Ist E-Scooter fahren mit Rucksackmotor in D legal?

18 Juni 2023
17
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Kerpen
E-Scooter
Mi 4 Ultra | MAX G2
Ich habe eine Frage. Und zwar ob es erlaubt ist in Deutschland einen regulär zugelassenen und nicht getunten E-Scooter mit einen (elektrischen) Rucksackmotor (aus der Gleitschirmfliegerei) zu verwenden? So gesehen ist das ja kein Tuning oder Eingriff am E-Scooter...
 
In Verbindung mit einem Fahrrad zumindest nicht erlaubt. Hierzu habe ich folgenden Fall und Urteil gefunden:

Für den Escooter müsstest du evtl. den Präzedenzfall schaffen. Da wurde ich auf Anhieb nicht fündig 😉
 
So in etwa wie Scoopdaf Scoopdaf würd ich es auch sehn - auf den Rücken schnallen, ja. Im öffentlichen Verkehr, ja wenn alle Maße eingehalten werden. Am Scooter, eher nein weil er dann ja schneller als 20km/h fährt.
Aber es wird in DE doch sicher auch wesentlich qualifiziertere Stellen als dieses Forum geben, die da verbindlicher Auskunft drüber geben können? :)
 
In Verbindung mit einem Fahrrad zumindest nicht erlaubt. Hierzu habe ich folgenden Fall und Urteil gefunden:

Für den Escooter müsstest du evtl. den Präzedenzfall schaffen. Da wurde ich auf Anhieb nicht fündig 😉


Da steht u.a.: "Zum Führen des durch den Gleitschirmpropellermotor angetriebenen Fahrzeugs war mit Rücksicht darauf, dass dessen erreichbare Fahrgeschwindigkeit über 25 km/h liegt, der Hubraum des Motors über 125 ccm und die Leistung über 11 kW beträgt, nach dem zur Tatzeit geltenden Recht gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 StVZO eine Fahrerlaubnis der Klasse 1 a oder 1 erforderlich. Zudem ist der Halter eines Kraftfahrzeuges bei Verwendung auf öffentlichen Wegen oder Plätzen nach §§ 1, 2 des Pflichtversicherungsgesetzes verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen."

Also, einen Motorrad-Führerschein besitze ich und der Scooter ist ja haftpflichtversichert Damit wäre dies also legal?
 
  • Hilfreich!
Reaktionen: Gerhard
Wir haben hier - soweit ich weiß - keinen Anwalt im Forum. Oder zumindest hat sich noch niemand als solcher zu erkennen gegeben.

Deshalb darf hierauf verwiesen werden - keine Rechtsberatung - somit wird dir niemand sagen "Ja, ist legal" - ausser er ist Anwalt.

Btw. ins richtige Forum verschoben.
 
Da braucht man keinen Anwalt, sondern eben nur den Hausverstand! Das Fahrzeug darf, gleich von wem und wodurch angetrieben, nicht schneller als gesetzlich für seine Klasse erlaubt unterwegs sein! Over and out!

Dazu kommt noch die Sache mit dem Propeller und allem anderen (schließlich hast Du nur zwei Hände die Du schon für die Lenkung und Bremsung usw. des E-Scooters benötigst; woher also willst Du eine weitere Hand für die Regelung des Rucksackmotors nehmen?), die dessen Nutzung im Straßenverkehr ohnedies ausschließen!

Mal abgesehen davon, dass schon die bloße Idee eh nur leicht bescheuert ist! Schließlich haben wir weder den ersten April noch den 11.11.!
 
Ausgehend von dem von HansPeter203 HansPeter203 verlinkten Urteil dürfte es sich nicht um eine Straftat handeln wenn man den passenden Führerschein besitzt. Die Betriebserlaubnis erlischt natürlich, und auffallen wird man mit so einem Teil wie ein rosa Elefant. Btw, die Gutachterkosten dürften ein vielfaches der möglichen Strafe sein. :D