Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden. Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen alternativen Browser verwenden.
Worauf willst Du mit Deiner Überlegung hinaus? Offenbar ist eine Geschwindigkeitsanzeige kein Muss; ist es ja bei den Fahrrädern auch nicht, und für eine angepasste Fahrweise ja auch nicht erforderlich, weil sich eine solche grundsätzlich an den tatsächlichen Gegebenheiten zu orientieren hat.
Und wie genau wirkt sich dieses wenn auf die ABE aus?
Kann ich den originalen dann einfach abmontieren und durch einen anderen ersetzen?
Meiner ist z.b aussen am Lenker mit Ben Stecker verbunden.. den könnte ich da einfach abstecken und das Kabel in die Lenkerstange drücken, ohne den Scooter selbst öffnen zu müssen.. oder auch weglassen?
aber ihr legt jetzt abe´s und zulassungen euch jetzt nicht so aus wie ihr die gerade so interprätiert oder ?
der hersteller gibt einen scooter ab zum prüfen und zum zulassen. alles was zu diesem zulassungsverfahren angebaut ist ist dann fester bestandteil des scooters. so wie das hinzüfügen von zulassungsnötigen bauteilen die zulassung zum erlöschen bringt so führt ein weglassen genauso zum erlöschen. der scooter hat eine zulassung eben nur mit allen anbauteilen zum zeitpunkt der zulassung. wird etwas weggelassen erlischt sofort die zulassung. ist doch ganz einfach oder ?
das ist aber auch nur bedingt richtig.
Beispiel: Ein Auto mit zB 5 Sitzplätzen zugelassen. Wenn ich jetzt die Rückbank ausbaue, dann darf ich natürlich nicht mehr mit 5 Personen fahren, ABER die ABE oder Zulassung erlischt davon nicht und ich kann weiter mit 1-2 Personen (Fahrer/Beifahrer) fahren.
Wenn der Tacho nicht vorgeschrieben ist und nicht explizit in der ABE steht, dann kann der mMn auch abgebaut werden.
Erst mal ist ein E-Scooter nach der eKFV kein KFZ und daher nur bedingt vergleichbar. Und ich bin mir sehr sicher, dass alle wesentlichen Bestandteile des jeweiligen E-Scooters in der ABE festgehalten sind; und sei es "nur" durch Fotos. Daher wird wohl jeder mit etwas Grips die Finger von diesbezüglichen Veränderungen lassen.
Wer jedoch dennoch nicht von seinem Vorhaben ablassen möchte tut gut daran vorab eine qualifizierte Rechtsmeinung einholen, so er auf deren nachträgliche Zustellung durch die Vollzugsorgane keinen Wert legt. In beiden Fällen werden allerdings wohl durchaus nennenswerte Kosten entstehen.
an dieser stelle würd ich dann nur die überraschten ohne versicherung einwerfen weil sie wussten ja nichts von einer versicherung, naja und wer nichts von einer versicherung weiss kann ja auch nicht zur verantwortung gezogen werden oder ? klingt ja logisch, wer nichts weiss ist auch nicht schuldig.
naja und wenn dann nichts von einem tacho in einer abe speziell steht dann schlußfolgert man ja wenn sie einen haben wollten hätten sie den auch erwähnen müssen
Unsere Webseite verwendet nur technisch notwendige Cookies. Diese helfen dabei, Inhalte anzupassen und deine Anmeldung nach dem Login zu speichern. Durch die weitere Nutzung unserer Webseite erklärst du dich damit einverstanden.