Was dort geschrieben ist wird direkt in der Verordnung wiederlegt zumindest was die Blinker angeht. Ein bisschen lesen Hilft halt:Weiß nicht, ob hier eine Verlinkung erlaubt ist, aberUm Links zu sehen, melde dich bitte an
(4) Bei Elektrokleinstfahrzeugen ist die Ausrüstung mit nach vorne und nach hinten wirkenden Fahrtrichtungsanzeigern entsprechend § 67 Absatz 5 Satz 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung zulässig.
Korrekt.Und daran ändert sich auch nichts, wenn wir hier Texte verfassen, die bis zum Saturn reichen. Oder Media Markt...