Gilt bei Ebay-Kleianzeigen Paypal-Käuferschutz auch für eScooter nach eKFV, mit Strassenzulassung?

19 August 2021
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E-Scooter
Xiaomi S1
Hallo liebe Community,

ich habe über Ebay Kleinanzeigen 3 mal je einen einzelnen e.Scooter mit Zulassung für den Strassenverkehr gekauft (es sind alles gebrauchte Scooter, alles verschiedene und alle waren günstig). Darf also mit diesen mit Scooterkennzeichen von der Versicherung offiziell auf Radwege. Dies war mir sehr wichtig, da ich schon 2 Scooter ohne Freigabe innert der STVO habe...

Alle 3 Käufe habe ich per Paypal Waren und Dienstleistungen bezahlt, um im Falle der Fälle auch Käuferschutz zu haben. Ohne diesen hätte ich keinen Kauf mit Versand getätigt.
So mache ich das bei allen Dingen, die ich per Kleinanzeigen kaufe und nicht abholen kann. Ansonsten kaufe ich nicht, Überweisung ist mir zu unsicher...

Und diesen Käuferschutz brauche ich nun und zwar in allen Fällen:

1) Xiaomi Mi S1 ohne Strassenverkehrszulassung bekommen (kein Typenschild, keine eingravierte FIN, keine ,,Papiere,,=Unterlagen zur Betriebserlaubnis, Datenbestätigung). Ladegerät fehlt auch (das Ladegerät ist aber das kleinere Übel, die fehlende Zulassungsmöglichkeit des Scooters ist das Problem)

2) Ninebot E45D: wird einfach garnicht geliefert. Vermutlich gab es den Roller bei dem Besitzer garnicht: Foto geklaut nehm ich an... Der Verkäufer vertröstet mich immer weiter, es gäbe Probleme mit seinem Paypal-Account usw. Ich solle ihm meine Telefonnummer geben usw..

3) ein Cat Kickster S ist stark beschädigt (beide Reifen mehrfach bis zur Felge eingerissen) und fährt nur ca 8 kmh statt 20kmh - in der Beschreibung war lediglich von Getriebegeräuschen die Rede...
Typenschild und eingravierte FIN vorhanden - aber keine ,,Papiere,,=Unterlagen zur Betriebserlaubnis, Datenbestätigung.

Am schlimmsten ist Fall Nr. 2, da momentan mein Geld weg ist und ich gar nichts dafür bekommen habe.
Aber auch Fall 1 ist nicht akzeptabel für mich: ich brauche keinen weiteren ,,illegalen,, e.Scooter (davon habe ich schon 2).
(Fall 3 könnte ich zur Not verschmerzen.)


Ich habe bei Paypal als erstes zu dem Xiaomi einen Streitfall eröffnet und Käuferschutzantrag gestellt.
Zuvor hatte ich den Verkäufer auf seinen gravierenden Fehler in der Beschreibung aufmerksam gemacht.
Ich habe intensiv die Unterscheidungsmerkmale beider Xiaomi S1 Versionen (mit und ohne Zulassung für den dt. Strassenverkehr) ergoogelt und ihm die Sachlage dargelegt.
Leider zeigte er sich aber uneinsichtig (,,sie können den zulassen, habe ich auch gemacht bei Allianz,,).

Paypal habe ich ebenfalls in aller Ausführlichkeit den Fehler im Angebotstext beschrieben und welch gravierenden Unterschied dieser im Alltag bei der Nutzung des Scooters ausmacht.

Aus allen Wolken fiel ich dann, als Paypal noch taggleich den Fall schloss mit der Begründung:
,,Der Fall wurde geschlossen, da diese Transaktion nicht für den PayPal-Käuferschutz berechtigt ist.,,
-
,,Wir haben die Transaktion(en) überprüft und müssen Ihren Antrag auf Käuferschutz bzw. Ihre Anträge ablehnen. Diese Entscheidung wurde getroffen, da der Einkauf nicht unter den PayPal-Käuferschutz gemäß unserer Nutzungsbedingungen fällt.
Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen sollen, sind nicht vom Käuferschutz abgedeckt. Da es Ihre Absicht war, ein solches Fahrzeug zu kaufen, ist dies ausschlaggebend für die Fallentscheidung.
Bitte klären Sie auf dem Rechtsweg, ob Sie Anspruch auf eine Rückerstattung haben, oder ob eine Einzelbetriebserlaubnis für Ihren Roller möglich ist.
Es tut uns leid, dass es Probleme mit diesen Transaktionen gab.,,

(und auch auf Nachfrage im Chat nicht einlenkte:
-,,Fahrzeuge, die eine Zulassung benötigen sind nicht über den Käuferschutz abgedeckt. In so einem Fall hilft Ihnen zum Beispiel der Verbraucherschutz oder eine EU-Schlichtungsstelle. Vielen Dank, dass Sie sich an PayPal gewandt haben.,,
-,,Ich kann nicht für andere Fälle sprechen. Ihr Verkäufer XYZ hat eine Stellungnahme abgegeben und somit auf den Fall reagiert. Für uns ist die Sache erledigt, so leid es mir für Sie tut.,,)

Daraufhin habe ich ergoogelt, ob seitens Paypal schonmal für Pedelecs und (STVO.)e.Scooter Käuferschutz gewährt wurde. Und ich wurde fündig, bei mehreren unterschiedlichen Pedelecs, aber auch e.Scootern (z.B. Mytier).

Wie es scheint, stellt Paypal sich stur und will mir eben keinen Käuferschutz gewähren.
Kann mir hier bitte irgndwer helfen? Hat jemand anders !positive oder negative! Erfahrungen mit Käuferschutz bei Paypal bei einem Kauf eines e.Scooter mit Strassenverkehrszulassung?
Ich bin doch sicher nicht der einzige, der im guten Glauben an den Paypal Käuferschutz eine Ebay Kleinanzeige per Paypal zahlte und diesen dann auch in Anspruch nehmen musste?


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Wie seht ihr hier die Lage: müsste Paypal eigentlich Käuferschutz gewähren oder sind sie im Recht, dass sie dies ablehnen?


Paypal selber schreibt dazu:
,,Nicht unter den Schutz fallende Artikel und Transaktionen
Nicht für den PayPal-Käuferschutz berechtigt sind die folgenden Artikel oder Transaktionen:
Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Flugzeuge und Boote, sofern es sich nicht um leichte, tragbare Fahrzeuge für Freizeitzwecke wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards handelt,,

Ich habe auch zusätzlich mehrfach per Anruf über einen Zweitaccount solch einen !fiktiven! Fall (Käuferschutz für e.Scooter) bei Paypal angesprochen.
Die Mitarbeiter aber widersprachen sich gegenseitig und sagten auch, dass dies Einzelfallabhängig geprüft würde...

So sagten mir verschiedene Leute z.B. u.a.:
.dass für Pedelecs immer Käuferschutz gewährt wird
.dass für alle Fahrzeuge die verschickt werden Käuferschutz gewährt wird
.dass generell für alles Fahrbare mit Motor, wie auch Pedelecs und eScooter, kein Käuferschutz gilt
.dass für alles was für den Strassenverkehr ist, also zugelassen werden kann (oder muss?) kein Käuferschutz gilt
.dass Käuferschutz auch für verschickte Fahrzeuge gewährt wird, wenn der Verkäufer sich garnicht meldet (innerhalb von 10 Tagen) und Versand nicht nachweist (wenn er sich aber meldet, ist absolut egal was er sagt, da dann bei Fahrzeugen mit Motor kein Käuferschutz gilt)

Meine Verwirrung ist dadurch gerade maximal und meine Verärgerung über Paypal auch.

Ich habe im Forum leider keine genau gleich liegenden Fälle finden können, daher hier der neue Thread.

Ich stelle zeitgleich auch im Paypal-Forum eine Frage dsbzgl. ein.

Wenn einer mir einen Tip geben kann, ob ich sonst irgendwas sinnvolles tun kann, wär auch toll. Anzeige bei Polizei, aber ob dies irgend etwas bewirkt (vor allem mir persönlich hilft)?
Die Paypal-Tips: Verbraucherschutz oder eine EU-Schlichtungsstelle sowie Anwalt klingen für mich auch unsinnig.

(Zusatzinfo: des Weiteren habe ich noch einen per Abholung gekauft. Mit dem ist alles i.O. :-)
 
Hallo, herzlich willkommen im RP Forum :)

Ajj, ajj... da hast Du direkt ins Klo gegriffen und das 3 Mal hintereinander - das tut mir Leid für Dich.
Fahrzeuge, die am Straßenverkehr teilnehmen sollen, sind nicht vom Käuferschutz abgedeckt. Da es Ihre Absicht war, ein solches Fahrzeug zu kaufen, ist dies ausschlaggebend für die Fallentscheidung.
Wie seht ihr hier die Lage: müsste Paypal eigentlich Käuferschutz gewähren oder sind sie im Recht, dass sie dies ablehnen?
Wenn Sie Dir das so schreiben, würde ich die AGBs durchforsten bzw die exakt danach fragen. Dort kannst Du es nachlesen. Ich hatte auch schon ein paar Sachen, die ich über den Käuferschutz reklamieren musste und das war bei allen nicht immer so einfach. Es ist klar, das die sich erstmal quer stellen und kein Geld erstatten wollen. Du musst jetzt dagegen halten und entweder einen Anwalt beatragen oder eine Schlichtstelle oder mit dem Verkäufer noch mal schreiben und die Polizei erwähnen. Zur Not auch eine Anzeige erstellen! Würde ich bei dem Fall ohne gelieferten Roller eh machen. Die Polizei kann bei Kleinanzeigen über die IP und Email Registrierung viel mehr herausfinden.

Ich würde zu einem Anwalt gehen, rechne mit ca 100-120€. Manche beraten beim ersten Mal sogar kostenlos, kannst bei mehreren anfragen.
Wenn Du nicht so viel Geld hast und nicht al zu viel verdienst, kannst Du beim Amtsgericht einen Beratungsschein beantragen, dann kostet Dich der Anwalt dann max nur 15€. Sollte der Fall sogar vor Gericht kommen, stehen Dir dann noch Prozesskostenbeihilfe zu, wenn Du nicht zu viel verdienst.

 
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Reaktionen: Dr.One
Ne Menge Text für eine, aus meiner Sicht klare Sache.


Punkt 3.2 Pkt. 3

Egal was du nun angegeben hast, ich tippe mal "Artikel weicht von Beschreibung ab", Paypal wird sich darauf berufen und es ist ihr Recht. Egal wie du oder wir das sehen.

Nun bleiben dir zwei Wege:

1. Anzeige wegen Betrug die aufgrund der geringen Werte zu 99,9% eingestellt wird.
2. Zivilklage - Eigene Kosten und 1 - 2 Jahre mit viel Aufwand.

Dazu stelle ich die These auf, Paypal bezieht dein Kontoverhalten und dein internes Scoring ebenfalls mit ein, die sind ja nicht blöd und bei guten Kunden ist man evtl. etwas kulanter als bei weniger guten Kunden. Aber das ist nur eine These.


Aus deinem ganzen Text lese ich aber, du hast dich mit den Angeboten nicht wirklich auseinandergesetzt sondern dich einzig und allein auf den Käuferschutz verlassen. Das sind ja nunmal alles Dinge die man vorher anhand der Fotos der Roller oder auch der Unterlagen hätte abklären können (Gut, bei dem Roller der garnicht erst ankam wohl weniger).

Also Entweder gehste gegen die Typen vor oder gegen Paypal, beides wird dich Geld und Zeit kosten. Würde ich mir sparen, als Lehrgeld verbuchen und grundsätzlich an meiner Sicht und Verfahren bei Onlineangeboten arbeiten. Die Bewertungen bei Ebay KA lassen schon große Rückschlüsse auf das Verhalten der Verkäufer zu und letzten Endes kann man sich auch immer noch einen Verkäufer suchen bei dem man einfach persönlich erscheint.
 
Punkt 3.2 Pkt. 3

Egal was du nun angegeben hast, ich tippe mal "Artikel weicht von Beschreibung ab", Paypal wird sich darauf berufen und es ist ihr Recht. Egal wie du oder wir das sehen
Hallo

Tracy711 Tracy711 und vielen Dank für deinen Beitrag.​

Siehst du es als sicher an, dass mit:​

,,Nicht unter den Schutz fallende Artikel und Transaktionen
Nicht für den PayPal-Käuferschutz berechtigt sind die folgenden Artikel oder Transaktionen:
Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Flugzeuge und Boote, sofern es sich nicht um leichte, tragbare Fahrzeuge für Freizeitzwecke wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards handelt,,

...e.Scooter zweifelsohne nicht als ,,leichte, tragbare Fahrzeuge für Freizeitzwecke (wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards),, gesehen werden und damit für sie kein Käuferschutz gilt?
Wie gesagt gab es ja schon etliche Fälle wo Käufer eines MyTier über Paypal eben doch Käuferschutz bekommen haben...
Das ist (ansich derzeit meine einzige) Hoffnung.

Anwalt, Polizei etc klar geht alles, aber wie einige und auch du ja schreiben insgesamt gesehen wohl perspektivisch nicht aussichtsreich.

@all:
Hat jemand anders !positive oder negative! Erfahrungen mit Käuferschutz bei Paypal bei einem Kauf eines e.Scooter mit Strassenverkehrszulassung?
 
Nicht für den PayPal-Käuferschutz berechtigt sind die folgenden Artikel oder Transaktionen:
Fahrzeuge, insbesondere Kraftfahrzeuge, Motorräder, Wohnmobile, Flugzeuge und Boote, sofern es sich nicht um leichte, tragbare Fahrzeuge für Freizeitzwecke wie beispielsweise Fahrräder oder Hoverboards handelt,,
Ein E-Scooter mit ABE ist doch per Gesetzt ein Kraftfahrzeug.

Jetzt kommt aber dein 1. Fall, da ist es ja kein Kraftfahrzeug sondern eher ein tragbares Fahrzeug für Freizeitzwecke.

Jetzt kommt das Interessante, du machst aber genau deswegen ein Fall auf :LOL:

Bei Fall 2 und 3 sehe ich wenig Chancen, es ist nicht abgedeckt. Da sichert sich PayPal schon gut ab.
 
Naja, Hoffnung? Worauf denn?

Du wirst ja wenn nur rechtlich vorgehen können und das kostet dich erstmal.

Was möchtest du also hören?
 
Bei Fall 2 und 3 sehe ich wenig Chancen, es ist nicht abgedeckt. Da sichert sich PayPal schon gut ab.
Bei Fall 2 kam doch nichtmal was an, wenn das nicht abgedeckt sein sollte von Käuferschutz was dann?
Ist doch lupenreiner Scam.
Bei den anderen Sachen kann ich mir bei Gebrauchtware vorstellen das sich Paypal da bei Privatauktionen querstellt leider, wenn explicit "mit deutscher Strassenzulassung" dabeistand ist es ansich schon Irreführung, müsstest dann aber wie schon gesagt Verkäufer zivilrechtlich verklagen und meist ist da dann gar nix zu holen, so das du auf den Kosten sitzen bleibst.
Ich würde dir aber auf jeden fall dazu raten nochmal Widerspruch einzulegen, dann wird das nochmal von einem anderen Paypal Mitarbeiter geprüft hatte es selber schon das mir dann doch recht gegeben worden ist oder ich zumindest ein teil der Kosten erstattet bekommen habe.
 
Ein E-Scooter mit ABE ist doch per Gesetzt ein Kraftfahrzeug.

Jetzt kommt aber dein 1. Fall, da ist es ja kein Kraftfahrzeug sondern eher ein tragbares Fahrzeug für Freizeitzwecke.

Jetzt kommt das Interessante, du machst aber genau deswegen ein Fall auf :LOL:

Bei Fall 2 und 3 sehe ich wenig Chancen, es ist nicht abgedeckt. Da sichert sich PayPal schon gut ab.
...das war mir vorher nicht bewusst. Und da Pedelecs als Fahrrad gelten, passt auch, dass PP da Käuferschutz bietet (und da eBikes ebenso Kraftfahrzeuge sind wird es da widerum auch keinen Käuferschutz geben)
Die Frage die bleibt ist, warum PP bei anderen eScootern schon Käuferschutz akzeptiert hat, MyTier usw. Daher mein Hoffnungsschimmer, dass PP irgendwie doch noch einlenkt...

Eventuell meldet sich ja noch ein anderer Betroffener, der beim eScooterkauf über Ebay Kleinanzeigen mit PP Käuferschutz gerechnet hat und ihn dann auch bekommen hat oder eben nicht.
Wenn es viele weitere gibt, denen bei einem e.Scooter der Käuferschutz versagt wurde, bin ich ja auch insofern zufrieden (nur sowas habe ich bisher noch nirgends gelesen - das Gegenteil: Käuferschutz auch bei zugelassenen eScootern aber eben mehrfach)
Post automatically merged:

Bei Fall 2 kam doch nichtmal was an, wenn das nicht abgedeckt sein sollte von Käuferschutz was dann?
Ist doch lupenreiner Scam.

Bei den anderen Sachen kann ich mir bei Gebrauchtware vorstellen das sich Paypal da bei Privatauktionen querstellt leider, wenn explicit "mit deutscher Strassenzulassung" dabeistand ist es ansich schon Irreführung, müsstest dann aber wie schon gesagt Verkäufer zivilrechtlich verklagen und meist ist da dann gar nix zu holen, so das du auf den Kosten sitzen bleibst.
Ich würde dir aber auf jeden fall dazu raten nochmal Widerspruch einzulegen, dann wird das nochmal von einem anderen Paypal Mitarbeiter geprüft hatte es selber schon das mir dann doch recht gegeben worden ist oder ich zumindest ein teil der Kosten erstattet bekommen habe.
...Aussage der PP-Hotline dazu:
Käuferschutz (bzgl Nichtlieferung) wird auch für (z.B. per DHL) verschickte Fahrzeuge gewährt, wenn der Verkäufer sich garnicht meldet (innerhalb von 10 Tagen) und den Versand nicht nachweist.
Und jetzt kommts: wenn er sich aber meldet -und dabei ist absolut egal was er eigentlich sagt- gibet es keinen Käuferschutz mehr ...da dann bei Fahrzeugen mit Motor kein Käuferschutz gelte.

Wie gesagt, deren Aussagen verwirren mich mehr, als sie nutzen, daher frage ich hier nach Erfahrungenen Anderer.
 
D domihalle Eine andere frage, du hast ja mit der option Waren und Dienstleistungen bezahlt.

Aber alle 3 Verkäufer waren Privat oder? Sagt da Paypal nichts?


Versuchen sollte man es immer, good luck
Man sollte als Kaeufer bei Ebay Kleinanzeigen, wenn mit Versand statt Barzahlung bei Abholung, immer nur so bezahlen. Genau genommen ist bei E KA Kaeufen Bezahlen per Paypal Freunde sogar seifens Paypal selber untersagt...
 
Mit solch einem Typen habe ich erst bei ebay Kleinanzeigen geschrieben. Er verkauft einen Mi Scooter (M365) mit Straßenzulassung! und Versicherungskennzeichen!!!
Habe ihn darauf hingewiesen, dass es Betrug ist. Als Antwort bekam ich, daß ich ihn in Ruhe lassen soll. 🤔
Das erste Bild, hat er sehr wahrscheinlich bei Kleinanzeigen geklaut, die restlichen Bilder sind die orginalen.
Hier der Link
 
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