Nur Startgeschwindigkeit runtersetzen. Erlaubt?

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5 September 2020
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E-Scooter
Ninebot G30DII
Hi Leute

Ich habe nun seit einem Monat eine G30D II und dazu folgende Frage:

Ich möchte mit SHU die Startgeschwindigkeit auf 1km/h runtersetzen und Tempomat einschalten. Den Rest erledigt GM.
Bei einem Neustart fährt der Roller zwar wieder normal aber die Startgeschwindigkeit von 1km/h bleibt.
Wäre das bei einer Kontrolle ein Problem? Etwas codieren wird ja wohl erlaubt sein. Oder ist pauschal alles mit SHU verboten?
Danke
 
Durch Veränderung der firmware erlischt die ABE.
Streng genommen ist es also dann fahren ohne Versicherung.
Also das verändern der firmware an sich ist nicht verboten.
Nur das nutzen eines modifizieren Roller im öffentlichen Straßenverkehr.
 
Also ist es wohl nicht erlaubt. Blöd
Habe ich dann eine Möglichkeit, wie bei GM eine Firmware bis zum nächsten Neustart aufzuspielen, ohne dass es allzu kompliziert wird? Wahrscheinlich nicht
Also Stock mit GM, habe ich das richtig verstanden?
 
Nope, man kann (noch) keine CFW temporär flashen. Entweder fummelt man an der Software herum, oder man lässt es. Ein bisschen schwanger gibt's ja auch nicht. ;)

Beim German Maneuver wird ja nur die Seriennummer ausgetauscht, eine Reinitialisierung der Regionserkennung eingeleitet und sofort wieder die korrekte Seriennummer zurück geflasht (zumindest wenn der Fahrer die Griffel von der App bzw. BT-Verbindung bis zum Abschluss der Prozedur lässt).

Dass die Startgeschwindigkeit nicht so knapp über 0 liegt, hat schon seinen Sinn, kann aber natürlich dennoch in Einzelfällen hinderlich sein.


Ach ja, und herzlich willkommen hier im Forum! :)
 
Durch Veränderung der firmware erlischt die ABE.
Streng genommen ist es also dann fahren ohne Versicherung.
Also das verändern der firmware an sich ist nicht verboten.
Nur das nutzen eines modifizieren Roller im öffentlichen Straßenverkehr.
Mal eine ähnliche Frage. Wenn ich bei einem Xiaomi Pro 2 die Maximalgeschwindigkeit auf 22 km/h erhöhe, dann liegt das innerhalb der gesetzlichen Toleranz, ich verändere aber die Firmware, da er normal nur 20 km/h fährt? Erlischt damit die ABE?

Bzw. muss Xiaomi eigentlich für jedes Firmwareupdate dann eine gesetzliche Genehmigung einholen?
 
Bzw. muss Xiaomi eigentlich für jedes Firmwareupdate dann eine gesetzliche Genehmigung einholen?
Weiß ich nicht, aber denke nicht das sie das müssen.

Wenn ich bei einem Xiaomi Pro 2 die Maximalgeschwindigkeit auf 22 km/h erhöhe, dann liegt das innerhalb der gesetzlichen Toleranz, ich verändere aber die Firmware, da er normal nur 20 km/h fährt? Erlischt damit die ABE?
Ja, sobald du etwas an deinem Roller veränderst erlischt die ABE.
Das 22Km/h ding ist allerdings eine Grauzone.
Wahrscheinlich wird dir das keiner ankreiden das dein Scooter nun 22Km/h macht.
Da es eben noch im gesetzlichen Toleranzbereich liegt.
Streng genommen ist es aber eine nicht autorisierte Modifizierung der Firmware und somit nicht erlaubt.
 
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