25 km/h Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter ab 2023?

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Na endlich mal eine brauchbare Idee 👍👍 Suche nach nem gescheiten Sommerlook der auch zur Jacke passt, Top! Danke Z Zele 🤣🤣🤣
Nix da....du hast deinen Biene-Maja Helm und wir warten übrigens noch auf das von Olli geforderte Selfie 🤣
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So sehr ich euch auch mag 🤗😅…aber ich möchte keine Nachahmer überall rumlaufen haben am Ende, ne ne ⛑🤣🤣🤣
 
Das wurde von Gerichten bereits mehrfach geklärt. Pickelhaube, WK2 Helm, Bauhelm u.ä. gilt nicht als geeignet. Und bevor die Nachfrage kommt, ich such nicht die Urteile raus. :)
Die kommt nicht, du hast meinen zweiten Text nicht verstanden. Die Grauzone bleibt neben den paar "geklärten" (wenn man das so nennen mag, Vergleichsurteile sind sehr schwer auch wenn das für den ein oder anderen total logisch klingt)
 
Ist doch schwach sinn bei 25 km/h einen Helm zu tragen ! Soll jeder selbst entscheiden können.
Dafür müsste als erstes die StVO geändert werden, dass wird aber nicht passieren.

"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."

Ja und weiter? Wo ist nun die Definition was ein "geeigneter Schutzhelm" ist?
Wir können uns aber darauf einigen, dass ein Fahrradhelm kein geeigneter Schutzhelm ist oder?
 
Über den (Un)Sinn von Helmen (aller Art) braucht man, genau wie z.B. bei den Corona-Maßnahmen, nicht wirklich zu diskutieren! Denn nur weil ein Gesetz oder eine Verordnung einen Unterschied zwischen 25 km/h mit einem Kraftfahrzeug und 25 km/h ohne ein solches (wie also einem Fahrrad) macht, werden die Gesetze der Physik nicht ausgehebelt. Aber mach' einem Schreibtischtäter mal den generischen Rechtsaufbau klar. :rolleyes: Ein Naturgesetz steht nun mal immer noch über dem Völkerrecht, einer Verfassung (oder bloß einem Grundgesetz) usw.[/i]
 
Die Formulierung "geeigneter Helm" bezieht sich darauf das der Helm für den Zweck, bei Teilnahme im Straßenverkehr den Kopf ausreichend vor Verletzungen zu schützen, hergestellt sein muss.

Früher stand in der STVO die Formulierung "amtlich geprüfter Helm", und dann kam die Wiedervereinigung. Im Zuge dessen hatten die in der DDR hergestellten Helme laut Einigungsvertrag, wie viele andere Dinge auch, Bestandschutz. Deshalb wurde die STVO in einigen Punkten angepasst, u.a. auch bei der "Helmfrage".
Im Amtsdeutsch klingt das so:

„Die Ersetzung des Begriffs „amtlich genehmigt“ durch „geeignet“ spiegelt ebenfalls die derzeit bereits geltende Rechtslage wieder.
§ 1 der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO vom 19. März 1990 (BGBI. I S. 550), geändert durch die erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I. S. 2481), lässt die Verwendung von Kraftrad-Schutzhelmen unbefristet zu, auch wenn sie nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind. Die Begründung des Verordnungsgebers hat nach wie vor Bestand (VkBl. 1990 S. 230), so dass es geboten ist, diese Regelung dauerhaft in die StVO zu übernehmen. Bislang wurde in der die Vorschrift begleitenden Verwaltungsvorschrift erläutert, was „geeignet' im Sinne der Vorschrift ist, obwohl Adressat der Verwaltungsvorschrift weder der Verkehrsteilnehmer, noch die Verkehrspolizeien der Länder sind. Diese Verwaltungsvorschrift wird ersatzlos gestrichen werden.“
 
Dafür müsste als erstes die StVO geändert werden, dass wird aber nicht passieren.

"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."


Wir können uns aber darauf einigen, dass ein Fahrradhelm kein geeigneter Schutzhelm ist oder?
Wir können uns auch darauf einigen, dass die Straßen lieber Furzkarriert werden anstatt schwarz - Interessiert auch keinen.

Rechtstaat und so ist dir ein Begriff? Mir geht es nicht darum wie du, Jupp Schmitz oder ich das definiere sondern wie es der Gesetzgeber macht, und der macht es eben nicht eindeutig sondern auch solala über die ECE und trotzdem einen Hintertürchen.

und nun können wir das hier beenden, ich denke alle haben was gelernt es ist eh jedem freigestellt wieweit oder wie wenig er sich selbst schützt und das ist auch gut so. (Helmpflicht und Anschnallpflicht sind auch so Nummern, aber gut, das ist nunmal heute so und in unserer Schneeflockengesellschaft braucht man mit den Themen auch nicht mehr kommen)
 
Wir können uns auch darauf einigen, dass die Straßen lieber Furzkarriert werden anstatt schwarz - Interessiert auch keinen.

Rechtstaat und so ist dir ein Begriff? Mir geht es nicht darum wie du, Jupp Schmitz oder ich das definiere sondern wie es der Gesetzgeber macht, und der macht es eben nicht eindeutig sondern auch solala über die ECE und trotzdem einen Hintertürchen.

und nun können wir das hier beenden, ich denke alle haben was gelernt es ist eh jedem freigestellt wieweit oder wie wenig er sich selbst schützt und das ist auch gut so. (Helmpflicht und Anschnallpflicht sind auch so Nummern, aber gut, das ist nunmal heute so und in unserer Schneeflockengesellschaft braucht man mit den Themen auch nicht mehr kommen)
Vielleicht geht es auch einfach darum, dass wenn du dir das Gehirn zermatschst und dir in der folge passierte Kost von einer netten, doch überarbeiteten Pflegekraft servieren lassen musst, die Allgemeinheit dafür aufkommen muss.
 
und nun können wir das hier beenden, ich denke alle haben was gelernt es ist eh jedem freigestellt wieweit oder wie wenig er sich selbst schützt und das ist auch gut so.
Es ist nämlich nicht jedem Freigestellt ab 25km/h, wie ich merke, hast du nix gelernt.
 
Der Gesetzgeber sagt es für mich aber ausreichend ausdrücklich, aus der 40.Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (Seite 15):

Anhang anzeigen 17985

:)
Du ist echt ein anstrengender Zeitgenosse mit Verständnisschwierigkeiten:

ECE R22 - Haken dran
Helme mit ausreichender Schutzwirkung: Alle außer...

Kommst du nun selbst drauf, dass die Auflistung nicht komplett und eindeutig ist und Spielraum für Interpretation lässt oder können wir es nun gut sein lassen?
Es ist nämlich nicht jedem Freigestellt ab 25km/h, wie ich merke, hast du nix gelernt.
Ich hab doch oben die Helmpflichten die bereits gelten ausgenommen, Lesen ist dir ein Begriff?

Vielleicht geht es auch einfach darum, dass wenn du dir das Gehirn zermatschst und dir in der folge passierte Kost von einer netten, doch überarbeiteten Pflegekraft servieren lassen musst, die Allgemeinheit dafür aufkommen muss.
Ich bin Privatversichert, die Allgemeinheit muss dafür schonmal nicht aufkommen, und ob die die überarbeitete Pflegekraft hat sich ihren Job selbst ausgesucht, ich verpflichte keinen mich sabbernd zu füttern - ihr könnt mich in dem zustand auch gerne erschießen.

Tut mir leid, das so direkt zu schreiben aber dieses Argument geht mir gehörig auf den Zeiger.

Und ich bin nun hier raus, ich hab oben schon geschrieben, dass mir die R22 neu war und das ist vermerkt um den Rest kümmern sich Richter im Falle des Falles, wer Helme tragen will solls tun und den Rest damit einfach in Ruhe lassen. Ob ich es bei Pflichten mache oder nicht ist einzig und allein mein Bier inkl sämtlicher Folgen und Strafen.

In diesem Sinne, schöne Pfingsttage
 
Du ist echt ein anstrengender Zeitgenosse mit Verständnisschwierigkeiten:

ECE R22 - Haken dran
Helme mit ausreichender Schutzwirkung: Alle außer...

Kommst du nun selbst drauf, dass die Auflistung nicht komplett und eindeutig ist und Spielraum für Interpretation lässt oder können wir es nun gut sein lassen?

Du erinnerst dich aber noch daran was du vorgestern geschrieben hast?

Es gibt keine Vorschrift für welche Art von Helmen, du kannst dein Moped auch mitm Bauhelm fahren, darfst Ihn nur nicht verlieren.

Und genau die Aussage hab ich doch wohl eindeutig widerlegt.

Ich bitte um Verständnis das ich jetzt nicht alle 7342 Helmarten aufzähle die im Sinne des Gesetzgebers nicht geeignet sind.
Und das man wegen der fehlenden Norm im Einzelfall über die ausreichende Schutzwirkung streiten kann, klar. Aber für die Verwendung im Straßenverkehr sollten sie schon hergestellt worden sein.

Aber du Recht, wir sollten das hier beenden. Draußen ist so schönes Wetter... :)
 
Beitrag #32

Und weils nicht explizit da steht auch für dich noch einmal: JA, ich habs verstanden, es gibt eine Regelung und zwar die R22 und dazu ein Hintertürchen.

War das nun ausreichend "Einfache Sprache" ?
 
Ein paar TÜVer sind dafür , weil die Unfallstatistiken nicht so schlimm sind.
Das habe ich durch Tante Google erfahren.

Das bedeutet aber noch lange nicht , dass die Herrschaften das interessiert und die desswegen sogar das Gesetz anpassen würden.

Deutschland ist mittlerweile ein Entwicklungsland auf fast allen Gebieten. Darum ja auch "Good OLD Germany"... Und darum wird auch alles bei ALTEN bleiben.


Daran ändert sich auch nichts , wenn diese beiden infantilen "Schlömchen Survival Klopsburger" von Youtube alle paar Minuten ein Video aus dem Kinderzimmer hochladen , wo sie irgent einen schwachsinnigen Müll von sich geben , was ja bald alles so kommen soll.....
Die sind nur auf Werbeeinnahmen aus und erzählen alles für Klicks. Denen ist auch egal , ob bei anderen durch Ihre dilettantischen Anleitungen , die Wohnung oder das Haus abbrennt.
Denen also bitte nichts nachmachen oder gar glauben!!!

Also einfach mal nicht alles glauben , was man so im Netz liest :-)
 
Ein paar TÜVer sind dafür , weil die Unfallstatistiken nicht so schlimm sind.
Das habe ich durch Tante Google erfahren.

Das bedeutet aber noch lange nicht , dass die Herrschaften das interessiert und die desswegen sogar das Gesetz anpassen würden.

Deutschland ist mittlerweile ein Entwicklungsland auf fast allen Gebieten. Darum ja auch "Good OLD Germany"... Und darum wird auch alles bei ALTEN bleiben.


Daran ändert sich auch nichts , wenn diese beiden infantilen "Schlömchen Survival Klopsburger" von Youtube alle paar Minuten ein Video aus dem Kinderzimmer hochladen , wo sie irgent einen schwachsinnigen Müll von sich geben , was ja bald alles so kommen soll.....
Die sind nur auf Werbeeinnahmen aus und erzählen alles für Klicks. Denen ist auch egal , ob bei anderen durch Ihre dilettantischen Anleitungen , die Wohnung oder das Haus abbrennt.
Denen also bitte nichts nachmachen oder gar glauben!!!

Also einfach mal nicht alles glauben , was man so im Netz liest :)
Genau mit deinen Einstellungen ändert sich nix ,wenn mehr darüber geredet oder getan wird ist besser wie nix tun ..Und alle in Netz ob you tuber oder tik tok egal wollen Geld verdienen ,
 
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