen mit meinem nicht zugelassenen E-Scooter erwischt. Das Verfahren wurde glücklicherweise eingestellt. Jetzt bin ich dummerweise wieder mit dem Scooter angehalten worden. Wird die Tat nun als Wiederholungstat gewertet oder als erstes Vergehen, weil das vorige eingestellt wurde? Welche Strafe droht mir?
LG
Also professionelle Rechtsberatung findest du hier nicht 😄
Es kommt auf den genauen Tatvorwurf an.

Im wesentlichen gehts wahrscheinlich wieder um den guten alten versicherungsschutz.

In deutschland hat man ja immer die unschuldsvermutung. Deswegen sind auch blitzerfotos und sonstige delikte immer als fahrlässigkeit gewertet bis das gegenteil bewiesen ist.
Bei dir gehts nicht darum ob du "wiederholungstäter" bist. Die Hauptfrage ist die klärung des Vorsatzes.

Wenn man in diesem Land wegen einem escooter ins gefängnis muss, fall ich vom glauben ab. Klingt aber insgesamt nach ner kostspieligen Geschichte.
 
Ganz klare Antwort (EU weit gültig):
Es wird als Wiederholungstat gewertet.
Dabei ist es völlig egal ob beim ersten Vergehen ein Urteil ausgesprochen wurde.
Vermerkt ist es auf jeden Fall.
Auch wenn das vorige Verfahren eingestellt wurde liegt das erste Vergehen bei Gericht auf.
Die Akten liegen 30 Jahre lang auf bevor sie vernichtet/gelöscht werden dürfen.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Peacemaker69
Hallo,
ich wurde vor ein paar Wochen mit meinem nicht zugelassenen E-Scooter erwischt. Das Verfahren wurde glücklicherweise eingestellt. Jetzt bin ich dummerweise wieder mit dem Scooter angehalten worden. Wird die Tat nun als Wiederholungstat gewertet oder als erstes Vergehen, weil das vorige eingestellt wurde? Welche Strafe droht mir?
LG
Wie ist der Fall denn ausgegangen?

LG aus Berlin
 
Garnicht vermutlich, nachdem das der einzige Post des Users war. Sollt er wider Erwarten doch den Weg ins Forum (zurück) finden, PM an mich oder nen anderen Mod und wir machen hier wieder auf.
 
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