nachdem ich neulich von einem mitarbeiter der öbb (im waldviertel) auf folgenden "kaszettel" hingewiesen wurde:
der mir dann in vollem ernst mitgeteilt hat, dass somit der transport von escootern zukünftig komplett verboten sein wird, die öbb mitarbeiter allerdings vorerst dazu angehalten wurden, nur darauf "hinzuweisen", hab ich jetzt doch mal nachgelesen...
die neuigkeiten (der kaszettel) kamen angeblich mitte juni, zufällig genau in dem zeitraum, als tatsächlich die öbb beförderungsbedingungen aktualisiert wurden.
in diesen findet sich im moment tatsächlich folgender absatz:
A.4.2.1.2.Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen. Ihr Fahrrad kann auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt. Ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge nehmen wir nicht mit. Zusammengeklappte Roller gehören nicht zu den Fahrrädern, auch solche mit elektrischem Antrieb. Die Maße dieser Roller müssen dem Punkt A.4.1.1.1. entsprechen. In Zügen gemäß A.4.2.1.7. und A.A.4.2.1.11. können Sie auch Fahrradanhänger mitnehmen. Bitte nehmen Sie Ihr Gepäck vom Fahrrad ab. Eine Person kann zusätzlich zu ihrem Fahrrad auch einen Fahrradanhänger mitnehmen, für den Sie eine weitere Fahrkarte und Reservierung für Fahrräder kaufen.
gewissermaßen ein widerspruch in sich, da allerdings anderswo noch einige male escooter erwähnt & genauer eingestuft werden, hat mit dem kaszettel wohl ein fleissiger öbbler ein paar cherrys gepickt...
hier genaueres zur escooter mitnahme:
A.4.1.1.1.In unseren Zügen und Bussen können Sie Gepäckstücke kostenlos mitnehmen, sofern diese in den Gepäckablagen über bzw. unter Ihrem Platz oder in den zur Mitnahme von Handgepäck vorgesehenen Bereichen verstaut werden. Die Gepäckstücke dürfen eine maximale Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten.
A.4.1.1.2.Folgende Gepäckstücke nehmen Sie auch bei Überschreitung der in Punkt A.4.1.1.1. genannten Abmessungen kostenfrei mit:
nur für den fall, dass mal wer ins diskutieren mit einem von den kirschenfreunden kommt...
der mir dann in vollem ernst mitgeteilt hat, dass somit der transport von escootern zukünftig komplett verboten sein wird, die öbb mitarbeiter allerdings vorerst dazu angehalten wurden, nur darauf "hinzuweisen", hab ich jetzt doch mal nachgelesen...
die neuigkeiten (der kaszettel) kamen angeblich mitte juni, zufällig genau in dem zeitraum, als tatsächlich die öbb beförderungsbedingungen aktualisiert wurden.
in diesen findet sich im moment tatsächlich folgender absatz:
A.4.2.1.2.Sie können pro Person ein Fahrrad mitnehmen. Ihr Fahrrad kann auch einen elektrischen Hilfsantrieb haben, wenn die Bauartgeschwindigkeit maximal 25 km/h beträgt. Ausschließlich elektrisch angetriebene Fahrzeuge nehmen wir nicht mit. Zusammengeklappte Roller gehören nicht zu den Fahrrädern, auch solche mit elektrischem Antrieb. Die Maße dieser Roller müssen dem Punkt A.4.1.1.1. entsprechen. In Zügen gemäß A.4.2.1.7. und A.A.4.2.1.11. können Sie auch Fahrradanhänger mitnehmen. Bitte nehmen Sie Ihr Gepäck vom Fahrrad ab. Eine Person kann zusätzlich zu ihrem Fahrrad auch einen Fahrradanhänger mitnehmen, für den Sie eine weitere Fahrkarte und Reservierung für Fahrräder kaufen.
gewissermaßen ein widerspruch in sich, da allerdings anderswo noch einige male escooter erwähnt & genauer eingestuft werden, hat mit dem kaszettel wohl ein fleissiger öbbler ein paar cherrys gepickt...
hier genaueres zur escooter mitnahme:
A.4.1.1.1.In unseren Zügen und Bussen können Sie Gepäckstücke kostenlos mitnehmen, sofern diese in den Gepäckablagen über bzw. unter Ihrem Platz oder in den zur Mitnahme von Handgepäck vorgesehenen Bereichen verstaut werden. Die Gepäckstücke dürfen eine maximale Abmessung 90 cm x 60 cm x 40 cm nicht überschreiten.
A.4.1.1.2.Folgende Gepäckstücke nehmen Sie auch bei Überschreitung der in Punkt A.4.1.1.1. genannten Abmessungen kostenfrei mit:
- Skier & Snowboard
- Ski- bzw. Wanderstöcke
- Blas-, Streich- bzw. Zupfinstrumente
- Rollstuhl
- Kinderwagen
- zusammengelegte Falträder
- Scooter und e-Scooter
- Zusammengelegte Falträder und Scooter mit einer maximalen Abmessung von 90 cm x 60 cm x 40 cm befördern wir in allen unseren Zügen kostenfrei.
- Zusammenlegte Falträder und Scooter mit einer maximalen Abmessung von 110 cm x 80 cm x 40 cm befördern wir in den Mehrzwecksabteilen der Nahverkehrszüge sowie in den gekennzeichneten Gepäckregalen der ÖBB-Fernverkehrszüge mit den Zuggattungen Railjet und Railjet Express kostenfrei.
- Zusammengefaltete Falträder und Scooter mit größerem Ausmaß gelten als Fahrrad gemäß A.4.2..
- Bitte legen Sie Ihr Faltrad oder Ihren Scooter bereits vor dem Zustieg zum Zug zusammen.
- Ein Verstauen oberhalb der Sitzplätze ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich.
nur für den fall, dass mal wer ins diskutieren mit einem von den kirschenfreunden kommt...