RP ✔️ E-Scooter Rechtslage Österreich ⚖️

Übrigens gibt es seit der Novelle April 2023 ein großes Problem. Im Herbst wird auch noch der Paragraph 88b angepasst.
Maximal 250W Nenndauerleistung und 600W Peak! Somit sind eigentlich so gut wie alle E-Scooter in der Alpenrepublik nicht im Straßenverkehr zugelassen!
Aber gibt ja hier schon eine Diskussion in einem andern Bereich "Achtung betrifft Österreich Kennt jemand die neue Regelung ?"

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Bisher wurde ja erst das KFG (das die Nutzer "elektrisch betriebener Klein- und Miniroller" gemäß § 88b der StVO ja nicht betrifft) im Hinblick auf die EU-Richtlinie angepasst, aber sollte auch in der StVO die für PLEV (aka E-Scooter) erlaubte Nenndauerleistung auf die selben lausigen 250 W wie für die Elektrofahrräder reduziert werden, betrifft das in Österreich mit einem Schlag gefühlt 100.000 E-Scooter die dann von einem Tag auf den anderen nicht mehr im öffentlichen Verkehr genutzt werden dürf(t)en. Damit wären die bisherigen E-Scooter-Nutzer in einer ähnlichen Situation wie jene in Deutschland im Juli 2019. Irgendwie scheint man nichts aus der Vergangenheit zu lernen, und das obwohl die EU den gesamten Personenverkehr schon in wenigen Jahren auf Elektroantrieb umgestellt sehen will.
 
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Hat man noch irgendwas gehört von Gesetzesänderungen/Präzisierungen in naher Zukunft? Weiß nur das Frau Sima scheinbar irgend ne Arbeitsgruppe schon geraume Zeit auf das generelle Thema "Radwegbenutzung" angesetzt hat. Es soll auch die E-Scooter betreffen. Das Video selbst is leider nicht mehr verfügbar :(
 
auf Radfahranlagen, falls vorhanden;
Auf solchen Radfahranlagen, deren Verwendung nicht optional ist (rundes Symbol) oder Radstreifen.
  • Reflektoren an den Seiten, vorne und hinten;
Die seitlichen Reflektoren sollten orange sein, damit sie gesetzeskonform sind - bei vielen Import-Scootern sind sie jedoch rot.
Weisse Front-Reflektoren fehlen ebenso bei vielen Import-Scootern oder frühen Modellen.

Ebenso verboten ist streng genommen irgendeine Art von anderer Beleuchtung als weisses bis weiss-gelbes (Glühlampe) Licht nach vorne und rotes nach hinten z.b. RGB-LEDs in der Lenkstange. Damit zieht man auch unnötig die Aufmerksamkeit der Polizei auf sich, da so etwas gerne in höher motorisierten bzw. schnellern E-Scootern verbaut ist.

Ich würde empfehlen, einen E-Scooter bzgl. der Beleuchtung - abgesehen von den Teilen, die es bei ihm bauartbedingt nicht gibt - exakt so wie ein Fahrrad nach der Fahrrad-VO auszustatten, dann gibt es keine Diskussionen:
 
Danke, könnte man updaten, ja..

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