Für das Ausstellen einer (Ersatz)Datenbestätigung ist immer jener Inverkehrbringer (diesfalls also CityBlitz) zuständig, der die ABE beantragt und den diesbezüglichen Bescheid erhalten hat. Sollte der E-Scooter jedoch keine VIN am Chassis haben, kannst Du Dir das Anschreiben des Inverkehrbringers ersparen. Bei manchen Versicherungen ist die Vorlage der Datenbestätigung nicht erforderlich; da reicht die VIN zur Anmeldung. Dennoch sollte man über die Datenbestätigung verfügen, weil man die auf Aufforderung vorlegen muss. Warum man ein Fahrzeug mit fehlenden Papieren überhaupt erwirbt, muss man ohnedies nicht verstehen.
P 102 / CityBlitz Tiger (CB081SZ) / CityBlitz GmbH, mehr oder minder baugleich mit dem P205 / ES500 / Okai bzw. dem SXT Tito