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hab die sn überürüft und der scooter ist nicht vom rückruf betroffen aber die schraube war schon recht fest. den hebel konnte man definitiv nicht mit einem finger lösen. hab die auch paar tage davor festgezogen weil die stange wieder zu locker war. wird wohl daran und überhöhter geschwindigkeit gelegen haben. jetzt kommt die stange vom pro 2 dran. die sieht viel stabiler aus. muss nur absägen weil zu lang zum einklappen.
Das mit der Polizei und auch den gefälschten Kennzeichen klingt natürlich alles andere als Cool...
Sowas ist echt zum Kotzen ich meine wieso zu Hölle Fälscht man Kennzeichen, hat man die Max.30€ für die Versicherung nicht ?
Aber einen Roller haben ganz tolle Sache.
Er hat den SoFlow So4 Gen2, und das ding zieht so gut wie gar nicht, mit Rückenwind und Ach und Krach bei kleinster Steigung unter 10Kmh...
Aber cool zu Lesen das du scheinbar einer aus seiner Gegend bist er Wohnt in Stadthagener Gegend
Und ich soll eine Frage an dich weiter geben. Ob es möglich sei das er mal deinen SoFlow 4 Pro gemeinsam mit dir Probefahren dürfte, denn er ist sich unsicher ob nun ein Ninebot G30D oder doch wieder einen SoFlow aber dieses mal den 4 Pro
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Sehr interessante Tabelle für welchen Scooter ist diese ausgelegt ?
Oder ist das Allgemein für alle *denk*
Das ist richtig, allerdings zählt nicht alles, was irgendwie zusätzlich an dem Roller ergänzt wurde, als Anbauteil. Laut Aussage eines TÜV-Prüfers gilt alles, was ohne Werkzeug und ohne große Bastelei entfernt werden kann, als Ladung.
Es gibt zum Beispiel Fahrradkörbe zum Einhängen an der Lenkstange oder diese kleinen Tankrucksäcke für Motorräder, die nur umgeschnallt werden. Sowas darf man problemlos am E-Roller befestigen.
Das ist nicht richtig wäre die richtige Aussage.
Dieses immer wieder Reflexartige behaupten die ABE erlösche (gar automatisch) ist einfach falsch.
Solange Anbauten den Vorschriften entsprechen, Fachlich korrekt ausgeführt sind, niemanden anderen oder auch den Fahrer gefährden und vor allem die Art des Fahrzeuges nicht ändern und die allgemeinen Grenzen der Klasse nicht überschreiten. Erlischt da garnichts.
Wenn die Rennleitung das anders sieht vor Ort ist das erstmal deren gutes Recht aber was da genau los ist wird im Nachgang durch (hofentlich unabhängige) Prüfung, Gutachten und im Zweifel vor Gericht geklärt werden. (müssen)
Da gibt es bei den Rollern offensichtlich noch einigen Klärungsbedarf.
Grenze der Klasse ist z.b. Höchstgewicht des Gerätes 45kg aber eben auch Höchstgeschwindigkeit 20km/h.
Einen Sitz zu verbauen ändert die Klasse von einem Stehroller in ein Mofa für das eben keine Betriebserlaubnis mehr vorliegt.
Gepäckträger oder Helmcase fest verbauen oder auch Taschen, Flaschenhalter z.b. ändert nichts daran und ist dann eventuell auch keine Ladung. Trotzdem alles erstmal OK und mitnichten geht die ABE flöten.
Die erlischt sowieso nie pauachal das ist ja eine Allgemeine Betriebserlaubnis für alle diese Bauartgleichen Fahrzeuge.
Was auf direkte Ansage der Ordnungsbehörden erlischt ist die spezielle Betriebserlaubnis dieses einen Fahrzeuges und bis zur exakten Klärung dieses Entzuges wird der Betrieb Untersagt.
Z.b. kannst du sehrwohl auch die Beleuchtungsanlage verändern. Blinker z.b. Anbauen und andere Front/Hecklampen. Auch deren Position ändern. Wenn du dabei die Anbauvorschriften beachtest z.b. mindestens 15cm hoch angebaute Blinker mit selbstredent der richtigen E-Zulassung.
Nicht in einer Einheit mit dem Rücklicht oder Reflektor verbaut.
Blinker nach Fahrradnorm gibt es afaik nicht das müsste sich wohl mal noch jemand irgendwann durchs Gericht bequemen oder mal Klarere Ansagen machen. Bzw, die inziwischen ja übliche EU weite Zulassung mal näher Beleuchten.
Front- und Heckleuchten nach Fahrradnorm z.b. kannst du sehrwohl auch ändern.
Auch da geht z.b. mit Tagfahrlicht und Fernlicht vieles erlaubte das üblich an fast keinem Roller drann ist. Muss halt Bauartmäßig zugelassen sein vom Hersteller. (interressant da zuletzt die nachträgliche Freischaltung der Tagfahrlicht Angel Lights per Firmwareupdate bei einem Roller seitens des Herstellers)
Und selbstredent müssen die Elektrischen Verbindungen gegen Unabsichtiges Berühren und Kurzschluß gesichert sein und alles fest montiert.
Mit 50 Lampen an der Kiste und jeder 100w Leistung würdest du aber offensichtlich andere und dich selber, sowie die Betriebssicherheit des Fahrzeuges ganz offensichtlich gefährden.
Ganz sicher aber natürlich ist keine RGB Led Unterbodenbeleuchtung in irgendeiner Form gestattet oder Blinkende Lichter (außer Blinkern)
Damit angetroffen ist aber die Betriebserlaubnis trotzdem noch lange nicht pauschal erloschen.^^
Es gibt zum Beispiel Fahrradkörbe zum Einhängen an der Lenkstange oder diese kleinen Tankrucksäcke für Motorräder, die nur umgeschnallt werden. So was darf man problemlos am E-Roller befestigen.
So weit mir bekannt ist, ist das Transportieren von Lasten aller Art auf E-Scooter nach der eKFV verboten. Also darf man da auch keine Körbe und Taschen dran hängen, sondern nur sich selbst und das was am Körper ist, also nur einen Rucksack oder dergleichen. Kann aber gut sein, dass auch da wieder manches nur bedingt gilt usw.
Brauchst du nicht, die eKFV hat hier glücklicherweise geregelt, dass Blinker aus dem Zweiradbereich (Motorrad) die über eine entsprechende Zulassung verfügen auch am Roller legal sind.
Bei vielen vielen Anbauteilen, gerade die beliebten von Monorim, muss mann aber sehr wohl ein Fragezeichen setzen und solange weder die Ordnungshüter noch Betroffene Lust haben das juristisch auszufechten, bleibts ein grauer Ungewissheitsbereich. Warum ich das sage, die meisten der Fälle wo der Roller eingezogen wurde, kam er nen paar Tage später ohne weitere Konsequenzen zurück, Begründung: Verhältnismäßigkeit.
Solche ein Passus steht in der EKFV nicht. Dort ist nur ausdrücklich das Verbot von Anhängern und die Personenbeförderung aufgeführt.
Letzteres bezieht sich klarerweise auf weitere Passagiere neben dem eigentlichen Fahrer.
Der Spaß wird sicherlich mal irgendwann noch eine Amtsrobe beschäftigen.
Gibt allerings auch E-Roller, (Mofa, S-Pedelec) die Gepäckträger vom Hersteller verbaut haben oder auch Transportboxen.
Oder diese zwar nachgerüstet aber quasi Serienmäßig führen.
z.b. Tier die Tasche an der Lenkstange für die Klapphelme und Urban hat nen Original Hersteller Gepäckträger.
Das ist auch nicht Verboten und gerade der Gepäckträger ermöglicht die sichere Befestigung und Verzurrung von Gepäckstücken.
Vergrößert auch nicht die aufgeführten Außenmaße des Gefährtes.
Also darf man da auch keine Körbe und Taschen dran hängen, sondern nur sich selbst und das was am Körper ist, also nur einen Rucksack oder dergleichen.
Problem ist das die Roller einfach keinen Platz haben für sichere Ladungsbeförderung. Lenkerstange und Lenker gefährdet sofort Stabilität und Lenkvermögen. Trittbrett Transport nimmt deinen Stehplatz weg.
Gepäckträger ist meistens nicht serienmäßig Vorhanden.
Eine Feste Verbaung eines Gepäckträgers ist definitiv möglich. Das geht auch bei Motorrad oder Mofa, S-Pedelec ohne das damit jemand zum Tüv müsste. Alles was daran dann fest gezurrt wird ist schlicht Gepäck und nicht fest am Fahrzeug verbunden.
Die Trinkflaschen, Helmtaschen, extra Täschlein sind allermeistens nicht fest Verbaut wie dein Tüv Mensch schon gesagt hat. Das zählt nicht zum Fahrzeug selber. Selbst wenn die fest verschraubt sind schaut meistens keiner genau drauf. Aber rechtlich sicher ist man mit einem Schnellverschluß oder Klettband und nicht fest Gemacht wozu du Werkzeug bräuchtest.
ich meine auch mit Bordwerkzeug demontierbares zählt ebenfalls als nicht fest Verbunden. Daher ist Werkzeugset mithaben am Fahrzeug clever.
Fraglich ob jemand den 18er Ringschlüssel als normales Bordwerkzueg ansieht.. wäre netter Grenzfall. Verschweisst dann aber wieder... Die Akkuflex dürfte nichtmehr durchgehen.
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