41. KFG-Novelle

Ja, aber anscheinend hat sich bei der Polizei in Wien mittlerweile herumgesprochen das es eben max 250 Watt Nennleistung sind, und dementsprechend wird abgestraft - zumindest wurde das von einem bekannten Händler gestern auf FB gepostet.
 
Ich frage mich wer eigentlich bei den Tier-Leihscootern angezeigt wird/wurde, bei 467 W Nenndauerleistung? Der Verleiher oder der Kunde?
Die Fotos habe ich am 5. Juni in Wien aufgenommen, und die fahren immernoch umher, illegal.
Laut Medien soll sich Tier aus Österreich aber aus anderen Gründen zurückziehen.
 

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Auch interessant wird, wie die E-bike Lobby darauf reagieren wird - ich schätze mal das damit tausende E-bikes auf einen Schlag illegal werden.
 
Das ist wohl die größte Verarsche aller Zeiten. Gestern noch ok heute illegal. Die können mich mal was soll der Schwachsinn. Ich fahre nur 25 kmh schnell. Wie relevant ist da der Kraftaufwand. Wird wieder Zeit. Fürs Fahrrad. Oder Auswandern.
 
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Das ist wohl die größte Verarsche aller Zeiten. Gestern noch ok heute illegal. Die können mich mal was soll der Schwachsinn. Ich fahre nur 25 kmh schnell. Wie relevant ist da der Kraftaufwand. Wird wieder Zeit. Fürs Fahrrad. Oder Auswandern.
Und das wird eben noch interessant - alleine die E-bike Lobby wird sich das sicher nicht gefallen lassen.
 
man man man diese regelungen machen viel sinn..
Wieso darf ich als Rennradfahrer weit über 25kmh fahren...
Wenn ich 2-3 Stunden ein Druchschnittstempo von 35kmh halte und bei Sprints die 55kmh breche, dann sagt da keiner was aber 30kmh mit dem Escooter ist ein Verbrechen.

Für mich wäre die beste Lösung, dass das 25kmh Limit bleibt und man einen "E-Scooter Führerschrein" einführt, mit welchem man auch 40kmh fahren darf
 
Bei lediglich 250 W Leistung darf man ja nicht einmal mehr einen Klassiker wie den Xiaomi Pro 2 auf Österreichs Straßen fahren. Von einem Ninebot G30 einmal ganz abgesehen. Das kann ja wohl nicht ganz Sinn und Zweck der Gesetzesänderung gewesen sein? :rolleyes:

Klar, das KFG gilt ja nicht für die E-Scooter (weil diese nun mal kein (Kraft)Fahrzeug sind), aber es steht natürlich zu befürchten, dass auch die StVO bei der nächsten Gelegenheit entsprechend angepasst werden wird. Ob man dann als E-Scooter-Nutzer endlich auch mal den (vorrang)rechtlichen Status eines Radfahrers eingeräumt erhalten wird (siehe dazu auch E-Scooter: Rechtslage in Österreich)? Schließlich sind wir bisher ja immer noch lediglich geduldet und somit letztendlich vogelfrei auf Österreichs Straßen unterwegs.
 
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Mit 250Watt komm ich halt keinen Berg hoch - ich verklag die wegen Gewichtsdiskrimikierung😂

Btw: die E Bike Shops machen’s clever - in 3 von mir gestern durchforsteten Shops, haben sie gar keine Watt Angabe, die Leistung wird überall nur in NM angegeben.🤦🏻‍♂️
 
Da is es auch nur ein Unterstützungsantrieb, so viel ich weiß auch eingebautes Getriebe und es gibt Gänge. Nebenbei is das Fahrrad auf Grund der höheren Kreiselkräfte der großen Räder bei niedrigsten Geschwindigkeiten noch recht stabil. Beim E-Scooter is und bleibt der E-Motor der alleinige Hauptantrieb. Bei der neuen Auslegung der Regelung werden Äpfel mit Birnen verglichen und in einen Topf geworfen. Vollkommen "Realitätsfremd" das Ganze.
 
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