Ohne Versicherungsschutz erwischt. Was passiert?

4 August 2022
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E-Scooter
1S
Erstens Ich bin ein ausländischer Student und kennt fast kaum über Deutsche Regel, deshalb dummerweise wusste ich nicht, dass es Versicherungspflicht für E-Roller gibt.

Also Polizisten meinen, dass ich Strafanzeige?(weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe) per Post kriegen werde. Was ich wissen möchte ist, was für eine mögliche Strafe ich bekommen werde.

Nur Bußgeld ist ziemlich ok, aber wird es noch schlimmeres passieren?(z. B. Strafaussetzung oder Freiheitsstrafe?) Ich habe Angst.
 
Dafür kann eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe fällig werden.

Meistens kann man sich außergerichtlich auf einen Vergleich einigen.

Bußgelder entstehen in dem Fall nicht, außer es wurden weitere Mängel nachgewiesen.
 
Das hängt von verschiedenen sachen ab wie hoch die strafe wird . Zb ob der roller eigentlich hätte versichert werden können ? Ob der roller zu schnell war , als du angehalten wurdest usw.

 
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Hier wird nicht gerne eine "Rechtsberatung" durchgeführt, dafür fragt man lieber seinen Rechtberater, der für Recht und Verkehr spezialisiert ist.

Aus eigener Erfahrung kann ich dir nur sagen, dass wenn es eine Ersttat war und du vorher ein leere Historie für Tatbestände hast, dir höchstwahrscheinlich "nur" bzw. min ein Bußgeld von 70 € + 40 € (Keine Zulassung + keine Versicherung) zukommt.

Die 110 € würdest du dann nach Ankunft des Briefes bezahlen. Erst falls die Sache sich wiederholt, wird es dann heikel. In der zwischen Zeit kannst du dir eine bessere Alternative ausdenken.

(Quelle der Bilder sind ein Ausschnitt aus den Tatbeständen für Elektrokleinstfahrzeuge des KBA)
 

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Erstens Ich bin ein ausländischer Student und kennt fast kaum über Deutsche Regel, deshalb dummerweise wusste ich nicht, dass es Versicherungspflicht für E-Roller gibt.

Also Polizisten meinen, dass ich Strafanzeige?(weiß nicht, ob ich es richtig verstanden habe) per Post kriegen werde. Was ich wissen möchte ist, was für eine mögliche Strafe ich bekommen werde.

Nur Bußgeld ist ziemlich ok, aber wird es noch schlimmeres passieren?(z. B. Strafaussetzung oder Freiheitsstrafe?) Ich habe Angst.
Laut Google kannste dich darauf einstellen.
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Statt immer nur zu verlinken was der deutsche Staat so alles könnte wären so langsam mal ein paar Vergleichsurteile zielführender. Wenn man nach dem Könnte ginge,dürften hier wohl einige, aufgrund von Jugendsünden, nicht mal mehr einen PKW Führerschein gemacht haben. Dem ist nur leider nicht so weil sich Theorie und Praxis dann doch etwas unterscheiden.

Just my 2 cents.
 
Bitte achte tatsächlich darauf dass dir hier niemand Rechtsberatung geben kann.
Hier kommt nur etwas Allgemeinwissen und zusammen getragene Infos zusammen.

Meines Wissens gelten die Bußgelder für die fehlende Plakette hier nicht, da der komplett fehlende Versicherungsschutz als Straftat überwiegt, somit die daraus resultierende Geldstrafe dem Bußgeld.
Gleiches gilt für die ABE die ja nicht erlischt ohne Versicherung, soweit wie erwähnt keine weiteren Mängel festgestellt wurden.

Eine Einigung wäre erstrebenswert. Die Geldstrafe richtet sich nach dem vermeintlichen Einkommen und dem Richter der sie ausspricht.
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Statt immer nur zu verlinken was der deutsche Staat so alles könnte wären so langsam mal ein paar Vergleichsurteile
Reiche ich zeitnah nach, hab meinen Brief mit der bitte zur schriftlichen Äußerung zu meinem Fall heute erhalten
 
Danke für Antworten Ich habe paar Antworten nicht verstanden aber trotzdem. Also Ich soll lieber Anwalt fragen? oder soll Ich einfach auf Brief warten und selber zum Polizei gehen?
 
Danke für Antworten Ich habe paar Antworten nicht verstanden aber trotzdem. Also Ich soll lieber Anwalt fragen? oder soll Ich einfach auf Brief warten und selber zum Polizei gehen?
Definitiv abwarten.
In dem Brief ist ein Rückschein in dem du dich zu dem Fall äußern kannst aber natürlich nicht musst. Es kommt darauf an wie du vorgehen möchtest.
Willst du es mit einem Anwalt probieren, dann gebe im Brief an das du dich nicht äußern möchtest und einen Anwalt mit der Vertretung deiner Rechte beauftragst, möchtest du auf einen Vergleich hinaus, gestehe deine Schuld und schildere wie es zu der Tat kam, beachte bitte das Unwissenheit dich nicht vor Strafe schützt, dann machst du nen Haken bei "Mit der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage wäre ich einverstanden"

Oder du tust gar nichts und wartest auf ein Schreiben der Staatsanwaltschaft
 
Warte auf den Brief mit dem Strafbefehl.
Falls du vorher noch einen Anhörungsbogen bekommst beantworte den wahrheitsgemäß und zeige Einsicht und Reue, das mindert in der Regel die Strafe etwas.
Kannst ja hier noch mal posten wenn die Strafe bekannt ist bzw. wenn du weisst was dir vorgeworfen wird, dann kann man mehr dazu sagen.
 
Bitte achte tatsächlich darauf dass dir hier niemand Rechtsberatung geben kann.
Hier kommt nur etwas Allgemeinwissen und zusammen getragene Infos zusammen.

Meines Wissens gelten die Bußgelder für die fehlende Plakette hier nicht, da der komplett fehlende Versicherungsschutz als Straftat überwiegt, somit die daraus resultierende Geldstrafe dem Bußgeld.
Gleiches gilt für die ABE die ja nicht erlischt ohne Versicherung, soweit wie erwähnt keine weiteren Mängel festgestellt wurden.

Eine Einigung wäre erstrebenswert. Die Geldstrafe richtet sich nach dem vermeintlichen Einkommen und dem Richter der sie ausspricht.
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Reiche ich zeitnah nach, hab meinen Brief mit der bitte zur schriftlichen Äußerung zu meinem Fall heute erhalten
Auf solche Briefe antwortet man nicht und das ist leider auch noch nix was du nachreichen musst. Rechtskräftige Urteile oder Strafbefehle sind was, alles andere kannste zum Abwischen nehmen.
 
Auf solche Briefe antwortet man nicht
Wieso nicht?
Was spricht dagegen seine Aussage zu verweigern und bekanntzugeben das man seinen Anwalt einschaltet.

Oder aber eine außergerichtliche Einigung erzielen möchte und seinen Fall da legt bzw so vorgeht:
Warte auf den Brief mit dem Strafbefehl.
Falls du vorher noch einen Anhörungsbogen bekommst beantworte den wahrheitsgemäß und zeige Einsicht und Reue, das mindert in der Regel die Strafe etwas.
Kannst ja hier noch mal posten wenn die Strafe bekannt ist bzw. wenn du weisst was dir vorgeworfen wird, dann kann man mehr dazu sagen.

Warum erst reagieren wenn der strafbefehl kommt?
Natürlich sollte man vorsichtig sein und sich nicht unnötig (weiter) belasten.
 
Warum erst reagieren wenn der strafbefehl kommt?
Das bezog sich auf den "Anwalt nehmen". Die Sache selber ist ja völlig klar und die Strafe wird wahrscheinlich irgendwas zwischen 20 und 40 Tagessätzen sein, da muss man nicht noch einen kostenpflichtigen Anwalt nehmen. Wenn der Tagessatz zu hoch angesetzt wurde kann man immer noch gegen den Strafbefehl einen (Teil-)Einspruch erheben, und selbst dafür braucht man keinen Anwalt.
 
Das bezog sich auf den "Anwalt nehmen". Die Sache selber ist ja völlig klar und die Strafe wird wahrscheinlich irgendwas zwischen 20 und 40 Tagessätzen sein, da muss man nicht noch einen kostenpflichtigen Anwalt nehmen. Wenn der Tagessatz zu hoch angesetzt wurde kann man immer noch gegen den Strafbefehl einen (Teil-)Einspruch erheben, und selbst dafür braucht man keinen Anwalt.
OK das ging leider aus dem Beitrag nicht hervor, da stimme ich dir natürlich zu.
Ca 30 Tagessätze hätte ich auch erwartet, deshalb versuche ich meinen Fall mit einem Vergleich aus der Welt zu schaffen, hoffe eben darauf das dieser unter den genannten Tagessätzen liegt.
 
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