41. KFG-Novelle

Für Rechtsphilosophen bitte hier weiter:
Betreffend meiner Überlegungen ist hier vor allem die Seite 11 von Interesse. Nach welchen "Erkenntnissen" da was als Fahrrad und was als E-Scooter eingestuft ist, ist mit Logik wohl nicht nachzuvollziehen. Meines Erachtens sollte der Gesetzgeber da einmal sauber "nachjustieren" bzw. für eine explizite Klarstellung bzw. Definition sorgen.

Sollten die E-Mopeds nämlich tatsächlich vom Gesetzgeber als "Fahrräder" eingestuft sein, dann müssten die nun schon seit Monaten von den öffentlichen Verkehrsflächen verschwunden sein, weil die Motorisierung auch ohne Sachverständigengutachten zweifelsfrei über der erlaubten Leistungsgrenze liegt. Sind sie jedoch gemäß § 88b der StVO doch Klein- und Miniroller (aka E-Scooter mit einem Sitz), dann dürfen sie bis auf weiteres im öffentlichen Verkehr genutzt werden.
 
Guten Tag!
Kann man eigentlich einen E-Scooter über 250W und über 25Km/H nicht eigentlich als S-Pedelec Versichern und Zulassen ( Wenn man die nötigen Vorschriften , wie Blinker , Rückspiegel Links , Bremsanlage u.s.w. erfüllt ) ?
 
Guten Tag!
Kann man eigentlich einen E-Scooter über 250W und über 25Km/H nicht eigentlich als S-Pedelec Versichern und Zulassen ( Wenn man die nötigen Vorschriften , wie Blinker , Rückspiegel Links , Bremsanlage u.s.w. erfüllt ) ?
Nein, weil es dann einen Import/ Zulassung als KFZ bräuchte. Die hat ein Scooter aber nicht.
 
Alles sehr kompliziert und undurchsichtig. Aber mein bisheriges "Wissen" war immer: eScooter gelten als Fahrrad. Dadurch unterliegen sie den selben Vorteilen und Nachteilen. Zu den Vorteilen gelten zb das alle Ausnahmen und beschilderte Sonderfälle (Fahren gegen Einbahnen, Fahren in Begegnunszonen etc) die explizit Fahrräder ausnehmen auch für eScooter gelten (was man auch so tagtäglich in der ganzen Stadt sieht). Lustigerweise gelten auch die elektrischen Roller/Mopeds als Fahrrad. Daher sieht man in Wien zb ausnahmslos alle Lieferdienste mit ihren eMopeds auf den Fahrradstreifen neben den Fußgängern fahren.
Auch bei der Leistung gilt gemeinhin 600W Nominalleistung. Daher hat auch ausnahmslos jeder Verleih eScooter mindestens diese nominal-Leistung. Dazu kommen natürlich auch alle in Geschäften verkauften Scooter. Die meistens bei 500W angesiedelt sind mit Peaks von über 1000W. Nur bei eBikes gelten weiterhin die 250W.

Darüber hinaus dürfen eBikes sogar legal einen Gasgriff haben, da der Gesetzestext hier wie oft nicht genau definiert, das man aktiv treten muss (mein letzter Stand). Macht aber auch Sinn, da diese bei eScootern ja auch nicht der Fall ist.

Wie auch immer: Sollte sich eines Tages herausstellen, dass die 600W nominal falsch sind und dies auch durchgesetzt wird, dann werden in diesem Moment vermutlich 80% aller kommerziell und privat Eingesetzen eScooter illegal. Das bezweifle ich mal das dies so kommt.
 
  • Hilfreich!
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