Rcb d7 pro abe nullstart

21 April 2026
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E-Scooter
RCB D7 pro
Moin. Habe den D7 pro mit ABE.
Leider lässt sich der Nullstart nicht aktivieren. Da ich den Roller nur im Gelände nutze und mit etwas viel Gepäck (Angelzeug) unterwegs bin, ist das anschieben vor allem bergauf oft bescheiden bzw unmöglich. Gibt's denn da gar keine Möglichkeit den Nullstart zu aktivieren?
Ansonsten ist der Roller super 👍
 
Moin. Habe den D7 pro mit ABE.
Leider lässt sich der Nullstart nicht aktivieren. Da ich den Roller nur im Gelände nutze und mit etwas viel Gepäck (Angelzeug) unterwegs bin, ist das anschieben vor allem bergauf oft bescheiden bzw unmöglich. Gibt's denn da gar keine Möglichkeit den Nullstart zu aktivieren?
Ansonsten ist der Roller super 👍
Hat der ne DE ABE kannst du das nicht aktivieren, ist Verboten in DE.
 
Hat der ne DE ABE kannst du das nicht aktivieren, ist Verboten in DE.
Da muss ich leider korrigieren, lieber Heiko. Zerostart ist in DE nicht verboten, aber die meisten Hersteller unterstützen ab Werk diese Funktion azs Sicherheitsgründen nicht, um Unfälle durch versehentliches Betätigen des Gashebels im Stand zu vermeiden.

Ist schließlich auch eine Geldfrage, wenn was passiert und der Hersteller eben deswegen verklagt wird.....
 
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Ich wollte keine Bekehrung oder wissen was ich nicht darf... Nichts für ungut.
Ich nutze den Roller ausschließlich im Gelände, Waldwege, Trampelpfade. Da spielt ABE oder nicht keine Rolle, hab ja auch kein Kennzeichen dran da keine öffentlichen Straßen etc. befahren werden. Es ist mir nur wichtig das ich nicht bergauf mit voller Montur und Gepäck anschieben muss...
Weiß denn niemand wie man den Nullstart aktivieren kann bzw was man dafür tun muss? Gibt doch sicher paar helle Köpfe hier 🤓
 
Irgendwie scheinen da viele Zeitgenossen im deutschsprachigen Raum vollkommen falsche Vorstellungen von "privaten Wegen" zu haben. Alles was nicht eingezäunt und / oder rigoros abgesperrt ist, und de facto von jedermann benutzt werden darf und kann, ist unabhängig von der Eigentumsfrage, Beschilderung, Ausweisung auf diversen Karten oder dem Fahrbahnbelag als öffentliche Verkehrsfläche anzusehen und wird wie eine solche behandelt; auch und gerade vor Gericht und bei Rechtsstreitigkeiten rund um Unfälle, Haftungen usw. Daher sind z.B. auch alle Fahrbahnen, Parkflächen in Einkaufszentren, landwirtschaftlichen Neben-, Zufahrts-, Weingarten-, Wald- und Forstwege usw. öffentliche Verkehrsflächen, auf denen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten sind. Nur auf Deinen eigenen(!) (oder gepachteten), abgesperrten(!) Grundstücken darf man sich mit Vehikeln aller Art nach Lust und Laune ohne Fahrerlaubnis, Zulassung, Kennzeichen, Haftplichtversicherung usw. bewegen.
 
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Da muss ich leider korrigieren, lieber Heiko. Zerostart ist in DE nicht verboten, aber die meisten Hersteller unterstützen ab Werk diese Funktion azs Sicherheitsgründen nicht, um Unfälle durch versehentliches Betätigen des Gashebels im Stand zu vermeiden.

Ist schließlich auch eine Geldfrage, wenn was passiert und der Hersteller eben deswegen verklagt wird.....
Nun ja explizit steht es so direkt nicht im Gesetz, aber..
Ich darf mal Auszug auflisten:

Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr1 (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung - eKFV)

Paragraph 1 Anwendungsbereich
(1) Elektrokleinstfahrzeuge im Sinne dieser Verordnung sind Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6 km/h und nicht mehr als 20 km/h, die folgende Merkmale aufweisen...


Von mehr als 6 km/h steht da, dh. unten drunter darf kein elektrischer Antrieb stattfinden und ab wann fährt der Scooter bei ZeroStart los und ich könnte theoretisch auch mit ...3, 4 oder 5 km/h dahin tuckern oder?
Heißt ja nicht auch nicht umsonst Kickscooter,
Ninebot muss zb.auf 5 km/h Angetreten werden bevor er Gas annimmt.
Na egal auch jetzt, will nicht Diskutieren, Gefährlich auch ja auf jeden Fall und nicht zu Empfehlen.
 
Nein da braucht er keine Zulassung, erst über 6 km/h
Das ist auch korrekt soweit.
Aber wenn das Fahrzeug das dann kann, ist es in Sinne dieser Verordnung nun nicht mehr als Elektrokleinstfahrzeug einzuordnen, weil ein Elektrokleinstfahrzeug eine Bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit von mehr als 6km/h haben muss.
Wie immer liegt der Teufel bei Deutschen Gesetzestexten im Detail.
Btw. Schon mitbekommen live bei einer Kontrolle:
Es wurde direkt geschaut ob der Scooter im Stand anfährt.
"Ah, fährt direkt an, also bestimmt Manipuliert und nicht so zugelassen bei uns. ABE Erlöschen, Bußgeld und bitte Schieben ab jetzt."

Ich weiß es gibt Scooter die können das, du hast auch einer, ist aber nunmal so.
Im Endeffekt müsstst du, wenn sie dich packen und festnageln, dann den Hersteller verklagen oder was auch immer.💁🏼‍♂️

Oder volles Programm, du lässt dir den Scooter beschlagnahmen, die stellen fest das alles seine Richigkeit hat und dann gehts mit dem KBA gegen den Hersteller, entweder fixt er das per Update oder die Zulassung für das Modell wird entzogen.

Anschließend ist aber ein solcher Präzedenzfall noch nicht eingetreten.

Oder mit der Rennleitung dann mal anfangen zu Diskutieren, ich möcht's nicht...😅
 
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Festhalten sollte man, dass wir "alten Hasen" selbstverständlich wissen / anerkennen, das ein Zerostart in bestimmten Situationen eine feine Sache sein kann, uns aber auch - oftmals sogar aus (leidvoller) eigener Erfahrung - klar ist wie gefährlich ein solcher sein kann, denn nur all zu leicht kommt man in verzwickten Situationen am Gashebel an und die oftmals 20 und mehr kg zischen wie ein Zäpfchen ab. Und so wie man nur bei wenigen E-Scootern punkto Tempomat nachhelfen kann, so ist das eben auch beim Zerostart.
 
Moin Leute und vielen Dank für die Rechtsberatung die ich weder brauche noch wollte...
Gibt's denn in D nur noch Denunzianten und Sheriffs?

Meine Frage war und die wiederhole ich gerne,
wie lässt sich bei meinem Roller der Nullstart aktivieren? Und wenn nicht direkt möglich, was muss ich bautechnisch verändern damit es funktioniert?
Alles andere was Ihr Euch ausmalt lasst mal meine Sorge sein, es betrifft Euch nicht! Falls jemand hier nicht öffentlich antworten möchte und dennoch Rat weiß, gerne via PN. Vielen Dank!
 
Moin Leute und vielen Dank für die Rechtsberatung die ich weder brauche noch wollte...
War auch nicht an dich Gerichtet.

Gibt's denn in D nur noch Denunzianten und Sheriffs?
Darauf verkneif ich mir die Antwort.😅
wie lässt sich bei meinem Roller der Nullstart aktivieren?
Nada, null, zero, - gar nicht.
Und wenn nicht direkt möglich, was muss ich bautechnisch verändern damit es funktioniert?
Ein neuer Controller Einbauen der nicht an DE limitiert ist, Ausgang ungewiss, evtl. App Nutzung ist dann natürlich auch passe.
 
Vielen Dank Heiko.
Eine Antwort die ich mir erhofft habe und mit der ich was anfangen kann 👍
D.h. Kontroller tauschen und hoffen das es funktioniert (App nutze ich eh nicht da völlig sinnfrei, und Sperre nicht zuverlässig) oder anderen neuen Roller kaufen, ist das richtig?
Leider war das der einzige Roller im Budget der geländegängig, zuverlässig und vor allem bis 150kg ausgelegt war/ist. Ich wiege selber 110 und Gepäck mind. 20 bis 25kg. Dafür ist/war der Roller eben super und auch gedacht. Tut auch super seinen Dienst. Der Weg der zu bewältigen ist, meistert er auch super trotz Gewicht und Steigung (ca.3 km). Der Rückweg(Trampelpfad) beginnt aber eben mit einer ordentlichen Steigung wo das anschieben nahezu mit dem Gepäck unmöglich is, obwohl er das sicher schaffen würde wenn der scheiß Nullstart ginge 😂. So schleppe ich halt das Gepäck die ersten 150m und dann den Roller seperat. Wäre ja alles kein Problem wenn ich 20 wäre und nicht 2 kaputte Hüften hätte...

Wenn ich den baugleichen Roller in Polen oder Tschechien kaufe ist der Nullstart möglich da keine ABE samt der in D üblichen Gängeleien? Oder brauch ich was außerhalb EU?
 
Ob der RCB D7 Pro mit der "vollen" Zuladung per Zerostart, und das auch noch bergauf, wirklich vom Fleck kommt, erscheint mir fraglich. Was die Überlegung mit einem Controllertausch oder eben dem Kauf der 25 km/h- bzw. "offenen" Version und der erhofften Möglichkeit mit dieser Version einen Zerostart realisieren zu können angeht, sollte man wohl in einem dortigen Forum oder anderswo (wie z.B. bei Verkaufsplattformen auf denen die 25 km/h- oder "offene" Version zum Verkauf angeboten wird) nachfragen. Nur ist dann halt nichts mit der "offiziellen" Nutzung in Deutschland. Sollte diese ohnedies nicht erforderlich sein, könntest Du ja auch einen der zig anderen "starken" E-Scooter in Betracht ziehen, wobei die halt oftmals relativ teuer sind.
 
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