Beschlagnamen geht schon das passierte mit meinem Motorroller auch, dann wurde er untersucht.
Bekam den Motorroller aber immer wieder, bis irgendwan das Gericht Urteilte, das ich den Roller Verkaufen muss.
Also einfach behalten ist nicht, mit nehmen können die den Roller natürlich.
Unter 14 Jahren können vorallem im Wiederholungsfall die Eltern belangt werden.
Ab 14 Jahren haften die Eltern z.b Unfall und Personenschäden wenn das Fahrzeug durch tuning nicht versichert ist.
Strafe bekommen natürlich auch die Fahrer ab 14 Jahren. Frisiert 3 mal erwischt, bedeutet in der Regel Mpu um den Lappen zu machen.
Alkoholisiert kann schon beim ersten mal dazu führen, das man zur Mpu muss wenn man den lappen machen will.
Man kann sich also mit einem E Scooter und 14 Jahren wunderbar den Führerschein versauen.
Roller über 25kmh ohne 45.ger oder Autolappen ist ebenso deutlich kritischer als mit Lappen.
Ich will nur die jugendlichen warnen, das es ernste Folgen für später haben kann und sehr viel Geld kosten kann.
Fahren ohne Führerschein wird nicht als Kavaliersdelikt gesehen und ja ein E scooter mit z.b 27kmh ist Fahren ohne Führerschein, macht keinen Unterschied ob es ein Roller ist oder man sich in ein Auto setzt.