Garantieverlust, da wir eine Manipulation der Software festgestellt haben

23 Februar 2022
35
10
Potsdam
E-Scooter
Ninebot G30D II
Mahlzeit zusammen,

Ich hatte mir einen G30DII gekauft und war am Anfang auch begeistert. Kurz nach Kauf hatte ich allerdings massive Probleme mit meinem Roller. Es klapperte und knarzte alles recht schnell an allen Ecken und Enden (Nein, habe keine 100kg :cool: ) Da ich ja noch Garantie habe, wollte ich ihn reparieren lassen. Habe also wie in der SHU Anleitung beschrieben, alles auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Die SHU hat keine SHFW gefunden und wollte wieder flashen, da ja der Roller jetzt Stock ist. Bin also zu Saturn und habe meinen Roller einschicken lassen. Fazit - folgende Defekte wurden festgestellt:

MOTOR ASSEMBLY (incl Rear Tyre (casing and tube) - FOLDING.STEM.ASSEMBLY - FRONT TIRE ASSEMBLY - G30 - CONTROLLER - FRONT FORK /
Front Gabel

Jetzt verweigert die Werkstatt die Reparatur weil Garantieverlust -> Garantieverlust, da wir eine Manipulation der Software festgestellt haben.
Es gibt 3 Möglichkeiten:

1. Ich stimme diesem Kostenvoranschlag zu und beauftrage die Reparatur zum angegebenen Preis.
2. Ich lehne den Kostenvoranschlag ab und möchte mein Produkt unrepariert zurückerhalten. Die Überprüfungskosten in Höhe von 39,95 € werden durch mich übernommen.
3. Ich lehne das Austauschangebot ab und bitte um Entsorgung meiner Ware. Dafür entstehen mir keine weiteren Kosten.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
 
Mahlzeit zusammen,

Ich hatte mir einen G30DII gekauft und war am Anfang auch begeistert. Kurz nach Kauf hatte ich allerdings massive Probleme mit meinem Roller. Es klapperte und knarzte alles recht schnell an allen Ecken und Enden (Nein, habe keine 100kg :cool: ) Da ich ja noch Garantie habe, wollte ich ihn reparieren lassen. Habe also wie in der SHU Anleitung beschrieben, alles auf Werkseinstellungen zurückgesetzt. Die SHU hat keine SHFW gefunden und wollte wieder flashen, da ja der Roller jetzt Stock ist. Bin also zu Saturn und habe meinen Roller einschicken lassen. Fazit - folgende Defekte wurden festgestellt:

MOTOR ASSEMBLY (incl Rear Tyre (casing and tube) - FOLDING.STEM.ASSEMBLY - FRONT TIRE ASSEMBLY - G30 - CONTROLLER - FRONT FORK /
Front Gabel
Ach das alte Thema 😅 Scooter Flashen und dann auf Garantie einschicken.

Was denkt Ihr euch eigentlich?

1. Ich stimme diesem Kostenvoranschlag zu und beauftrage die Reparatur zum angegebenen Preis.
2. Ich lehne den Kostenvoranschlag ab und möchte mein Produkt unrepariert zurückerhalten. Die Überprüfungskosten in Höhe von 39,95 € werden durch mich übernommen.
3. Ich lehne das Austauschangebot ab und bitte um Entsorgung meiner Ware. Dafür entstehen mir keine weiteren Kosten.

Wie würdet ihr jetzt vorgehen?
Punkt 2. Alles andere kannst du mit deinem Anwalt klären ;)
 
Ach das alte Thema 😅 Scooter Flashen und dann auf Garantie einschicken.

Was denkt Ihr euch eigentlich?


Punkt 2. Alles andere kannst du mit deinem Anwalt klären ;)
Du hast gelesen was ich geschrieben habe? Der Roller wurde zurückgesetzt!
Ich habe ja einen mech. Defekt.
 
Natürlich fällt der mechanische Defekt nach wie vor unter die Gewährleistung, weil das ja nichts mit der Software zu tun hat, aber sie versuchen halt so viele Fälle wie möglich abzuwimmeln. Also ab zum Konsumentenschutz, Anwalt oder eben selbst ein nettes Briefchen schreiben!

Ach ja, und dann hoffe ich wohl, dass Du die stärkere, weil gesetzlich geregelte Gewährleistung in Anspruch nehmen wolltest, und nicht etwa irgendeine privatrechtlich vereinbarte Garantie von Saturn oder jemand anderem.
 
Natürlich fällt der mechanische Defekt nach wie vor unter die Gewährleistung, weil das ja nichts mit der Software zu tun hat, aber sie versuchen halt so viele Fälle wie möglich abzuwimmeln. Also ab zum Konsumentenschutz, Anwalt oder eben selbst ein nettes Briefchen schreiben!

Ach ja, und dann hoffe ich wohl, dass Du die stärkere, weil gesetzlich geregelte Gewährleistung in Anspruch nehmen wolltest, und nicht etwa irgendeine privatrechtlich vereinbarte Garantie von Saturn oder jemand anderem.
Ja es geht um die gesetzliche die ich bei Saturn in Anspruch genommen habe. Der bzw. die Defekte traten immerhin knapp 3 Monate nach Kauf auf, unabhängig von der Software.

Was mich aber auch interessiert. Obwohl über die SHU der Roller zurückgesetzt wurde, hat die Werkstatt gesehen das diese installiert war.
 
Du hast gelesen was ich geschrieben habe? Der Roller wurde zurückgesetzt!
Habe ich gelesen, dennoch wurde er geflasht oder?

Die frage ist welche Versionsstände da zum Schluss rausgekommen sind. 1.6.2 mit ble 114 oder so, was so nie von Ninebot rausgeben wurde.

Wenn du verstehst was ich meine, zurücksetzen gibt es nämlich nicht.

Ich habe ja einen mech. Defekt.
Jo, und du müsstest jetzt einen Gutachter in Auftrag geben, der beweist, dass dieser mech. defekt nicht vom Tunen kommt.

Viel Spaß ;)
 
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Reaktionen: Olli_69
Nur mal am Rande: "auf Werkeinstellung zurücksetzen" geht nicht. Man kann DRV BLE und BMS manuell auf die letzte in SHU Repo hinterlegte Version zurücksetzen, das entspricht aber in der Regel nicht dem Auslieferzustand ab Werk.
Mit etwas Pech war auch noch eine manipulierte(falsche) Seriennummer hinterlegt, die nicht mit der auf dem Scooter überein stimmt.
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: KBCommando und GeoBot
Die Werkstatt hat nicht gesehen was davor installiert sondern nur, dass der Softwarestand nicht mit den Aufzeichnungen des Werks oder des Updateservers übereinstimmt. Das reicht natürlich als Nachweis, dass jemand daran unbefugt herumgefummelt hat.
 
Man darf hier nicht Garantie mit Gewährleistung vermischen. Besonders Garantie = freiwillige Leistung von (meistens) Hersteller.-> siehe Garantiebedingungen von Ninebot. Gewährleistung ist gesetzlich verpflichtend. "Ein vom Verkäufer zu vertretender Mangel muss bei Gefahrenübergang (also meist nach § 446 BGB bei Übergabe der Sache) vorliegen (§ 434 Abs. 1 S. 1 BGB); jedoch können auch später auftretende Defekte Sachmängel sein, wenn sie schon bei Gefahrübergang „im Keim“ angelegt waren (so genannte Keimtheorie)."

"Was mache ich, wenn der Verkäufer behauptet, dass ein Mangel nicht von Anfang an vorlag und ich dafür verantwortlich sei?"

"Ereignete sich der Mangel in den ersten 6 Monaten nach Übergabe der Ware? Bzw. in den ersten 12 Monaten für Verträge ab dem 1. Januar 2022?
Dann vermutet der Gesetzgeber, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Sie brauchen dann nicht zu beweisen, dass beispielsweise die Couch oder der Computer zum Zeitpunkt der Übergabe bereits einen Mangel hatte oder in der Funktion beeinträchtigt war. Das sagen Urteile des Bundesgerichtshofs (BGH) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)."

"In den ersten sechs Monaten ist der Verkäufer in der Beweispflicht. Für Verträge ab dem 1. Januar 2022 ist der Verkäufer sogar in den ersten 12 Monaten in der Beweispflicht. Er muss widerlegen, dass der Gegenstand bereits beim Kauf bzw. bei der Übergabe mangelhaft war. Das heißt, er muss nachweisen, dass ein Sachmangel deshalb aufgetreten ist, weil Sie etwas gemacht oder nicht gemacht haben."

Und hier wird es schwer, da natürlich Ninebot dem Händler sagt das und das wurde gemacht.

Natürlich fällt der mechanische Defekt nach wie vor unter die Gewährleistung, weil das ja nichts mit der Software zu tun hat, aber sie versuchen halt so viele Fälle wie möglich abzuwimmeln. Also ab zum Konsumentenschutz, Anwalt oder eben selbst ein nettes Briefchen schreiben!

Ach ja, und dann hoffe ich wohl, dass Du die stärkere, weil gesetzlich geregelte Gewährleistung in Anspruch nehmen wolltest, und nicht etwa irgendeine privatrechtlich vereinbarte Garantie von Saturn oder jemand anderem.
Das stimmt nicht ganz. Wenn das Gerät für 20kmh gebaut worden ist, somit auch die Bauteile. Der Käufer aber das Gerät per Software ändert, um schneller zu fahren. Daraus resultiert ein höherer Verschleiß von der Hardware +ggf Defekt durch Einstellung von falschen Werten etc... -> "Das heißt, er muss nachweisen, dass ein Sachmangel deshalb aufgetreten ist, weil Sie etwas gemacht oder nicht gemacht haben."


Beispiel wenn jmd einen PC kauft und durch Übertakten der Hardware durch Änderung an der Software einen Defekt an der Hardware auslöst, fällt das auch nicht unter Gewährleistung, da der Käufer somit selber Schuld ist.

In diesem Fall müsste chkdsk chkdsk beweisen, dass der Mangel nicht durch ihm passiert ist. -> Was aber sehr schwer werden kann. Lieber die 39€ als Lehrgeld sehen und den eScooter entweder selber rapieren oder zu einer eScooter Werkstatt schicken lassen. (gibt immer mehr in DE)
 
Da der Ninebot G30 bekannterweise konstruktiv für zumindest 30 km/h ausgelegt ist (siehe eben auch den G30P), dürfte es seitens des Verkäufers wohl schwer fallen stichhaltig die Gewährleistung für Schäden zu verweigern, die in Folge vermutetens Fahrens mit zu hoher Geschwindigkeit aufgetreten sein sollen. Also sehe ich da gute Chancen, dass die begehrte Reparatur auf Gewährleistung durchgeht wenn man als Kunde entsprechend hartnäckig ist.