Betreffend meiner Überlegungen ist hier vor allem die Seite 11 von Interesse. Nach welchen "Erkenntnissen" da was als Fahrrad und was als E-Scooter eingestuft ist, ist mit Logik wohl nicht nachzuvollziehen. Meines Erachtens sollte der Gesetzgeber da einmal sauber "nachjustieren" bzw. für eine explizite Klarstellung bzw. Definition sorgen.Für Rechtsphilosophen bitte hier weiter:
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Sollten die E-Mopeds nämlich tatsächlich vom Gesetzgeber als "Fahrräder" eingestuft sein, dann müssten die nun schon seit Monaten von den öffentlichen Verkehrsflächen verschwunden sein, weil die Motorisierung auch ohne Sachverständigengutachten zweifelsfrei über der erlaubten Leistungsgrenze liegt. Sind sie jedoch gemäß § 88b der StVO doch Klein- und Miniroller (aka E-Scooter mit einem Sitz), dann dürfen sie bis auf weiteres im öffentlichen Verkehr genutzt werden.