Eine allgemeine FRage

17 September 2021
4
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E-Scooter
XIAOMI PRO2
Hallo alle miteinander,
ich habe mal eine allgemeine Frage zu den E-Scootern bzw zu den Altersbeschränkungen. Ab 14 Jahre das ist klar, nun in meinem Fall darf ich meinen Scooter nur bis zu einem Alter von 50 Jahren fahren. Ich bin 59 Jahre alt. Wurde bei einer Kontrolle darauf aufmerksam gemacht. Habe nachgelesen in den Specifikations von dem XIAOMI PRO2 und es stimmt tatsächlich, allerdings Alter ab 16 aber bis 50. So ein MIst ist das bei euch auch so?? Würde mich mal interressieren.
 
Hallo alle miteinander,
ich habe mal eine allgemeine Frage zu den E-Scootern bzw zu den Altersbeschränkungen. Ab 14 Jahre das ist klar, nun in meinem Fall darf ich meinen Scooter nur bis zu einem Alter von 50 Jahren fahren. Ich bin 59 Jahre alt. Wurde bei einer Kontrolle darauf aufmerksam gemacht. Habe nachgelesen in den Specifikations von dem XIAOMI PRO2 und es stimmt tatsächlich, allerdings Alter ab 16 aber bis 50. So ein MIst ist das bei euch auch so?? Würde mich mal interressieren.
Herzlich Willkommen 👋
Also das es ein Höchstalter zum Scooter Fahren geben soll, wäre mir echt neu, noch nie was in diese Richtung gehört oder gelesen.👀
Gibt ja auch kein Höchstalter zum zb. Auto fahren.
Ist vielleicht in eher eine "Empfehlung" was du da nachgelesen hast, aber bestimmt kein richtiges "Gesetz", wäre ja ziemlich Unsinnig.
Wer dich da bei einer Kontrolle drauf Aufmerksam gemacht hat, hat mit Verlaub Mist Erzählt.😅
So lange du keine Körperlichen Einschränkungen hast und in der Lage bist das Fahrzeug zu Führen, kann dir das Niemand Verbieten wegen dem Alter, vorausgesetzt du hast das Fahrzeug unter Kontrolle und bist keine Gefahr für andere und dich selbst.🤷
Wir haben noch andere Mitglieder hier, die sind sogar noch Älter als du, 59 ist doch kein Alter.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Dr.One und Gerhard
Steht tatsächlich im pro 2 Handbuch Seite 7 glaube ich.

Aber das kann nur nen Fehler sein.
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16 Jahre stimmt ja auch nicht meines Wissen darf man doch ab 14...

Grüße
 
Da fehlt eine (4) hinter "Alter" im Benutzerhandbuch :D Unter 4 könnte man "Empfehlung" posten.
Es gibt keine gesetzliche Vorgaben zum Höchstalter, nur eine gesetzliche Vorgabe für Mindestalter ab 14 Jahren.

Punkt Nr. 2

 
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