Ihr habt Recht gehabt. Thema Honeycomb.

Nicht ernsthaft oder? 😆
mittlerweile ist die lage transparenter geworden. ohne den paragraphen zu zitieren heißt es sinngemäß, dass reparaturen derartzu erfolgen sind, dass die in der ABE dokumentierten und gesetzlichen Spezifikationen einzuhalten sind.

Reifen bei Motorrädern müssen mittlerweile abgenommen/eingetragen werden. beim scooter ists egal. in der abe steht beim pro2 nur drin, dass ein 8,5" drauf sein muss. die breite des reifens ist das z.b. dann automatisch egal, weil nur 8,5" spezifiziert sind.
Bei der bremse muss z.b. die verzögerung den gesetzlichen anforderungen entsprechen.
Beim akku sollte es reichen, dass er im gehäuse verbaut ist.
Bei elektronik sollte es reichen nachzuweisen, dass er nicht manipuliert ist, bedeutet 20 km/h auf einem prüfstand/test.
blinker sind nachrüstbar, solange sie eine gewisse Mindesthöhe über dem boden haben.
etc., etc.
 
Ohne Dich angreifen zu wollen, nur ganz allgemein zur Richtigstellung:

Klingt super, nur sinngemäß zuviel sollte, müsste, könnte.... Ohne entsprechenden Gesetzestext nur Hörensagen.

PS: die ABE vom Pro2, die du hier anführst, hast weder du noch jemand anderes hier gesehen, geschweige denn kennt die genauen notwendigen technischen Spezifikationen.

Was man kennt, ist die mitgelieferte Datenbestätigung, die aber nuchts mit der eigentlichen ABE und den zugrunde liegenden technischen Gutachten/Anforderungen zu tun hat.
 
Mehr kennt wohl die kontrollierende Polizei auch nicht.
Ist ja auch alles graue Theorie. Keinem wird der Scooter bei ner normalen Kontrolle eingezogen, weil er ne falsche Klingel oder 10" statt 8,5" drauf hat oder Xtech-Bremse.
Wenn denen was auffällt wie z.b. Federung, muss man halt, wenn man Pech hat, zurückbauen und nochmal vorführen.

Spannend wirds lediglich, wenn es zu einem Unfall kam und ein Gutachter eingeschaltet wird- so ein Fall ist bisher afaik aber nicht bekannt.