Ninebot by Segway Max G3 vs. Xiaomi Electric Scooter 6 Ultra

7 März 2026
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E-Scooter
Xiaomi Pro 2
Hi!

Ich liebäugle mit einem neuen Scooter! Folgende Modelle würden mich reizen:

Der neue Xiaomi Electric Scooter 6 Ultra:


Der wohl ziemlich bewährte (aber leider noch teurere) Ninebot by Segway Max G3


Habt ihr eine Empfehlung bzw. einen Tipp für mich? Sollte ich eventuell noch einen Test vom Xiaomi abwarten?

Außerdem bin ich mir bei zwei Sachen unsicher:
1. haben beide einen Tempomat wenn ich sie in AT bestelle
2. erfüllen die Scooter die neuen österreichischen Anforderungen ab Mai (Blinker hinten zB)

Danke,
DIDI
 
Außerdem bin ich mir bei zwei Sachen unsicher:
1. haben beide einen Tempomat wenn ich sie in AT bestelle
Ja.

2. erfüllen die Scooter die neuen österreichischen Anforderungen ab Mai (Blinker hinten zB)

Danke,
DIDI
Nein, Nennleistung muß in AT 250W betragen.

Kopie aus unserem Telegram-Kanal (danke Gerhard Gerhard) :

Das Problem: Der Ninebot G30D hat eine Nenndauerleistung von 350 Watt.

Die Folge: Da die Grenze für den Fahrrad-Status nun strikt bei 250 Watt liegt, gilt der G30D ab Oktober 2026 (Ende der Übergangsfrist) rechtlich als Motorfahrrad (E-Moped).

Die Konsequenzen:

Radweg-Verbot: Du darfst mit dem G30D nicht mehr auf dem Radweg fahren.

Zulassungspflicht: Du brauchst ein rotes „Pickerl“ (Versicherungskennzeichen).

Ausrüstung: Du brauchst eine entsprechende Versicherung und musst einen Helm tragen.

Führerschein: Du brauchst mindestens den Moped-Führerschein (AM) oder B.

Zusammenfassend: Ja, der Ninebot G30D und fast alle Scooter mit 350W, 400W oder 500W (wie auch VMAX oder starke Xiaomi-Modelle) sind ab Mai/Oktober 2026 für den Radweg illegal. Sie wandern in die Kategorie der Kraftfahrzeuge.
 
  • Strahlend
  • Hilfreich!
Reaktionen: Gerhard und zTAR
Hey zuerst mal vielen Dank für Deine Mühe. Das ist eine große Hilfe!

Wegen Zulassung auf Radwegen: Das ist ja die reinste Katastrophe :eek:
Was haben wir in Zukunft? Viele illigale Fahrzeuge am Radweg oder tote Scooter-Fahrer auf der Straße oder großes Scooter-Sterben?
Da ist ja sogar mein Xiaomi Pro 2 zu stark.

Edit: In der alten Regel steht davon nix und in der neuen kann ich dazu auch keine Ankündigung für Scooter finden.
 
Edit: In der alten Regel steht davon nix und in der neuen kann ich dazu auch keine Ankündigung für Scooter finden.
Wieder so typisch - so ziemlich jede Seite und jede KI (die für das Sammeln von Informationen gut ist) erwähnt die geltenden Leistungsgrenzen 250W Nennleistung /600W Peak und du suchst dir die Seite raus, die es mal nicht erwähnt - passt dann ja gut zu dem, was man gern hätte 😉



Oder ganz genau (gilt übrigens bereits seit ca. April letzten Jahres) :
Nach § 1 Abs. 2a KFG (in Verbindung mit der StVO-Novelle 2019) gelten E-Scooter als Fahrräder, wenn sie eine maximale Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h und eine Leistung von höchstens 600 Watt (in manchen Auslegungen auch 250W Dauerleistung) nicht überschreiten.
 
Also ich lese das ganz anders. Nur wenn sie unter 250w haben gelten sie als Klein- und Miniroller und es gelten die Fahrrad Regeln ansonsten gelten die 600W. Österreich.gv.at ist ja wohl um Welten seriöser als irgend eine Fahrschule Seite. Und Copilot bestätigt das übrigens

Zumindest klingt es so als wäre es Auslegungssache