Da Du ja immer noch den (t)ollen Xiaomi M365 als E-Scooter in Deinem Profil eingetragen hast, verweise ich jetzt mal den entsprechenden dortigen Thread für den Einbau eines Zusatzakkus:
rollerplausch.com
Dort wird mehr als ausführlich beschrieben was wie und warum zu tun ist und worauf geachtet werden muss. All das ändert sich auch nicht, wenn es um ein anderes Modell ginge. Und es ist natürlich auch vollkommen Banane, welches Ladegerät genutzt wird, denn ist dieses zu "schwach", dauert ja nur der Ladevorgang länger.
Und über Deine "halbherzige" / "naive" Skizze wollen wir ebenso wenig reden wie über den Murks punkto "Montage" des zusätzlichen Akkus. Das ist vollkommen "irre", und dann auch noch für jeden Mitbürger, also auch die Rennleitung, ohne jegliche Fachkenntnis sofort erkennbar; noch "besser" geht's eigentlich nicht! Für mich ist das ganz kurz vor grob fahrlässiger bis vorsätzlicher Gefährdung des Gemeinwohls! Und darum kümmert sich dann im Fall des Falles der Staatsanwalt! Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, keine mehr oder folgenlose Übertretung irgendwelche Vorschriften der eKFV, StVO, des KFGs oder ähnliches, sondern ein im Strafgesetzbuch angeführtes Delikt!
RP ✔️ - Zusatzakku verbauen 🔋 ( Xiaomi M365, PRO, 1S, PRO2 ) Y-Methode & Lötvariante
📌 Dieser Guide ist für den M365 Classic bzw. Pro, Essential, 1S, Pro 2, Mi Scooter 3 Einen Guide für den Ninebot G30/D gibt es hier. Vorwort Bevor mit dem Rollertuning begonnen wird, bitte diese Firmware-Infos in Ruhe lesen und den Haftungsausschluss der Nutzungsbedingungen - Pkt.8 beachten...

Und über Deine "halbherzige" / "naive" Skizze wollen wir ebenso wenig reden wie über den Murks punkto "Montage" des zusätzlichen Akkus. Das ist vollkommen "irre", und dann auch noch für jeden Mitbürger, also auch die Rennleitung, ohne jegliche Fachkenntnis sofort erkennbar; noch "besser" geht's eigentlich nicht! Für mich ist das ganz kurz vor grob fahrlässiger bis vorsätzlicher Gefährdung des Gemeinwohls! Und darum kümmert sich dann im Fall des Falles der Staatsanwalt! Das ist keine Ordnungswidrigkeit mehr, keine mehr oder folgenlose Übertretung irgendwelche Vorschriften der eKFV, StVO, des KFGs oder ähnliches, sondern ein im Strafgesetzbuch angeführtes Delikt!