Alles was sich an Zubehör wie Taschen, Flaschenhalter, Gepäckträger etc. mit Werkzeug wieder entfernen lässt ist eintragungsfrei und gilt als Ladung, denn es ist nicht dauerhaft (=unlösbar) mit dem Fahrzeug verbunden. Diese Ladung muss natürlich ordentlich gesichert sein, und was nicht erlaubt ist das ist Ladung auf dem Trittbrett.
Es ist aber tatsächlich so das man generell am Zweirad auch selbst gebaute Haltesysteme oder welche ohne ABE eintragungsfrei anbauen darf so lange man die anderen gesetzlichen Vorgaben, nicht scharfkantig und nicht über die Gesamtbreite/-länge hinausragend, einhält.
Es ist aber tatsächlich so das man generell am Zweirad auch selbst gebaute Haltesysteme oder welche ohne ABE eintragungsfrei anbauen darf so lange man die anderen gesetzlichen Vorgaben, nicht scharfkantig und nicht über die Gesamtbreite/-länge hinausragend, einhält.