Sehe ich anders als im Screenshot oben. Es ist keine Fahrerlaubnis erforderlich. Die Altersgrenze ist die einzige Auflage. Das Fahren unter 14 ist nicht mit einem Verwarn- oder Bußgeld belegt, weil man unter 14 nicht strafmündig ist, auch nicht im Ordnungswidrigkeitenrecht. Das Bußgeld (wenn denn dann) für deine Eltern ergibt sich also nicht aus deiner Fahrerei an sich, sondern aus der Verletzung der Aufsichtspflicht.
Allerdings, wie @LittlePsycho84 schon sagte, werden die Eltern informiert, bei einem Unfall von der Versicherung mit bis zu 5000,- Euro zur Kasse gebeten UND für Dich gibt es einen Eintrag im Erziehungsregister.