Ja, wie gesagt. Ich hatte mir das bereits gedacht. Aber die Welt ist leider immer etwas schneller als wir Juristen. Und ohne jetzt zu sehr ins Detail zu gehen, aber wir haben in Deutschland ein abstraktes kodifiziertes Recht und nicht wie in den USA ein sog. "case law". D.h. im Gesetz wird eine Vielzahl von Fällen abstrakt geregelt. Der Einzelfall muss durch Gerichte weiter erörtert werden. Die StVZO ist nun mal etwas älter als die Thematik E-Scooter. Also müssen Richterinnen und Richter darüber entscheiden, wann da wie was erlischt.du bist jurist und dann stellst du diese frage ?
da brauch ich nicht einmal als nicht jurist irgendwo nachschauen und oder googlen, dass ergibt sich alleine schon aus rein logischem sachverstand.
ein fahrzeug ist so wie es ist, bzw. wird so wie es ist zugelassen, nehme ich änderungen vor und diese änderungen haben keine zulassung für dieses fahrzeug in irgend einer amtlichen form und betreffen die fahrsicherheit des fahrzeugs, dann ist sie illegal und bringt die zulassung des fahrzeugs zum erlöschen.
also das weiss ich seit ich 18 binund das ist jetzt jahrzehnte her...
Es ist so, dass es sehr, sehr, sehr viele Gesetze in Deutschland gibt. Ich kann mich nicht mit allem auskennen. Ein Gärtner kennt auch nicht alle Pflanzen der Welt ins Detail. Es hätte ja auch sein können, dass die Firmware eines E-Scooters nicht zur ABE gehört und solange man nicht die zulässigen Parameter ändert, d.h. bei 20 km/h bleibt, kein Tempomat und was weiß ich noch, dass das für die Versicherungen klar geht. Das habe ich von Anfang an auch selbst in Zweifel gezogen, aber es hätte ja eine gewisse Restwahrscheinlichkeit bestehen können. Und da ich persönlich damit noch nie in Berührung gekommen bin, habe ich nach anderweitigen Erfahrungen gefragt.also verstehst meine verwunderung,wenn ich lese wenn einer sagt er sei jurist. da verstehe ich noch nicht einmal die frage in einem forum, denn selbst wenn du nur wirtschaftsjurist bist, es hätte sekunden gedauert zu wissen wie die gesetzeslage ist. vor allem wenn ich jurist bin, was möchte ich dann ? dann möchte ich keine schwammigen aussagen eines forumsjusers sondern dann will ich es genau wissen was sache ist und kümmere mich selber um korrekte aussagen zu dem thema.
Nichts modifizieren, Punkt. Mehr muss man nicht wissen.Die ABE ist den Nutzern gar nicht zugänglich, wie sollen sie sich dann danach richten?
Genau, oder schaiss auf die ABE und trage dann die möglichen Konsequenzen.Nichts modifizieren, Punkt. Mehr muss man nicht wissen.
am besten ist finde ich zwei Roller zu besitzen. Einen ABE für den Innenstadtverkehr einen ohne für LandstraßenGenau, oder schaiss auf die ABE und trage dann die möglichen Konsequenzen.
gerade dein Zitat sagt ja, dass sie eben schon erlischt.Die ABE erlischt im Tuning-Fall doch gar nicht?
Ich zitiere der Einfachheit halber mal Wikipedia:
Die ABE kann nach Ablauf einer festgesetzten Frist erlöschen, z. B. bei Widerruf durch das Kraftfahrt-Bundesamt oder wenn der genehmigte Typ den Vorschriften nicht mehr entspricht.
Die aufgrund der ABE für das einzelne Fahrzeug erteilte Betriebserlaubnis bleibt grundsätzlich erhalten, es sei denn, es werden Veränderungen am Fahrzeug (zum Beispiel: Verkürzen der Federn, nicht genehmigte Auspuffanlage usw.) vorgenommen.
In diesem Fall erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges (Näheres dazu siehe § 19 Absatz 2 StVZO).