und setzt einen "willigen" Prüfingenieur voraus.
das willig würde ich eher durch kriminellen ersetzen, es ist so, wie weiter oben schon erwähnt es muss als grundvorraussetzung ein teilegutachten vorliegen. als erstes muss bestätigt sein dass das zu verbauende teil allen anforderungen an material und festigkeit entspricht. das liegt hier schon einmal nicht vor. der prüfer müsste also diese bestätigung auf seine kappe nehmen und würde dann auch in die haftung genommen werden.
wird das ein prüfer tun der noch bei verstand ist ? nein... jetzt kommt aber der kriminelle ins spiel, er kann es illegal abnehmen. in dem glauben da wird eh schon nichts passieren und die ganze sache muss erst einmal jemand nachweisen das diese abnahme illegal ist und gar keine unterlagen und prüfungen stattgefunden haben.
woher ich das weiss ? bei uns in der werkstatt haben wir einen prüfer von der dekra. es geht ständig um felgen und reifenkombinationen. die felgen passen immer auf das auto aber es gibt keine zulassungen so in dieser art für auto X. ich hab mir das erklären lassen, er kann es nicht eintragen wenn es keine zulassungen gibt. einzelabnahme ? ja, wenn es teilegutachten gibt und es zulassungen in dieser kombination für auto X gibt. was wenn nicht ? was ist mit "einzelabnahme" ? nein, ohne papier nicht möglich, tut er es doch dann geht dies auf seine kappe und ist halb legal halb illegal. dann müsste er für probleme im schadensfall haften. dann würde er ins gefängnis gehen weil er etwas abgenommen und eingetragen hat was nicht möglich war. das wäre mißbrauch. er würde etwas tun was er nicht darf. gesetzlich kann er ohne papieren und prüfungen und gutachten nichts eintragen.
trägt hier ein prüfer etwas ein und nimmt etwas ab handelt er illegal. durch diese illegale abnahme und eintragung wird dieses nicht legal. kommt es hier zu einem schweren schadensfall. wird es richtig schwierig. dann sitzt du auf der anklagebank und neben dir sitzt der prüfer.
unser prüfer ist da sehr korrekt, manche würde sagen zu korrekt. in unklaren fällen ruft er seinen chef in der zentrale an und dann werden unterlagen gewälzt und hersteller kontaktiert um nachzuforschen ob es unterlagen gibt. wenn keiner unlagen vorweisen kann wird nichts eingetragen. die haben keine lust sich haftbar zu machen und dafür gerade zu stehen.
als beispiel beim thema felgen am auto. wenn er so etwas prüfen würde zum beispiel freigängigkeit...da sind 2 cm platz, er wäre der meinung als prüfer die reichen. ja aber was ist wenn es nicht reicht und es kommt zu einem unfall ? dann sitze ich wegen 2 cm im knast bei denen ich mich geirrt habe. dann habe ich die verantwortung für 2 cm übernommen die der hersteller der felgen und der fahrzeughersteller nicht getan haben durch gutachten und ABE´s usw. dafür bin ich nicht bereit ins gefängnis zu gehen weil es keine unlagen gibt und ich nur rein durch sichtkontrolle etwas abgeschätzt hab.
nur einmal so um was es hier überhaupt geht, wer hier gutachten macht und einzelabnahmen vornimmt tut dies durch sichtkontrollen und schätzungen, somit übernimmt er die verantwortung aber auch du weil du dich hier darauf verlässt ohne die erforderlichen gutachten und ABE´s zu besitzen die überhaupt dazu führen würden etwas abnahmen zu lassen. diese abnahme beruht einzig und allein auf sichtprüfung und schätzung. das entbindet dich also auch nicht von der haftung im schadensfall weil eben nicht statthaft und zulassungsfähig. weder der hersteller einer solchen federgabel hat geprüft und unterlagen noch der scooterhersteller hat geprüft und unterlagen und hat es freigegeben mit seinem produkt.