Es ist auch gar nicht vorgesehen, dass beim betätigen der bremse das rücklicht leuchtet. Es ist nur ein rücklicht, kein bremslicht. Der gesetzgeber hat für die roller nämlich kein bremslicht vorgesehen. Solltest du eins wollen, musst du eine extra lampe anbringen. Allerdings sind blinkende lichter an fahrrädern, scootern etc nicht zugelassen. Bringt also nichts z.b. einen blinker nachzurüsten.Ok aber ich hab bis dato nur geschafft das das Hecklicht dauerhaft brennt indem ich es über die 365er app eingeschaltet habe.hab mich bissl falsch ausgedrückt.
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Das stimmt so nicht, an einem E-Roller dürfen Blinker angebracht werden, wenn die Voraussetzungen welche im § 5 eKFV bzw. § 67 Absatz 5 StVZO beschreiben sind, erfüllt werden. Da E-Roller Kraftfahrzeuge sind, müsste diese Änderung glaube ich in einem Fahrzeugschein vermerkt werden, und zwar vom TüV. Aber da könnt ihr mich gerne Korrigieren, die Sachen die in § 5 bzw. § 67 stehen sind aber festBringt also nichts z.b. einen blinker nachzurüsten.
Werner und sein WurschtblinkerAber wer montiert bitte nen blinker und geht damit zum tüv. Wie auch immer...
Wäre das dann beim Cfw erstellen, die „Reverse“ Einstellung…?Statisches Aufblinken, ja.