Da der Ninebot G30 bekannterweise konstruktiv für zumindest 30 km/h ausgelegt ist (siehe eben auch den G30P), dürfte es seitens des Verkäufers wohl schwer fallen stichhaltig die Gewährleistung für Schäden zu verweigern, die in Folge vermutetens Fahrens mit zu hoher Geschwindigkeit aufgetreten sein sollen. Also sehe ich da gute Chancen, dass die begehrte Reparatur auf Gewährleistung durchgeht wenn man als Kunde entsprechend hartnäckig ist.