Nicht einfach zu finden (Paywall) Hack:
Die eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) verweist für E-Scooter primär auf die Norm DIN EN 17128 (für persönliche leichte Elektrofahrzeuge). Da diese jedoch im Bereich des Akku-Manipulationsschutzes Lücken aufwies, hat der Gesetzgeber die strengeren Anforderungen der E-Bike-Norm (DIN EN 15194) als verbindliche Prüfgrundlage übernommen.
Was bedeutet das konkret für einen E-Scooter?
Um in Deutschland eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu erhalten, muss das Antriebs- und Akkusediment des E-Scooters folgende Barrieren gegen illegales Tuning vorweisen:
Unterbindung von "Software-Flashing": Die Motorsteuerung (Controller) muss so geschützt sein, dass die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht einfach durch das Aufspielen einer modifizierten Firmware (Custom-ROM) oder über Bluetooth-Apps (z. B. "Region-Wechsel") dauerhaft angehoben werden kann.
Abriegelung bei Überspannung / Überbrückung: Die Steuerung muss erkennen, wenn versucht wird, durch Zusatzakkus oder Shunt-Modifikationen (Überbrücken von Widerständen auf der Platine) mehr Leistung (über den Maximalwerten der Nenndauerleistung von 500W) an den Motor abzugeben.
Manipulationssicheres Batteriemanagementsystem (BMS): Das BMS überwacht Stromstärken und Zellspannungen. Es muss so konzipiert sein, dass unbefugte Eingriffe in die Zellarchitektur – beispielsweise um Strombegrenzer auszuhebeln – das System in einen dauerhaften Fehlermodus versetzen (Sperrung des Akkus).
Wer muss handeln?
Hersteller & Importeure: Sie müssen für die Erteilung oder Aufrechterhaltung der ABE beim KBA über ein akkreditiertes Prüflabor (wie den TÜV oder SGS) nachweisen, dass die Anti-Tuning-Schutzmechanismen der Software und des Akkus der Fassung von März 2024 entsprechen.
Endnutzer: Wer manipulierte Software nutzt oder Tuning-Chips verbaut, verliert sofort die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz. Das Fahren im öffentlichen Raum wird dann als Straftat gewertet (Fahren ohne Pflichtversicherung).
Die eKFV (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung) verweist für E-Scooter primär auf die Norm DIN EN 17128 (für persönliche leichte Elektrofahrzeuge). Da diese jedoch im Bereich des Akku-Manipulationsschutzes Lücken aufwies, hat der Gesetzgeber die strengeren Anforderungen der E-Bike-Norm (DIN EN 15194) als verbindliche Prüfgrundlage übernommen.
Was bedeutet das konkret für einen E-Scooter?
Um in Deutschland eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) zu erhalten, muss das Antriebs- und Akkusediment des E-Scooters folgende Barrieren gegen illegales Tuning vorweisen:
Unterbindung von "Software-Flashing": Die Motorsteuerung (Controller) muss so geschützt sein, dass die gesetzliche Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h nicht einfach durch das Aufspielen einer modifizierten Firmware (Custom-ROM) oder über Bluetooth-Apps (z. B. "Region-Wechsel") dauerhaft angehoben werden kann.
Abriegelung bei Überspannung / Überbrückung: Die Steuerung muss erkennen, wenn versucht wird, durch Zusatzakkus oder Shunt-Modifikationen (Überbrücken von Widerständen auf der Platine) mehr Leistung (über den Maximalwerten der Nenndauerleistung von 500W) an den Motor abzugeben.
Manipulationssicheres Batteriemanagementsystem (BMS): Das BMS überwacht Stromstärken und Zellspannungen. Es muss so konzipiert sein, dass unbefugte Eingriffe in die Zellarchitektur – beispielsweise um Strombegrenzer auszuhebeln – das System in einen dauerhaften Fehlermodus versetzen (Sperrung des Akkus).
Wer muss handeln?
Hersteller & Importeure: Sie müssen für die Erteilung oder Aufrechterhaltung der ABE beim KBA über ein akkreditiertes Prüflabor (wie den TÜV oder SGS) nachweisen, dass die Anti-Tuning-Schutzmechanismen der Software und des Akkus der Fassung von März 2024 entsprechen.
Endnutzer: Wer manipulierte Software nutzt oder Tuning-Chips verbaut, verliert sofort die Betriebserlaubnis und den Versicherungsschutz. Das Fahren im öffentlichen Raum wird dann als Straftat gewertet (Fahren ohne Pflichtversicherung).